Entscheidungen zu § 79a AVG

Unabhängige Verwaltungssenate

123 Dokumente

Entscheidungen 61-90 von 123

RS UVS Wien 1993/03/22 02/32/33/91

Rechtssatz: Art4 Abs5 PersFrSchG 1988 läßt demnach bei Festnahmen, denen eine Verwaltungsübertretung zugrundeliegt, eine maximale Anhaltedauer von 24 Stunden zu (ebenso einfachgesetzlich §36 Abs1 VStG, letzter Satz). Die konkrete Anhaltedauer im vorliegenden Fall betrug 6 3/4 Stunden und blieb daher innerhalb der vom Bundesverfassungsgesetzgeber als zulässig normierten Dauer. Schlagworte Festnahme; Anhaltung; Fesselung; Schutz der persönlichen Freiheit mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 22.03.1993

RS UVS Wien 1993/03/22 02/32/33/91

Rechtssatz: Für die Abmahnung eines bei einer strafbaren Tat Betretenen gibt es keine Formvorschriften. Im gegenständlichen Fall sagten die Sicherheitswachebeamten dem Beschwerdeführer mehrmals "Bitte, mäßigen Sie sich!" bzw "Bitte, beruhigen Sie sich!" sowie "Seien Sie ruhig, sonst verhafte ich Sie noch" etc. Der Unabhängige Verwaltungssenat Wien sieht es daher als erwiesen an, daß der Beschwerdeführer trotz mehrfacher Abmahnung (zu der dann auch noch die Inkenntnissetzung von der Erstatt... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 22.03.1993

RS UVS Wien 1993/03/22 02/32/33/91

Rechtssatz: Nach Ansicht des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien war die Fesselung des Beschwerdeführers auf sein eigenes Verhalten zurückzuführen und erforderlich, um ihn widerstandsunfähig zu machen. Da es der Unabhängige Verwaltungssenat Wien als erwiesen ansieht, daß dem Beschwerdeführer die Handfesseln abgenommen worden waren, sobald er sich halbwegs beruhigt hatte und ein aktiver Widerstand gegen die weitere Amtshandlung nicht mehr zu erwarten war, wurden die Handfesseln dem Beschwe... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 22.03.1993

RS UVS Wien 1993/03/22 02/32/33/91

Rechtssatz: Angesichts des nachhaltigen Widerstandes des Beschwerdeführers (auch gegen das Einsteigen in den Streifenkraftwagen) war die Anwendung von Körperkraft in der Form des Nachhintenbiegens der beiden Arme des Beschwerdeführers zwecks Schließung der am rechten Handgelenk bereits angebrachten Handfesseln zur Erreichung des Zwecks der Amtshandlung (Verschaffung des Festgenommenen vor die Behörde) gerechtfertigt. Schlagworte Festnahme; Anhaltung; Fesselung; Schutz der persönlichen... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 22.03.1993

RS UVS Wien 1993/03/22 02/32/33/91

Rechtssatz: Eine Betretung auf frischer Tat ist nicht nur dann gegeben, wenn das einschreitende Organ das Vorliegen einer strafbaren Tat mit voller Verläßlichkeit festzustellen in der Lage ist, sondern schon dann, wenn es vertretbar erscheint, die Tat als strafbar zu beurteilen, wenn also das festnehmende Organ mit gutem Grund annehmen konnte, daß der Beschwerdeführer eine Verwaltungsübertretung begangen hat. Schlagworte Festnahme; Anhaltung; Fesselung; Schutz der persönlichen Freihei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 22.03.1993

RS UVS Wien 1993/03/22 02/32/33/91

Rechtssatz: Eine im Zuge einer Festnahme notwendige Fesselung mit Handschellen stellt nach der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung im Sinne des Art3 MRK dar. Schlagworte Festnahme; Anhaltung; Fesselung; Schutz der persönlichen Freiheit mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 22.03.1993

