Begründung: Die beklagte Bank hat den Klägern als Kreditnehmern mit Kreditvertrag vom 18. 4. 1991 zu Kreditkonto Nr 86140-024-122 einen Kredit über 700.000 S mit einer Laufzeit von 15 Jahren eingeräumt, wobei eine Verzinsung von 10 % vereinbart wurde. Die Beklagte änderte diesen Zinssatz mit 16. 9. 1991 auf 10,5 %, mit 27. 1. 1992 auf 10,75 %, mit 31. 7. 1992 auf 11 %, mit 16. 10. 1992 auf 10,75 %, mit 5. 4. 1993 auf 10,5 %, mit 21. 5. 1993 auf 10,25 % und mit 19. 7. 1993 auf 10 %... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt die Zahlung von EUR 4.755,-- s. A. mit der
Begründung: , sowohl er als auch die Beklagten hätten ein Geh- und Fahrtrecht auf zwei August und Theresia N***** je zur Hälfte gehörigen Grundstücken. Die Zufahrtsstraße führe sowohl zum Grundstück der Beklagten als auch zu jenem des Klägers. 1996 habe der Kläger auf seine Kosten die Herstellung bzw Sanierung der Zufahrtsstraße durchführen lassen, wofür er EUR 14.265,16 bezahlt habe. Gemäß § 483 ABGB... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. An den gegenteiligen Ausspruch des Berufungsgerichtes ist der Oberste Gerichtshof nicht gebunden (§ 508a Abs 1 ZPO). Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfra... mehr lesen...
Begründung: Der Vater wurde - mit seinem Einverständnis - mit Beschluss des Erstgerichts vom 18. Dezember 2000 (ON 19) in Erhöhung seiner bisherigen Unterhaltspflicht ab 1. 5. 2000 zu einer monatlichen Unterhaltsleistung von ATS 5.000 verpflichtet. Das Erstgericht ging dabei davon aus, dass der Vater als Angestellter im Jahr 1998 ein monatliches Durchschnittsnettoeinkommen von ATS 25.400, im Jahr 1999 ein solches von ATS 27.200 und ab 1. 1. 2000 ein solches von ATS 28.000 jeweils ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Langer als Vorsitzende sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann, Dr. Baumann und die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofes Dr. Hurch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der außerstreitigen Mietrechtssache der Antragsteller 1.) Mustafa D*****, vertreten durch Mag. Stefan Traxler, Rechtsanwalt in Mödling, und 2.) Ömer H*****, vertreten durch Dr. Peter Wolf... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger macht noch einen Bereicherungsanspruch geltend, der darauf beruht, dass eine Gesellschaft mit Sitz in Ungarn, deren Alleingesellschafter er nunmehr ist, mit der drittbeklagten ungarischen Gesellschaft einen nichtigen Kaufvertrag über Liegenschaften in Ungarn geschlossen und er selbst dieser als Kaufpreis 1,5 Mio S gezahlt habe. Rechtliche Beurteilung Zur außerordentlichen Revision: Der Kläger geht ohne weiteres von der Anwendbarkeit ös... mehr lesen...
Begründung: Am 16. 8. 2000 lieferte die Zweitbeklagte mit einem bei der klagenden Partei haftpflichtversicherten Traktor (dessen Halter ihr Gatte war) Bauholz zur Wohnung des Erstbeklagten. Dort angekommen hielt sie an, ohne jedoch den Motor abzustellen. Der wegen einer Fußverletzung behinderte Erstbeklagte benötigte zum Absteigen vom Traktor länger als die Zweitbeklagte vermutete, sodass sie zu früh und ruckartig wiederum anfuhr und dabei die Hand des Erstbeklagten zwischen Fahrz... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096ABGB §1431ABGB §1432
Rechtssatz: Die regelmäßige Zahlung des Mietzinses trotz Kenntnis des Zinsminderungsanspruches steht der Rückforderung nicht entgegen, wenn dem Mieter die Aufkündigung wegen Zinsrückstandes angedroht wurde. Entscheidungstexte 40 R 273/02x Entscheidungstext LG für ZRS Wien 25.02.2003 40 R 273/02x Schlag... mehr lesen...
