Entscheidungen zu § 984 Abs. 2 ABGB

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Bvwg Erkenntnis 2014/10/15 W148 2000367-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das angefochtene Straferkenntnis vom 08.07.2013 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat den folgenden Sachverhalt festgestellt: 1. Sie waren von 10.05.2010 bis 04.02.2012 Geschäftsführer der XXXX Gesellschaft m.b.H. Die XXXX Gesellschaft m.b.H. is... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 15.10.2014

TE Bvwg Erkenntnis 2014/10/15 W148 2000371-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das angefochtene Straferkenntnis vom 08.07.2013 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat den folgenden Sachverhalt festgestellt: 1. Sie waren von 10.05.2010 bis 04.02.2012 Geschäftsführer der XXXX. Die XXXX ist unter FN XXXX beim Landesgericht XXXX... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 15.10.2014

TE Bvwg Erkenntnis 2014/10/15 W148 2000384-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das angefochtene Straferkenntnis vom 08.07.2013 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat den folgenden Sachverhalt festgestellt: 1. Sie sind seit 10.05.2010 Geschäftsführer der XXXX. Die XXXX ist unter FN XXXX beim Landesgericht XXXX eingetragen un... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 15.10.2014

TE Bvwg Erkenntnis 2014/10/15 W148 2000391-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Das angefochtene Straferkenntnis vom 08.07.2013 der Finanzmarktaufsichtsbehörde (im Folgenden "FMA") richtet sich gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden "BF") als Beschuldigten und enthält folgenden
Spruch: "Die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat den folgenden Sachverhalt festgestellt: 1. Sie sind seit 10.05.2010 Geschäftsführer der XXXX Die XXXX ist unter FN XXXX beim Landesgericht XXXX eingetragen und... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 15.10.2014

Entscheidungen 1-4 von 4