Begründung: In seiner Mahnklage begehrte der Kläger 9.600 EUR sA aus einer Teilrechnung vom 16. 3. 2007. Gegen den antragsgemäß erlassenen Zahlungsbefehl erhob die Beklagte Einspruch mit der
Begründung: , die Rechnung sei dem Grunde und der Höhe nach nicht richtig. Termin für die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung war der 24. 10. 2007. Vor dieser Tagsatzung langte am 12. 10. 2007 ein vorbereitender Schriftsatz des Klägers ein, in dem er das Klagebegehren aufgrund der Schluss... mehr lesen...
Begründung: Zu 1. In der unrichtigen Annahme, der Antragsteller habe in der mündlichen Verhandlung vom 25. 3. 2004 keine Zustellung einer Protokollabschrift beantragt, wurde das Protokoll übertragen und zu den Akten genommen. Tatsächlich hatte der Antragsteller aber die Zustellung einer Protokollabschrift begehrt. Erst am 21. 1. 2005 erfolgte über Begehren des Antragstellers eine Zustellung der Protokollabschrift an ihn. Innerhalb von drei Tagen, nämlich am 24. 1. 2005, erhob diese... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner Mahnklage begehrte der Kläger 7.200 EUR sA. Gegen den antragsgemäß erlassenen Zahlungsbefehl erhob die zu diesem Zeitpunkt noch unvertretene Beklagte Einspruch. Vor der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung langte ein Schriftsatz des Klägers ein, in dem er das Klagebegehren auf 16.986,31 EUR sA ausdehnte. Die ordnungsgemäß geladene Beklagte erschien nicht zur Verhandlung am 24. 10. 2007. Über Antrag des Klägers erließ das Erstgericht ein Versäumungsurte... mehr lesen...
Begründung: Der Oberste Gerichtshof hat mit Beschluss vom 20. 12. 2006, 9 Ob 136/06z dem Rekurs gegen den Beschluss mit dem über den Antragsteller als Rekurswerber eine Ordnungsstrafe von 1.000 EUR verhängt wurde, nicht Folge gegeben und über den Rekurswerber eine weitere Ordnungsstrafe von 1.200 EUR verhängt. Mit Schriftsatz vom 17. 9. 2007 lehnte der Kläger die im
Kopf: namentlich angeführten Mitglieder des 9. Senats des Obersten Gerichtshofs ab. Rechtliche Beurteil... mehr lesen...
Norm: ZPO §260 Abs4ZPO §477 Abs1 Z2 D2aZPO §580ZPO §592 Abs2ZPO §595 Abs1 Z2 idF vor SchiedsRÄG 2006ZPO §595 Abs1 Z3 idF vor SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Auch im schiedsgerichtlichen Verfahren kann ein Aufhebungsgrund, soweit er Besetzungsmängel betrifft und damit dem Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 2 ZPO entspricht, nach § 260 Abs 4 ZPO durch Einlassung der Parteien geheilt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 7, Grundbuch ***** B*****; die Zweitklägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 8, Grundbuch ***** B*****. Der Beklagte ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 205 Grundbuch ***** B***** unter anderem mit den Grundstücken Nr 520, 780 und 781. Im Gutsbestandsblatt ist diese Liegenschaft als Stammsitzliegenschaft bezüglich Agraranteilen an den beiden erwähnten Liegenschaften der Klägerinnen ersichtlich gemacht. Die Liege... mehr lesen...
Begründung: Das Gemälde „Amalie Zuckerkandl" von Gustav Klimt steht im Eigentum der beklagten Partei und befindet sich in der Österreichischen Galerie im Schloss Belvedere. Die beklagte Partei wurde durch Schenkung von Dr. Viktoria Künstler am 17. 3. 1988 Eigentümerin dieses Gemäldes. Am 13. März 1938 stand dieses Gemälde im Eigentum von Ferdinand Bloch-Bauer und befand sich in seinem Haus Elisabethstraße 18 in 1010 Wien und verblieb dort jedenfalls bis 28. Jänner 1939. Danach gel... mehr lesen...
