Heereslenkberechtigungsverordnung 2013 (HLBV 2013) Fundstelle

HLBV 2013 - Heereslenkberechtigungsverordnung 2013

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 07.05.2024

Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport über die Heereslenkberechtigung (Heereslenkberechtigungsverordnung 2013 – HLBV 2013)
StF: BGBl. II Nr. 422/2012

Änderung

BGBl. II Nr. 217/2017

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund des § 22 des Führerscheingesetzes (FSG), BGBl. I Nr. 120/1997, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 15/2017, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie verordnet:

Inhaltsverzeichnis
1. Hauptstück

Allgemeines

§ 1.

Anwendungsbereich

§ 2.

Sprachliche Gleichbehandlung

§ 3.

Begriffsbestimmungen

§ 4.

Grundsatz

2. Hauptstück
Kraftfahrausbildung

§ 5.

Umfang und Inhalt

§ 6.

Besondere Bestimmungen

3. Hauptstück
Fahrprüfung

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 7.

Umfang

§ 8.

Fahrprüfer

2. Abschnitt
Theoretische Fahrprüfung

§ 9.

Inhalt und Ablauf

§ 10.

Allgemeine Fragen

§ 11.

Klassenspezifische Fragen

3. Abschnitt
Praktische Fahrprüfung

§ 12.

Inhalt und Ablauf

§ 13.

Prüfungsfahrzeuge

4. Hauptstück
Beschaffenheit, Maße und Masse von Heereskraftfahrzeugen

§ 14.

Klassen

5. Hauptstück
Schlussbestimmungen

§ 15.

Anerkennung anderer Lenkberechtigungen

§ 16.

Übergangsbestimmungen

§ 17.

In- und Außerkrafttreten

 

In Kraft seit 15.08.2017 bis 31.12.9999
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