Gründe: Mit dem angefochtenen, auch einen unbekämpft gebliebenen Freispruch enthaltenden Urteil wurde Guido S***** des Verbrechens der Veruntreuung nach § 133 Abs 1 und Abs 2 zweiter Fall StGB (A./) und der Vergehen der fahrlässigen Krida nach §§ 159 Abs 1 Z 1 und Z 2, 161 Abs 1 StGB (B./) schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auch einen unbekämpft gebliebenen Freispruch enthaltenden Urteil wurde Guido S***** des Verbrechens der Veruntreuung nach Paragraph 133, Absatz eins... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden die (beiden) Fliegerfähnriche der polnischen Luftstreitkräfte Jerzy-Jan A, geboren am 1.November 1953, und Andrzey (richtig: Andrzej - siehe S. 85 i.V.m. S. 156) B, geboren am 17.September 1951, des Verbrechens der Luftpiraterie nach § 185 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil sie am 1.April 1982 in Polen, der CSSR und Österreich in verabredetem Zusammenwirken als Mittäter unter Ausnützung der besonderen Verhältnisses des Luftverkehrs durch... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden neben dem während dieses Rechtsmittelverfahrens verstorbenen Jan Dirk C auch die weiteren niederländischen Staatsangehörigen Albert A (im Urteil: D) und Antonius B des Verbrechens nach § 6 Abs 1 SuchtgiftG und des Finanzvergehens des Schmuggels nach §§ 35 Abs 1, 38 Abs 1 lit. a und lit. b FinStrG, A als Beteiligter teils nach § 12 StGB und teils nach § 11 FinStrG, schuldg erkannt, begangen dadurch, daß als Mitglied einer Bande 1. Antoni... mehr lesen...
Norm: StGB §3 B9StGB §10StGB §185StGB §186
Rechtssatz: 1. Rechtfertigender ("übergesetzlicher") Notstand setzt die Rettung eines eindeutig höherwertigen Gutes auf Kosten eines geringeren voraus (vgl Nowakowski, 61) (Rechtfertigung unter dem Gesichtspunkt des objektiven Werts kollidierender Rechtsgüter) (hier: Flugzeugentführung aus politischen Gründen - kein völkerrechtlich geschützter Anspruch auf Auswanderungsfreiheit; keine Rechtfertigung. 2... mehr lesen...