Entscheidungen zu § 4 Abs. 2 StVO 1960

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 61-90 von 179

TE Vwgh Erkenntnis 1992/1/29 92/02/0009

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 8. Oktober 1990 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, sie habe als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkw am 7. August 1989 um 10.30 Uhr an einem näher beschriebenen Ort - obwohl ihr Verhalten am Unfallsort mit dem Verkehrsunfall, bei welchem J.L. am rechten Knie verletzt worden sei, in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei - 1) dadurch nicht an der Feststellung des Sachverhaltes mitgewir... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.01.1992

RS Vwgh 1992/1/29 92/02/0009

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a litb;VStG §44a;
Rechtssatz: Gegen die Vorschrift des § 44a lit b VStG hat der angefochtene Bescheid nicht verstoßen, da es insoweit ausreichte, als übertretene
Norm: die Vorschrift des § 4 Abs 2 StVO zu zitieren (Hinweis B 15.5.1991, 90/02/0208). Es bedurfte auch nicht einer diesbezüglichen näheren Konkret... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1992

RS Vwgh 1992/1/29 92/02/0009

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;
Rechtssatz: Eine Mitwirkungspflicht im Grunde des § 4 Abs 1 lit c StVO besteht jedenfalls dann, wenn es sich um einen Unfall handelt, bezüglich dessen eine Verständigungspflicht iSd § 4 Abs 2 legcit besteht. Wohl gilt die Vorschrift des § 4 Abs 1 lit c legcit an sich ohne Einschränkung, sie hat aber nicht immer und überall auch die... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1992

RS Vwgh 1992/1/29 92/02/0009

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/15 90/02/0208 2 Stammrechtssatz Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vermag zwar nicht jede Verletzung einer Person schlechthin die Hilfeleistungspflicht auszulösen, sondern nur solche Verletzungen, die objektiv eine Hilfeleistung erfordern; die Verständigungspflicht, deren Nichterfüllung de... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1992

RS Vwgh 1992/1/29 92/02/0009

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/05/15 90/02/0208 3 Stammrechtssatz Die Verständigungspflicht dient auch dem Zweck, daß die Sicherheitsbehörden sich vom körperlichen Zustand der unfallsbeteiligten Lenker (etwa im Hinblick auf eine allfällige Alkoholisierung) überzeugen können (Hinweis E 22.3.1991, 90/18/0266). ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.01.1992

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/25 91/02/0055

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Ersatzbescheid (vgl. das Vorerkenntnis vom 23. Jänner 1991, Zl. 90/02/0167) wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 10. Jänner 1989 gegen 04.45 Uhr an einem näher bezeichneten Ort als Fahrzeuglenker die auf einer Verkehrsinsel stehenden zwei Gebotszeichen mit seinem Pkw beschädigt, obwohl es sich um Einrichtungen gehandelt habe, die zur Regelung und Sicherung des Verkehrs dienen, und solche Einrichtungen nicht beschädigt werden dürfen... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/25 91/02/0071

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Beschwerdeführerin schuldig erkannt, sie habe am 16. September 1989 um 10.00 Uhr als Lenkerin eines Pkws an einem näher bezeichneten Ort nach einem Verkehrsunfall, bei dem eine Person verletzt worden sei, und mit dem sie durch ihr Verhalten am Unfallsort in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, nicht sofort die nächste Polizei- oder Gendarmeriedienststelle verständigt. Sie habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/25 91/02/0040

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 22. Juli 1989 gegen 17.30 Uhr an einem näher bezeichneten Ort in Wien als Lenker eines Fahrzeuges an einem Verkehrsunfall mit Sach- und Personenschaden ursächlich beteiligt gewesen und habe es unterlassen, an der Sachverhaltsdarstellung mitzuwirken, indem er kurz nach dem Verkehrsunfall vor seiner Einvernahme durch die Sicherheitswachebeamten Alkohol konsumiert habe. Er hab... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.09.1991

RS Vwgh 1991/9/25 91/02/0071

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/30 90/03/0121 2 Stammrechtssatz Nach der Erfüllung der Hilfeleistungspflicht hat der Verpflichtete unverzüglich im Anschluß daran die Verständigung der nächsten Polizeidienststelle oder Gendarmeriedienststelle vorzunehmen, ist doch das Wort " sofort " im zweiten Satz des § 4 Abs 2 StVO im wörtlichen Sinn zu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1991

RS Vwgh 1991/9/25 91/02/0055

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1991:1991020055.X01 Im RIS seit 12.06.2001 mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1991

RS Vwgh 1991/9/25 91/02/0071

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/03/22 90/18/0266 6 Stammrechtssatz Es ist unrichtig, daß nur eine an der Unfallstelle sichtbare Verletzung einer Person die Verständigungspflicht gem § 4 Abs 2 StVO begründet. Der - nicht offenbar unbegründete - Verdacht, daß eine andere Person verletzt worden sein könnte, genügt zum Entstehen der Verständigun... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1991

