Norm: StGB §322 Abs3 StGB § 322 heute StGB § 322 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Schon ab 01.01.1975 (nicht erst ab 31.12.1978) kann für bereits achtundzwanzigjährige Täter eine Bewährungshelfer bestellt werden, bis 31.12.1982 sind jedoch dafür besondere
Gründe: nötig.
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Norm: StGB §322 Abs3 StGB § 322 heute StGB § 322 gültig ab 01.01.1975
Rechtssatz:
Der 31.12. 1982 ist der Endpunkt eines Zeitraumes (in dem die Bestellung eines Bewährungshelfers für einen zur Tatzeit bereits achtundzwanzigjährigen besonderer
Gründe: bedarf), der schon ab 01.01.1975 (ni... mehr lesen...