Die am 19. Jänner 1919 in Wien geborene, gegenwärtig in Nizza wohnhafte Beschwerdeführerin gab am 13. Juli 1953 gegenüber dem Wiener Magistrat als Amt der Landesregierung die im § 2 des St-ÜG.1949 vorgesehene Erklärung ab, wobei sie sich auf einen durch eine Aufenthaltsbestätigung der Bundespolizeidirektion Wien nachgewiesenen Aufenthalt in Wien vom 19. Jänner 1919 bis 7. Dezember 1940 - zu welchem Zeitpunkt sie Österreich wegen Verfolgung aus Gründen der Abstammung verlassen musste ... mehr lesen...