Norm: StGB §133 BStPO §281 Abs1 Z9 lita
Rechtssatz: Das vom Begriff des anvertrauten Gutes im Sinn des § 133 StGB mitumfasste deliktsspezifische Erfordernis der "Fremdheit" eines solchen stellt auf einen wirtschaftlichen Eigentumsbegriff ab. Danach ist ein Gut fremd, wenn es zumindest wirtschaftlich nicht zum freien Vermögen des Täters gehört. Dies gilt auch für das Tatbestandsmerkmal der "Zueignung", die alle Handlungen umfasst, mit denen der ... mehr lesen...
Norm: StGB §133 CStGB §133 D2StPO §281 Abs1 Z9 lita
Rechtssatz: Veruntreuung begeht, wer ein ihm anvertrautes Gut sich oder einem Dritten mit dem Vorsatz zueignet, sich oder diesen dadurch unrechtmäßig zu bereichern. Ein Vorenthalten allein ist nicht mehr tatbildlich. Ebenso wenig reichen zur Tatbestandsverwirklichung schlichte Vertragsverletzungen und sonstige Treuewidrigkeiten ohne vermögensschädigenden Charakter aus. In subjektiver Hinsicht ... mehr lesen...
Norm: StGB §127 AStGB §133
Rechtssatz: Gutscheine können als selbständige Wertträger Gegenstand einer Veruntreuung sein, wenn sie ohne weitere Voraussetzungen einen Anspruch auf geldwerte Leistungen vermitteln und solcherart jeden Inhaber zur jederzeitigen Realisierung des in ihnen verkörperten Wertes berechtigen. Sind diese Kriterien zwar nicht gegeben, begründet der Gutschein aber sonst eine Forderung gegenüber dem Aussteller, kommt diese als... mehr lesen...
Norm: StGB §133 B
Rechtssatz: "Kommt (unabhängig vom Willen der Parteien) eine Sicherungsübereignung nicht rechtsgültig zustande (hier: keine wirksame Eigentumsübertragung einer Motor- yacht an den Kreditgeber wegen fehlender Übergabe), so mangelt es zur Tatbestandserfüllung des § 133 StGB am Anvertrauen eines Gutes." Entscheidungstexte 13 Os 55/97 Entscheidungstext OGH 15.10.1997 ... mehr lesen...