Entscheidungen zu § 126 Abs. 1 StGB

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RS UVS Kärnten 1996/03/07 KUVS-1177/7/95

Rechtssatz: Wurde der Beschuldigte durch das Landesgericht rechtskräftig wegen §§ 125, 126 Abs 1 Z 7, 15, 269 Abs 1 1. Fall, 83 Abs 1, 84 Abs 2 Z 4 StGB verurteilt, so hat diese Entscheidung für die Verwaltungsstrafbehörde Bindungswirkung und schließt die gerichtliche Strafbarkeit der dem Beschuldigten angelasteten Tat nach § 81 SPG 1991 - Störung der Ordnung an einem öffentlichen Ort - im Hinblick auf § 30 VStG und § 85 SPG 1991 ihre Ahndung als Verwaltungsübertretung aus (Einstellung des... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Kärnten | 07.03.1996

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