Norm: ZPO §477 Abs1
Rechtssatz: Wirkungslose Urteile sind nur solche Urteile, die aus tatsächlichen Gründen keine Wirkungen entfalten können, weil sie für oder gegen eine nicht existente Partei ergangen sind, oder völlig unverständlich sind. Entscheidungstexte 6 Ob 80/06t Entscheidungstext OGH 24.05.2006 6 Ob 80/06t European Case... mehr lesen...