Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des XXXX vom 04.09.2013, GZ. 1157/2013/03 wurde das Grundstück 619 von Amts wegen vom Grundsteuerkataster in den Grenzkataster umgewandelt. Dagegen richtete sich die fristgerechte Berufung des minderjährigen XXXX (in weiterer Folge Berufungswerber) vom 10.09.2013. In dieser wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass der Berufungswerber der Grenzfestlegung nicht zugestimmt habe und dem Geometer Prof. Di... mehr lesen...