Norm: ZPO §260 Abs4ZPO §477 Abs1 Z2 D2aZPO §580ZPO §592 Abs2ZPO §595 Abs1 Z2 idF vor SchiedsRÄG 2006ZPO §595 Abs1 Z3 idF vor SchiedsRÄG 2006
Rechtssatz: Auch im schiedsgerichtlichen Verfahren kann ein Aufhebungsgrund, soweit er Besetzungsmängel betrifft und damit dem Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 2 ZPO entspricht, nach § 260 Abs 4 ZPO durch Einlassung der Parteien geheilt werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der fachkundige Beklagte erteilte der klagenden Bank im Dezember 1999 und Jänner 2000 in rascher Abfolge mehrere Aufträge zur Anschaffung von in polnischer Währung emittierten Nullkuponanleihen (Zerobonds) der Weltbank mit langer Laufzeit. Nullkuponanleihen sind Anleihen mit einer Nominalverzinsung von Null. Die Kapitalerträge entstehen erst am Ende der Laufzeit bzw bei vorzeitiger Einlösung des Wertpapiers. Der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ausgabewert und... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Notburga S*****, vertreten durch Dr. Alexander Krasser, Rechtsanwalt in Klagenfurt, gegen die beklagte Partei Wolfg... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichts Mödling vom 30. 12. 2005, GZ 2 C 320/04a-34, aus dem gleichteiligen Verschulden beider Ehegatten geschieden. Zur AZ 2 C 259/06m des Bezirksgerichts Mödling ist zwischen den Streitteilen ein Aufteilungsverfahren anhängig. Die Streitteile leben nach wie vor gemeinsam in einem nach dem Grundbuchstand dem Kläger allein gehörenden Reihenhaus. Mit seiner am 13. 11. 2007 beim Erstgericht eingebrachten Mahnklage bege... mehr lesen...
Begründung: Mit dem bekämpften Bescheid vom 4. 12. 2006 hat die beklagte Versicherungsanstalt die dem Kläger mit Bescheid vom 4. 12. 2004 gewährte Alterspension nach den am 31. 12. 2000 geltenden Bestimmungen des NVG 1972 neu bemessen und demnach ab 1. 1. 2007 mit monatlich brutto 5.610,22 EUR festgesetzt. Das Erstgericht verpflichtete die beklagte Partei - in Wiederholung des durch die Klage außer Kraft getretenen Bescheids - zur Zahlung einer Alterspension in der angeführten Höhe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Langer als Vorsitzende, die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Kuras sowie die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Lovrek und Dr. Glawischnig als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei E***** Aktiengesellschaft, *****, vertreten durch Graf, Maxl & Pitkowitz Rechtsanwälte in Graz, wider die beklagten Parteien 1.... mehr lesen...
Begründung: Die Einschreiterin macht in ihrem außerordentlichen Revisionsrekurs geltend, das Erstgericht habe Mantelbeschluss und Einantwortungsurkunde bereits zu einem Zeitpunkt erlassen, als der zwischen der Einschreiterin und Wartan K***** anhängige Erbrechtsstreit noch nicht rechtskräftig entschieden worden war; dies bewirke Nichtigkeit der beiden Entscheidungen. Rechtliche Beurteilung 1. Nach dem - im Hinblick auf den Todeszeitpunkt der Erblasserin noch... mehr lesen...
Begründung: Der unvertretene Kläger brachte beim Oberlandesgericht Linz eine auf Amtshaftung gestützte Klage wegen angeblich fehlerhafter Entscheidungen des Landesgerichts Ried im Innkreis und des Oberlandesgerichts Linz gegen die Republik Österreich ein. Mit der Klage verband der Kläger einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Landesgericht Ried im Innkreis wies den Verfahrenshilfeantrag wegen Mutwilligkeit und Aussichtslosigkeit ab (ON 6). Gegen diesen Beschluss rich... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin macht als erhebliche Rechtsfrage geltend, dass dem Berufungsgericht bei der Erledigung ihrer Verfahrensrüge eine Aktenwidrigkeit unterlaufen sei. Tatsächlich zieht sie aber nur die vom Berufungsgericht vorgenommene Auslegung ihres Vorbringens in Zweifel, die für die Beurteilung der Wesentlichkeit des gerügten Verfahrensmangels (Zurückweisung von Vorbringen) erforderlich war. Rechtliche Beurteilung Aktenwidrigkeit ist nur der Widerspr... mehr lesen...
