Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Beschluss des Verfassungsgerichtshofes vom 10.06.2016, Zl. E 629/2016-5, wurde die Behandlung der Beschwerde gegen das Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.02.2016, Zl. W176 2000642-1/22E, abgelehnt und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten. 2. Dieser Beschluss wurde am 19.07.2016 mittels ERV beim rechtsfreundlichen Vertreter der revisionswerbenden Pa... mehr lesen...