RS UVS Wien 1993/03/22 02/32/33/91

Rechtssatz: Die Lärmentwicklung, die der Beschwerdeführer durch Schreien an der Kreuzung E-straße/R-Gasse entfaltet hatte, war so groß, daß Anrainer zu den Fenstern eilten und (mindestens) einer von ihnen auch um Ruhe schrie. Im vorliegenden Fall erfolgte dieses Schreien gegenüber Sicherheitswachebeamten, die zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden beordert worden waren und eine routinemäßige Amtshandlung durchführen wollten. Der Beschwerdeführer hielt die Sicherheitswachebeamten einer... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 22.03.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/03/11 VwSen-420024/15/Kl/Rd

Rechtssatz: Trotz Zurückziehung der Beschwerde durch den Beschwerdeführer ist der belangten Behörde in analoger Anwendung des § 51 VwGG Kostenersatz zuzuerkennen, wenn diese bereits ihre Akten vorgelegt und eine Gegenschrift erstattet hat, weil die Zurückziehung unter dem Aspekt des Aufwandsersatzes wie eine Abweisung der Beschwerde zu beurteilen ist. Stattgabe. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.03.1993

RS UVS Oberösterreich 1993/02/02 VwSen-400180/3/Gf/Hm

Beachte Verweis auf VfGH v. 12.3.1992, G 346/91 ua. Rechtssatz: Zurückweisung einer Schubhaftbeschwerde, wenn gegen den Fremden zwar bereits ein Schubhaftbescheid erlassen, dieser jedoch - durch Festnahme bzw. Anhaltung - bis zur Entscheidung des UVS tatsächlich noch nicht vollzogen wurde. Zuständigkeit der Sicherheitsdirektion als Berufungsbehörde gemäß § 70 Abs. 1 FrG. Keine Kostenentscheidung, wenn vom UVS kein Vorverfahren iSd § 51 VwGG geführt wurde. mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 02.02.1993

TE UVS Wien 1992/12/04 02/32/73/92

Begründung: Der Rechtsanwalt brachte mit Schriftsatz vom 16.10.1992, eingelangt beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien am 19.10.1992, "gegen die Akte der Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien, und zwar die im Auftrage der Bezirkshauptmannschaft Neusiedl/See am 6.9.1992 vorgenommene Überstellung vom Polizeigefangenenhaus Wien zum Flughafen Wien-Schwechat und die anschließend erfolgte zwangsweise Beförderung in ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 04.12.1992

TE UVS Wien 1992/09/17 02/32/37/91

Begründung: I. Beschwerdevorbringen und Ausführungen in der Gegenschrift 1. Der Beschwerdeführer bringt in seiner Beschwerdeschrift im wesentlichen vor: "Ich bin Hauptmieter des Hauses in 1120 Wien, A-straße ..., und habe einen Teil des Objektes an den "Ae/Sp - Verein für Geg" untervermietet. Dieser Verein betreibt am genannten Standort einen Kultur- und Musikbetrieb unter der Bezeichnung "Fl". Ich bin von Beruf Sozialwissenschaftler und betreue unter anderem auch dieses Projekt. Meine Auf... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 17.09.1992

RS UVS Wien 1992/09/17 02/32/37/91

Rechtssatz: Im vorliegenden Fall wurde als erwiesen angesehen, daß die Augen des E durch den Tränengasangriff eine Veränderung erlitten hatten, stark brannten, tränten, verquollen und rot (nicht nur gerötet) waren. Der Beschwerdeführer hatte Schmerzen. Es lag somit eindeutig eine durch den Beschwerdeführer bewirkte pathologische Veränderung an den Augen des E vor, sodaß von einer Körperverletzung des E gesprochen werden muß. Schlagworte Festnahme; Anhaltung; persönliche Freiheit; Körp... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 17.09.1992

