Entscheidungen zu § 107 Abs. 4 StGB

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1996/6/20 96/19/0899

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Bundesministers für Inneres vom 25. Jänner 1996 wurde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid des Landeshauptmannes von Wien vom 3. November 1995, mit dem dem Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung nicht stattgegeben wurde, gemäß § 66 Abs. 4 AVG in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufG) und § 10 Abs. 1 Z. 4 Fremdengesetz (FrG) abgewiesen. Begründend führte die belangte Behörde im wesentlichen aus,... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.06.1996

RS Vwgh 1996/6/20 96/19/0899

Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §10 Abs1 Z4;StGB §107 Abs1;StGB §107 Abs4;StGB §125;StGB §83 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1993/09/30 93/18/0321 2 Stammrechtssatz In einem Fall, in welchem der Fremde wegen der Vergehen der gefährlichen Drohung (wenn auch im Familienkreis) und zusätzlich wegen Körperverletzung gem § 83 Abs 1 StGB rechtskräftig verurteilt wurde... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.06.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1993/9/30 93/18/0321

Mit dem Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien (der belangten Behörde) vom 9. Juni 1993 wurde der Antrag des Beschwerdeführers, eines Staatsangehörigen von Bosnien-Herzegowina, vom 12. Jänner 1993 auf Erteilung eines Sichtvermerkes gemäß § 10 Abs. 1 Z. 4 des Fremdengesetzes abgewiesen. In der Begründung: dieses Bescheides wurde ausgeführt, der Beschwerdeführer befinde sich erst seit 15. Oktober 1992 im Bundesgebiet. Am 23. November 1992 sei er wegen §§ 83, 107 StGB angezeigt und ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 30.09.1993

RS Vwgh 1993/9/30 93/18/0321

Index: 24/01 Strafgesetzbuch41/02 Passrecht Fremdenrecht
Norm: FrG 1993 §10 Abs1 Z4;StGB §107 Abs4;StGB §107;StGB §83 Abs1;
Rechtssatz: In einem Fall, in welchem der Fremde wegen der Vergehen der gefährlichen Drohung (wenn auch im Familienkreis) und zusätzlich wegen Körperverletzung gem § 83 Abs 1 StGB rechtskräftig verurteilt wurde, ist jedenfalls eine Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit anzunehmen... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 30.09.1993

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