RS Vwgh 1991/9/25 91/02/0071

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2;VStG §5 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/26 90/02/0074 2 Stammrechtssatz Kommt der Lenker eines Motorfahrrades bei einem von einer anderen Person verursachten Unfall zu Sturz, so muß schon deshalb mit Verletzungen gerechnet werden, auch wenn diese nicht äußerlich erkennbar gewesen sind (Hinweis E 11.5.1984, 8... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1991

RS Vwgh 1991/9/25 91/02/0040

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2;StVO 1960 §99 Abs1 litb; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/01/23 90/02/0162 2 Stammrechtssatz Mit einer amtlichen Tatbestandsaufnahme, zu der auch die Feststellung eines allfälligen alkoholbeeinträchtigten Zustandes des Lenkers im Unfallszeitpunkt gehört, muß ua immer dann gerechnet werden, wenn es sich... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.09.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/18 91/03/0088

Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer im Verwaltungsrechtszug schuldig erkannt, er habe 1. am 25. Oktober 1989 um ca. 20.30 Uhr mit dem dem Kennzeichen nach bestimmten PKW an einer bestimmten Straßenstelle einen Verkehrsunfall, bei welchem Personen verletzt worden seien, verursacht und er habe als Person, deren Verhalten am Unfallsort mit dem Verkehrsunfall in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, es dabei unterlassen, sofort die nächste Polizei- oder Gendarmeri... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.09.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/9/18 90/03/0254

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Steiermärkischen Landesregierung vom 8. August 1990 wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er habe am 26. Jänner 1988 um 1.00 Uhr einen dem Kennzeichen bestimmten Pkw auf der Hebalm-Landesstraße (L 606) in Fahrtrichtung Deutschlandsberg gelenkt und, obgleich sein Verhalten nächst dem Strkm 24,9 in ursächlichem Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall mit Personenschaden gestanden sei, 1. nicht sofort angehalten und 2. nicht sofort die... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.09.1991

RS Vwgh 1991/9/18 90/03/0254

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die vorgeschriebene sofortige Verständigung der nächsten Polizei oder Gendarmeriedienststelle von einem Verkehrsunfall mit Personenschaden kann auch durch einen Boten erfolgen. Die Bestellung eines Boten zur Erfüllung der Verständigungspflicht stellt aber für sich allein noch nicht die Erfüllung der sofortigen Verständigung ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.09.1991

RS Vwgh 1991/9/18 91/03/0088

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: AVG §37;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;StVO 1960 §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Verpflichtung zur Mitwirkung an der Feststellung des SV schließt grundsätzlich auch das Verbot ein, nach einem Unfall Alkohol zu trinken, wenn dadurch die Feststellung, ob im Zeitpunkt des Unfalls ein durch Alkohol beeinträchtigter Zustand gegeben war, erschwert werden ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.09.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/6/5 91/18/0058

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Wiener Landesregierung vom 4. Juli 1990 wurde die Beschwerdeführerin für schuldig befunden, es am 30. September 1988 um 0,50 Uhr in "Wien 22., Donaustadtstr. nächst Häußlerg. - in der Nebenfahrbahn -" als Lenkerin eines dem Kennzeichen nach bestimmten Pkws und Beteiligte an einem Verkehrsunfall mit Sachschaden, mit dem sie in ursächlichem Zusammenhang gestanden sei, unterlassen zu haben, 1) sofort nach dem Unfall anzuhalten und 2) ohne u... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.06.1991

RS Vwgh 1991/6/5 91/18/0058

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §99 Abs2 lita; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1041/64 E 18. Mai 1965 RS 1 Stammrechtssatz Ein von einem Verkehrsunfall Betroffener ist bezüglich seinen eigenen Verletzungen nicht verpflichtet, die gemäß § 4 Abs 2 leg cit angeordnete Verständigung der nächsten Polizei- oder Gendarmeriedienststelle vorzunehmen. (Hinweis auf E vom 16.5.1962, Zl. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.06.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/5/15 90/02/0208

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer schuldig erkannt, er sei am 25. Februar 1990 um 18.15 Uhr als Lenker eines Pkws an einem näher bezeichneten Ort in Krems mit einem Verkehrsunfall mit Personenschaden in ursächlichem Zusammenhang gestanden und habe es unterlassen, die nächste Gendarmeriedienststelle sofort vom Vorfall zu verständigen. Er habe hiedurch eine Verwaltungsübertretung nach § 4 Abs. 2 StVO begangen. Gemäß § 99 Abs. 2 lit. a S... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.05.1991

RS Vwgh 1991/5/15 90/02/0208

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1;StVO 1960 §4 Abs2;
Rechtssatz: Die Verständigungspflicht dient auch dem Zweck, daß die Sicherheitsbehörden sich vom körperlichen Zustand der unfallsbeteiligten Lenker (etwa im Hinblick auf eine allfällige Alkoholisierung) überzeugen können (Hinweis E 22.3.1991, 90/18/0266). Schlagworte Meldepflicht European Ca... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.05.1991