RS UVS Wien 1992/09/17 02/32/37/91

Rechtssatz: Der Verfassungsgerichtshof vertritt in seiner Rechtsprechung hiezu die Forderung, daß ein in der Nacht Verhafteter in den Morgenstunden oder zumindest am Vormittag einzuvernehmen ist. Dem wird insoweit beigepflichtet, als im Hinblick auf das Grundrecht des einzelnen auf Schutz seiner persönlichen Freiheit jede unnötige Verzögerung der Entlassung eines Festgenommenen zu einer Verletzung des Grundrechts führt und hierbei ein strenger Maßstab anzulegen ist. Nicht geteilt wird jedo... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 17.09.1992

RS UVS Wien 1992/09/17 02/32/37/91

Rechtssatz: Hierbei wird bemerkt, daß ein Sicherheitswachebeamter nicht nur kein Augenfacharzt ist, sondern in der Regel überhaupt über kein (über die Leistung von Erster Hilfe hinausgehendes) medizinisches Wissen verfügen wird und dennoch binnen kürzester Zeit entscheiden muß, ob die Voraussetzungen für die Festnahme vorliegen oder nicht. Ein tiefergehendes Wissen um die Qualifizierung von Verletzungen und deren Folgen kann von einem Sicherheitswachebeamten nicht erwartet werden. Schl... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 17.09.1992

RS UVS Wien 1992/09/17 02/32/37/91

Rechtssatz: Das Gesetz zum Schutze der persönlichen Freiheit, BGBl Nr 684/1988, legt fest, daß die zur Anhaltung berechtigten Organe der öffentlichen Gewalt nur in den vom Gesetz bestimmten Fällen eine Person in Verwahrung nehmen dürfen. §177 Abs1 StPO ist ein derartiges Gesetz. Danach kann die vorläufige Verwahrung des eines Verbrechens oder Vergehens Verdächtigen zum Zwecke der Vorführung vor den Untersuchungsrichter auch durch Organe der Sicherheitsbehörden ohne schriftliche Anordnung ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 17.09.1992

RS UVS Wien 1992/09/17 02/32/37/91

Rechtssatz: Nach Auffassung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien ist es nicht Sache des Sicherheitswachebeamten am Tatort zu entscheiden, ob ein Verdächtiger, wie er angibt, in Notwehr gehandelt hat oder nicht; die Entscheidung über diese Rechtsfrage bleibt dem Richter bei Beurteilung der Tat (deren die festgenommene Person verdächtig ist) im Rahmen des gerichtlichen Strafverfahrens vorbehalten. Schlagworte Festnahme; Anhaltung; persönliche Freiheit; Körperverletzung; Notwehr; Kos... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 17.09.1992

RS UVS Oberösterreich 1992/06/15 VwSen-400046/9/Gf/Hm

Rechtssatz: Wie VwSen-400045 mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 15.06.1992

RS UVS Oberösterreich 1992/06/11 VwSen-400044/26/Gf/Hm

Beachte Siehe VwGH v. 28.4.1992, 91/11/0170, und v. 6.5.1992, 91/01/0200; Rechtssatz: Nach § 26 Abs.1 GGSt hat nicht nur der Lenker, sondern bei dessen Abwesenheit auch der Beifahrer den Sicherheitsorganen die Kontrolle der Ladung zu gestatten und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. Durchsuchung eines KFZ ist in der Regel keine Hausdurchsuchung und unterliegt daher einerseits nicht dem HausRG, kann aber andererseits auch nicht auf dieses gestützt werden. Aufrechtes Waffenverbot... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 11.06.1992

RS UVS Oberösterreich 1992/05/29 VwSen-400042/19/Gf/Hm

Beachte Siehe VwGH vom 25.3.1992, Zl. 91/02/0150, und vom 28.4.1992, Zl. 91/11/0153 Rechtssatz: Vorläufige Abnahme des Führerscheines, Abnahme des Zulassungsscheines im behördlichem Verfahren zur Fahrzeugüberprüfung, Herausgabeverlangen dieser Papiere im Zuge einer Verkehrskontrolle sowie die Anordnung einer Blutabnahme sind Akte unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt. Nichtherausgabe des im Zuge einer Verkehrskontrolle einbehaltenen Führerscheines ist ein du... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 29.05.1992

