Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 36-jährige beschäftigungslose Ewald A der Vergehen der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs.1, 84 Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 36-jährige beschäftigungslose Ewald A der Vergehen der schweren Körperverletzung nach Paragraphen 83, Absatz eins, 84 Abs.1 StGB (Pkt. I des Schuldspruchs) und der an drei Personen begangenen Körperverletzung nach § 83 Abs.1 StGB (Pkt. II 1 und 2) schuldig erkannt. Absatz eins, StGB (Pkt. römi... mehr lesen...