RS Vwgh 1991/5/15 90/02/0208

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §5 Abs2;VStG §44a litb;VStG §44a Z2 impl;
Rechtssatz: § 4 Abs 2 StVO (anders als etwa § 5 Abs 2 StVO) stellt eine verletzte Verwaltungsvorschrift iSd § 44a litb VStG dar, weil es sich bei dieser Bestimmung um eine Gebotsnorm handelt, in der dem Normadressaten Hilfeleistungspflichten und Verständigungspflichten auferleg... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.05.1991

RS Vwgh 1991/5/15 90/02/0208

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2;
Rechtssatz: Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vermag zwar nicht jede Verletzung einer Person schlechthin die Hilfeleistungspflicht auszulösen, sondern nur solche Verletzungen, die objektiv eine Hilfeleistung erfordern; die Verständigungspflicht, deren Nichterfüllung dem Beschwerdeführer zur Last gelegt wurde, lösen hingegen auch nicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 15.05.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/22 88/18/0095

Hinsichtlich des Ganges des Verwaltungsstrafverfahrens bis zum hg. Erkenntnis vom 13. Februar 1987, Zl. 86/18/0245, wird auf die diesbezügliche Darstellung in diesem Erkenntnis verwiesen. Mit dem zitierten Erkenntis hob der Verwaltungsgerichtshof den Berufungsbescheid der Wiener Landesregierung vom 2. September 1986, mit welchem der Beschwerdeführer schuldig erkannt wurde, zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort an einem Verkehrsunfall mit Personenschaden ursächlich ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/22 86/18/0210

Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der oberösterreichischen Landesregierung vom 8. Juli 1986 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug für schuldig erkannt, er habe am 29. Juli 1984 nach einem Verkehrsunfall, der sich gegen 1.00 Uhr auf der Westautobahn bei der Abzweigung der Mühlkreisautobahn, Straßenkilometer 169,5 unter Eintritt von Sachschaden ereignet habe und an dem er ursächlich Beteiligter gewesen sei, jedoch noch vor Aufnahme dieses Verkehrsunfalles d... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.1991

TE Vwgh Erkenntnis 1991/3/22 90/18/0266

Mit dem gemäß § 66 Abs. 4 AVG ergangenen Berufungsbescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 10. Oktober 1990 wurde der Beschwerdeführer im Instanzenzug schuldig erkannt, er habe am 1. Juni 1989 gegen 20.45 Uhr im Gemeindegebiet Langenrohr auf der Kreuzung der Bundesstraße 19 mit der Landeshauptstraße 112 bei Straßenkilometer 23,1 als Lenker eines dem Kennzeichen nach bestimmten Kraftfahrzeuges bei einem Verkehrsunfall mit einer verletzten Person die nächste Polizei- oder... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.1991

RS Vwgh 1991/3/22 90/18/0266

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/02/0118 E 20. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Auch nicht nennenswerte Verletzungen (hier: Prellung geringen Grades, Hautabschürfungen) lösen die Verständigungspflicht nach § 4 Abs 2 StVO aus (Hinweis auf E v. 25.11.1985, 85/02/0208). Schlagworte Meldepflicht ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1991

RS Vwgh 1991/3/22 90/18/0266

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2;
Rechtssatz: Es ist unrichtig, daß nur eine an der Unfallstelle sichtbare Verletzung einer Person die Verständigungspflicht gem § 4 Abs 2 StVO begründet. Der - nicht offenbar unbegründete - Verdacht, daß eine andere Person verletzt worden sein könnte, genügt zum Entstehen der Verständigungspflicht (Hinweis E 11.5.1984, 83/02/0515, VwSlg 11432 A/1984; E 5... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1991

RS Vwgh 1991/3/22 86/18/0210

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein40/01 Verwaltungsverfahren90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs1 litc impl;StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5 impl;VStG §3 Abs1;VStG §3 Abs2;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0023/78 E 11. Dezember 1978 VwSlg 9719 A/1978 RS 1 Stammrechtssatz Ein sog. "Unfallschock" kann nur in besonders gelagerten Fällen und bei gravierenden psychischen Ausnahmesituation... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1991

RS Vwgh 1991/3/22 90/18/0266

Index: 90/01 Straßenverkehrsordnung
Norm: StVO 1960 §4 Abs2;StVO 1960 §4 Abs5;
Rechtssatz: Die Verständigungspflicht des § 4 Abs 2 zweiter Satz StVO - wie übrigens auch jene des § 4 Abs 5 StVO - besteht unabhängig davon, ob an der Unfallstelle Spuren des Unfalls vorhanden sind oder nicht. Schlagworte Meldepflicht European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1991

Entscheidungen 61-90 von 179