RS UVS Vorarlberg 1992/05/08 3-50-02/92

Beachte vgl. dazu VwGH 23.9.1991, 91/19/0162 Rechtssatz: Auch wenn der Beschwerdeführer bei einer Schubhaftbeschwerde nur hinsichtlich eines Teiles (bestimmter Zeitraum der behaupteten Schubhaft) unterliegt, ist ihm dennoch im Hinblick auf den zu berücksichtigenden §50 VwGG ein ungekürzter Kostenersatz zuzusprechen. Schlagworte Kostenersatz bei Schubhaftbeschwerde, teilweises Unterliegen mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 08.05.1992

RS UVS Wien 1992/04/21 02/32/24/92

Rechtssatz: Gemäß Art8 MRK iVm §28 Abs3 FMG konnte daher die Sicherheitsbehörde eine Hausdurchsuchung in der Wohnung der Beschwerdeführerin anordnen, da die Beschwerdeführerin dringend einer Verwaltungsübertretung gemäß §26 FMG verdächtig war und weitere derartige Verwaltungsübertretungen verhindert werden sollten. Schlagworte Festnahme; Schutz der persönlichen Freiheit; Hausdurchsuchung; Hausrecht; Funksendeanlage; Ausstrahlung nicht genehmigter Sendungen; Wohnung; Fernmeldeanlage; M... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 21.04.1992

RS UVS Wien 1992/04/21 02/32/24/92

Rechtssatz: Die Durchführung einer Hausdurchsuchung im Zuge eines Verwaltungsverfahrens bedarf keines richterlichen Befehls, kommt aber nur dann in Betracht, wenn dies durch ein Gesetz bestimmt ist. §28 Abs3 FMG ist - entgegen dem Vorbringen des Rechtsvertreters der Beschwerdeführerin - ein derartiges Gesetz (vgl Erkenntnis des VfGH vom 22.9.1983, B 7/81). Schlagworte Festnahme; Schutz der persönlichen Freiheit; Hausdurchsuchung; Hausrecht; Funksendeanlage; Ausstrahlung nicht genehmig... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 21.04.1992

RS UVS Wien 1992/04/21 02/32/24/92

Rechtssatz: Die Organe der Bundespolizeidirektion Wien haben nach Auffassung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien weder eine Festnahme der Beschwerdeführerin beabsichtigt noch faktisch Handlungen gesetzt, die eine derartige Einschränkung der Bewegungsfreiheit der Beschwerdeführerin zum Ziel hatten, welche einer Festnahme gleichzuhalten gewesen wäre. Somit fehlte ein tauglicher Beschwerdegegenstand und war die Beschwerde als unzulässig zurückzuweisen. Schlagworte Festnahme; Schutz ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 21.04.1992

RS UVS Wien 1992/04/21 02/32/24/92

Rechtssatz: Da im vorliegenden Fall in der Wohnung der Beschwerdeführerin nach technischen Gerätschaften einer Sendeanlage (zB in den Laden des Schreibtisches) gesucht wurde, lag eine Hausdurchsuchung im Sinne des §9 StGG vor. Schlagworte Festnahme; Schutz der persönlichen Freiheit; Hausdurchsuchung; Hausrecht; Funksendeanlage; Ausstrahlung nicht genehmigter Sendungen; Wohnung; Fernmeldeanlage; Meinungsäußerungsfreiheit mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 21.04.1992