Begründung: Der Vater ist aufgrund des rechtskräftigen Beschlusses des Erstgerichts vom 27. 10. 2003 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von 312,49 EUR verpflichtet. Das Kind beantragte mit Schriftsätzen vom 12. 9. 2006 und 19. 10. 2006 letztlich die Erhöhung seines Unterhaltsanspruchs um 124,65 EUR auf monatlich 437,14 EUR ab 1. 6. 2005. Das Erstgericht wies den Erhöhungsantrag im Wesentlichen mit der
Begründung: ab, dass der festgesetzte Unterhalt in etwa dem Ergebnis der neu... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Medieninhaberin der Website „www.o*****.at", auf der die online-Ausgabe der Tageszeitung „Ö*****" abrufbar ist. Sie hat am 10. 1. 2007 einen Antrag auf Aufnahme in den beklagten Verein gestellt und ist mittlerweile Mitglied. Der beklagte Verein, dem vor allem Online-Anbieter und Werbeagenturen als Mitglieder angehören, hat sich nach seinen Statuten zur Aufgabe gemacht, vergleichbare und objektive Daten zur Beurteilung der Leistungsfähigkeit von Online-An... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien betreiben Bäckereien. Der Beklagte liefert auch am Sonntag Backwaren aus. Er verwendet dafür Fahrzeuge mit Firmenaufschrift und setzt auch Dienstnehmer ein; die Ware ist in typischen Backwarenbehältnissen verstaut. Im ersten Rechtsgang begehrte der Kläger vom Beklagten das Unterlassen der Auslieferung von Brot- und Backwaren an Kunden unter Verwendung von Fahrzeugen, die erkennbar einem Bäckereibetrieb zugeordnet werden können (sohin Fahrzeuge mit Firmena... mehr lesen...
Begründung: Am 3. Oktober 2005 bewilligte das Erstgericht der betreibenden Partei die Forderungsexekution gemäß § 294a EO zur Hereinbringung von 89.775,98 EUR sA. Die Exekutionsbewilligung (ON 2) wurde an der im Exekutionsantrag angeführten Adresse in T***** vom Sohn des Verpflichteten am 6. Oktober 2005 übernommen. Nach einer Meldebestätigung der Landeshauptstadt Linz ist der Verpflichtete bereits seit 10. September 2004 unter der Adresse L*****, als Hauptwohnsitz gemeldet. Am 12.... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon.-Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Helmut H*****, vertreten durch Dr. Rudolf Denzel und Dr. Peter Patterer, Rechtsanwälte in Villach, wider die beklagte Partei D***** KEG, *****, vertret... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies mit Beschluss vom 30. 4. 2007 (ON 24) die Anträge des Beklagten auf Aufhebung der Bestätigung der Vollstreckbarkeit seines Versäumungsurteiles vom 1. 6. 2005, 37 C 1800/04p-8, sowie auf Zustellung dieses Urteiles an den Verfahrenshelfer zur Erhebung von Rechtsmitteln ab; die Berufung und den Widerspruch des Beklagten gegen dieses Versäumungsurteil sowie dessen Anträge auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wies es zurück. Dagegen e... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin und Widerbeklagte (in der Folge: Klägerin) begehrt die Scheidung aus dem Alleinverschulden des Beklagten und Widerklägers (in der Folge: Beklagter) mit der
Begründung: , dass er sich ihr gegenüber lieblos und aggressiv verhalten habe. Er habe sie am 8. 1. 2006 so geschlagen, dass sie schwere Verletzungen erlitten habe. Den Beklagten treffe das Alleinverschulden an der Zerrüttung der Ehe. Der Beklagte begehrt in der Widerklage die Scheidung aus dem Alleinversch... mehr lesen...
