Entscheidungen zu § 79a AVG

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Entscheidungen 121-123 von 123

TE UVS Wien 1991/04/25 01/26/4/91

Begründung: In seiner auf § 5a Fremdenpolizeigesetz gestützten Beschwerde bringt der Beschwerdeführer (im folgenden Bf) vor, er sei am 12.2.1991 gegen 10 Uhr auf österreichischem Gebiet festgenommen worden, nachdem er von Ungarn die Grenze überschritten hatte, um in Österreich um Asyl anzusuchen. Am 12.2.1991 sei er der BH Jennersdorf vorgeführt, am 13.2.1991 um 9 Uhr 30 sei er vernommen worden. Er beherrsche die pakistanische Staatssprache Urdu, nur wenige Worte Englisch und kein Deutsch. ... mehr lesen...

Entscheidung | UVS Wien | 25.04.1991

RS UVS Wien 1991/04/25 01/26/4/91

Rechtssatz: § 79a AVG ist im Verfahren nach § 5a Fremdenpolizeigesetz anzuwenden (Hinweis auf Art 7 persönliches FreiheitsschutzG); Ausführungen zur Höhe (RAT, AHR). Schlagworte Kostenersatz mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Wien | 25.04.1991

RS UVS Vorarlberg 1991/03/04 3-50-04/91

Rechtssatz: Bei der Vollziehung des FrPG ist die Bezirkshauptmannschaft funktionell für den Bund tätig. Eine Zahlungsverpflichtung der Bezirkshauptmannschaft als belangte Behörde gemäß §76 Abs2 AVG ist daher an den Bundesminister für Inneres zu richten. Schlagworte Kostentragung in Verfahren über Schubhaftbeschwerden mehr lesen...

Rechtssatz | UVS Vorarlberg | 04.03.1991

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