RS UVS Wien 1992/04/21 02/32/24/92

Rechtssatz: Die Bestimmungen des §26 Abs1 FMG, wonach unter anderem die unbefugte Errichtung, Änderung oder Betreibung einer Fernmeldeanlage eine Verwaltungsübertretung bildet und strafbar ist, verfolgen die Interessen der öffentlichen Sicherheit und der Aufrechterhaltung der Ordnung. §26 Abs1 FMG ist daher nach Auffassung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien dem Art10 Abs1 und 2 MRK vereinbar und keineswegs verfassungswidrig. Schlagworte Festnahme; Schutz der persönlichen Freihei... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 21.04.1992

RS UVS Wien 1992/04/21 02/32/24/92

Rechtssatz: Im vorliegenden Fall war §52 Abs1 VwGG zu beachten, wonach dann, wenn von einem Beschwerdeführer in einer Beschwerde mehrere Verwaltungsakte angefochten werden, die Frage des Aufwandersatzes so zu beurteilen ist, wie wenn jeder der Verwaltungsakte in einer gesonderten Beschwerde angefochten worden wäre. Außerdem war im gegenständlichen Fall auf §51 VwGG Bedacht zu nehmen, wonach in Fällen, in denen die Beschwerde erst nach der Einleitung des Vorverfahrens zurückgewiesen wurde, ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 21.04.1992

RS UVS Oberösterreich 1992/02/19 VwSen-400066/6/Gf/Kf

Rechtssatz: Keine Rechtswidrigkeit der Verhängung der Schubhaft, wenn der Beschwerdeführer keine finanziellen Mittel zur Bestreitung seines Lebensunterhaltes und keinen ordentlichen Wohnsitz nachzuweisen vermag sowie strafgerichtliche und grenzkontroll- und fremdenpolizeirechtliche Vorschriften übertreten hat. Der Umstand der Erfüllung der Voraussetzungen für eine Aufnahme in die Bundesbetreuung kann auch im Falle einer entsprechenden Antragstellung nicht als Lösung der Finanz- und Wohnsit... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Oberösterreich | 19.02.1992

TE UVS Wien 1992/01/28 02/32/30/91

Begründung: I. Schriftliche Sachverhaltsschilderung des Beschwerdeführers einerseits und der belangten Behörde andererseits 1. Der Beschwerdeführer brachte in seiner am 10.9.1991 beim Unabhängigen Verwaltungssenat Wien eingelangten Beschwerde vor, daß er auf Grund eines erlittenen Unfalles stark gehbehindert sei und seit 1984 die Autobusse der Linie 49B und 52B benütze. Da ihm das Aufstehen größere Schwierigkeiten und Schmerzen verursache, stehe er immer hinter dem Lenkersitz und halte sic... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 28.01.1992

RS UVS Wien 1992/01/28 02/32/30/91

Beachte Beschluß des VfGH vom 14.6.1993, Zl B 767/92-10, über die Ablehung der Beschwerde Rechtssatz: Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist das Tatbild der "Ordungstörung" durch zwei Elemente gekennzeichnet: Zum ersten muß der Täter ein Verhalten gesetzt haben, das objektiv geeignet ist, Ärgernis zu erregen. Zum zweiten muß durch dieses Verhalten die Ordnung an einem öffentlichen Ort gestört worden sein. Im gegenständlichen Fall verstieß der Beschwerdeführ... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 28.01.1992

RS UVS Wien 1992/01/28 02/32/30/91

Beachte Beschluß des VfGH vom 14.6.1993, Zl B 767/92-10, über die Ablehung der Beschwerde Rechtssatz: Angesichts des nachhaltigen Widerstandes des Beschwerdeführers war die Anwendung von Körperkraft in der Form des Hinaustragens aus dem Bus zur Erreichung des Zwecks der Amtshandlung (Verschaffung des Festgenommenen vor die Behörde) gerechtfertigt. Jedoch ist nicht gesagt, daß eine an sich gerechtfertigte Anwendung von Körperkraft in jedem Fall den Gesetzen entspricht. Vielmehr hat de... mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 28.01.1992

Entscheidungen 61-90 von 123

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