Begründung: In dem vorliegenden Verfahren macht der Kläger im Wesentlichen Ansprüche aus der Beendigung seines Arbeitsverhältnisses zum 27. 7. 2001 geltend. Es geht dabei zusammengefasst um die Frage der Berechtigung des vorzeitigen Austrittes des Klägers und der daraus ableitbaren Beendigungsansprüche. Das Erstgericht hat auch im dritten Rechtsgang die Klage in dem hier maßgeblichen Umfang abgewiesen und dies darauf gestützt, dass der Austritt des Klägers wegen seiner Gesundheitsge... mehr lesen...
Begründung: Beim Erstgericht ist ein Verfahren zur Bestellung eines Sachwalters für die Betroffene anhängig. Die Betroffene und ihr Ehegatte Günter H***** (im Folgenden: Einschreiter) sind deutsche Staatsbürger. Mit Beschluss vom 20. 7. 2005 (ON 29) wies das Erstgericht einen Antrag des Einschreiters auf Bestellung eines Sachwalters für die Betroffene mit der
Begründung: zurück, dass dem Einschreiter weder nach österreichischem noch nach deutschem Verfahrensrecht eine eigene Antrag... mehr lesen...
Begründung: Der unvertretene Kläger brachte beim Oberlandesgericht Linz eine auf Amtshaftung gestützte Klage wegen angeblich fehlerhafter Entscheidungen des Landesgerichts Ried im Innkreis und des Oberlandesgerichts Linz gegen die Republik Österreich ein. Mit der Klage verband der Kläger einen Antrag auf Bewilligung der Verfahrenshilfe. Das Landesgericht Ried im Innkreis wies den Verfahrenshilfeantrag wegen Mutwilligkeit und Aussichtslosigkeit ab (ON 6). Gegen diesen Beschluss richt... mehr lesen...
Begründung: Der mj Luigi Michele S***** wurde am ***** 1995 geboren und ist das eheliche Kind des Mario und der Daniela S*****, deren Ehe mit Urteil des Bezirksgerichts Meidling vom 17. 2. 2006 aus dem gleichteiligen Verschulden geschieden wurde. Luigi Michele befindet sich in Pflege und Erziehung der Mutter, der auch die Obsorge zukommt. Der Vater ist aufgrund des Beschlusses des Bezirksgerichts Meidling vom 16. 1. 2006 seit 1. 7. 2005 zu monatlichen Unterhaltsleistungen in Höhe v... mehr lesen...
Begründung: Im beim Handelsgericht Wien geführten Firmenbuch ist unter FN ***** die T***** GmbH mit Sitz in Wien eingetragen. Der Stichtag für den Jahresabschluss ist der 31. Dezember. Am 18. 7. 2005 wurde vom Handelsgericht Wien der Konkurs eröffnet; Rechtsanwalt DI Mag. Michael N***** wurde zum Masseverwalter bestellt. Mit Beschluss vom 27. 7. 2005 wurde die Schließung des Unternehmens angeordnet. Mit Beschluss vom 12. 4. 2007 forderte das Erstgericht den Masseverwalter unter A... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies zu Punkt 2. seines Beschlusses ON 13 den Antrag des Beklagten ab, die Vollstreckbarkeitsbestätigung vom 17. Jänner 2007 (zum Zahlungsbefehl ON 2) aufzuheben. Das Gericht zweiter Instanz gab u.a. dem Rekurs des Beklagten, der dem Kläger nicht gerichtlich zugestellt wurde, dahin Folge, dass es die Vollstreckbarkeitsbestätigung aufhob. Insoweit sprach es aus, dass der Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Rechtliche Beurteilung ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Gerstenecker als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Univ.-Doz. Dr. Bydlinski, Dr. Fichtenau, Dr. E. Solé und Dr. Schwarzenbacher als weitere Richter in der Rechtssache des Antragstellers Rudolf ***** S*****, vertreten durch Dr. Margot Tonitz, Rechtsanwältin in Klagenfurt, wider die Antragsgegnerin Anna ***** S*****, vertreten durch Mag. Peter Riedel, Rechtsanwalt in K... mehr lesen...