Norm: FBG §39FBG §40HGB §157ZPO §1 AcZPO §477 Abs1 Z5 D5ZPO §494
Rechtssatz: Wird dem Kläger die Auflösung der beklagten Kapitalgesellschaft, sei es nach § 39 FBG, sei es nach § 40 FBG, im Verfahren bekannt, hat er binnen angemessener Frist kundzutun, dass er von der Verfahrensfortsetzung abstehe, widrigenfalls sein Fortsetzungswille unterstellt wird. Entscheidungstexte 1 Ob 153/02k Ent... mehr lesen...
Norm: FBG §39FBG §40HGB §157ZPO §1 AcZPO §477 Abs1 Z5 D5ZPO §494
Rechtssatz: Wird dem Kläger die Auflösung der beklagten Kapitalgesellschaft, sei es nach § 39 FBG, sei es nach § 40 FBG, im Verfahren bekannt, hat er binnen angemessener Frist kundzutun, dass er von der Verfahrensfortsetzung abstehe, widrigenfalls sein Fortsetzungswille unterstellt wird. Entscheidungstexte 1 Ob 153/02k Ent... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Über Antrag des Unterhaltssachwalters wurden dem mj Kind, das österreichischer Staatsbürger ist, jedoch seit der Trennung der (nach wie vor aufrecht verheirateten) Eltern bei seiner aus Jamaika stammenden Mutter in (derzeit) Großbritannien lebt, Unterhaltsvorschüsse gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG in Höhe von monatlich EUR 223 (laut rechtskräftigem Titelbeschluss ON 35) für die Zeit vom 1. 6. 2002 bis 31. 5. 2005 gewährt (ON 50). Dem hiegegen vom Präsident... mehr lesen...
Norm: ZPO §298 Abs3ZPO §477 Abs1 Z4 D4
Rechtssatz: Die Entziehung der Möglichkeit, zu einer den Parteien nicht bekannten, vom Gericht jedoch in seiner Entscheidung verwerteten Urkunde Stellung zu nehmen, stellt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Sinne des Art 6 Abs 1 EMRK dar, welche Nichtigkeit im Sinne des § 477 Abs 1 Z 4 ZPO nach sich zieht. Entscheidungstexte 9 ObA 237/02x En... mehr lesen...
Norm: ZPO §298 Abs3ZPO §477 Abs1 Z4 D4
Rechtssatz: Die Entziehung der Möglichkeit, zu einer den Parteien nicht bekannten, vom Gericht jedoch in seiner Entscheidung verwerteten Urkunde Stellung zu nehmen, stellt eine Verletzung des rechtlichen Gehörs im Sinne des Art 6 Abs 1 EMRK dar, welche Nichtigkeit im Sinne des § 477 Abs 1 Z 4 ZPO nach sich zieht. Entscheidungstexte 9 ObA 237/02x En... mehr lesen...