Der klagende Mieter begehrte vom beklagten Vermieter die Rückzahlung trotz gänzlicher Mietzinsminderung regelmäßig bezahlten Mietzinses. Seine Leistungskondiktion stützte er auf § 1435 ABGB, habe doch der Beklagte trotz Vereinbarung das Objekt nicht benützbar gemacht. Er stützte sich auch auf § 1431 ABGB, wobei er hiezu zunächst kein weiteres Tatsachenvorbringen erstattete. Noch vor Klagszustellung rechnete er gegen eine dem Beklagten zustehende Gegenforderung auf und schränkte das K... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da es sich vorliegenden Falls nicht um einen Streit über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses handelt - es ist unstrittig, dass der Beklagte selbst gekündigt hat - ist die ordentliche Revision nach § 46 Abs 3 Z 1 ASGG nicht zulässig. Es geht vorliegenden Falls lediglich um die Frage, ob der Beklagte unredlich war und eine irrtümlich erhaltene Abfertigungszahlung nicht gutgläubig verbrauchen, sondern zurückzahlen muss. Da... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist nur zulässig, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt, etwa weil das Berufungsgericht von der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes abweicht oder eine solche Rechtsprechung fehlt oder uneinheitlich ist (§ 502 Abs 1 ZPO). Eine der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile, der der Sohn Erich (geb. 12. 11. 1970) entstammt, wurde am 28. 1. 1992 einvernehmlich geschieden. Im anlässlich der Scheidung abgeschlossenen Vergleich verpflichtete sich der Kläger und Widerbeklagte (in der Folge: Kläger), der Beklagten und Widerklägerin (in der Folge: Beklagten) monatlich 10.700 S ab 1. 2. 1992 zu zahlen und ihr die für die freiwillige Weiterversicherung zur Vorschreibung gelangenden Krankenkassenbeiträge zu ersetzen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die spätere Gemeinschuldnerin N***** GmbH (im Folgenden auch "Untermieterin" genannt) war zunächst Hauptmieterin eines Großteils der der beklagten Partei ("Bestandgeberin") gehörenden Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****. Per 1. 6. 1993 wurde über Wunsch der Hauptmieterin das Mietverhältnis aufgelöst und zwischen der Bestandgeberin und der P***** GmbH (im Folgenden "Bestandnehmerin" genannt) ein Hauptmietvertrag abgeschlossen. Diese schloss mit der N***** GmbH... mehr lesen...
Begründung: Das von der Klägerin und gefährdeten Partei (im Folgenden nur Klägerin) am 16. Mai 1995 gegen den Beklagten und Gegner der gefährdeten Partei (im Folgenden nur Beklagter) eingeleitete Verfahren des Landesgerichts Steyr über ihre Ansprüche aus dem Titel des Ehegattenunterhalts nach § 94 EheG, nun zeitlich beschränkt bis zum Zeitpunkt der Rechtskraft der Ehescheidung ist noch anhängig. In diesem Verfahren wurde der Beklagte während aufrechter Ehe mit einstweiliger Verfü... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1992 verkauften Eheleute (im Folgenden 1. bücherliche Eigentümer) mit grundverkehrsbehördlich genehmigten, aber nie verbücherten Kaufvertrag (im Folgenden 1. Kaufvertrag) ein ihnen seit 1965 je zur Hälfte gehöriges näher bezeichnetes Grundstück (GSt) an Friedrich B*****. Im Winter 1992/1993 führte die klagende Partei Grundeigentümerversammlungen über die geplante Verlegung einer Erdgasleitung in diesem Bereich durch; die 1. bücherlichen Eigentümer teilten der kl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und die Beklagte sowie deren Kinder sind Angehörige der Volksgruppe der Roma. Entsprechend der Roma-Tradition vereinbarten die Streitteile eine Zahlung des Klägers, des Vaters des Bräutigams, an die Beklagten, die Eltern der Braut für deren Zustimmung zur "Verehelichung" ihrer Tochter. Anlässlich der Verlobung der "Brautleute" wurde diese Vereinbarung getroffen. Die Beklagten hätten ohne eine solche Zahlung der "Hochzeit" nicht zugestimmt. Die Freigab... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile ist geschieden. Der Kläger ist der Vater der minderjährigen Kinder B***** und J***** M*****. Sie befinden sich in der Obsorge der Beklagten. Der Kläger begehrt die Bezahlung von S 24.000,-- sA an zuviel bezahlten Unterhalt für die Monate Juni und Juli 1999 für seine Kinder. Die Beklagte habe die Einleitung einer Gehaltsexekution gegen ihn veranlasst. Im Zuge des Exekutionsverfahrens seien ihm im Juni und Juli 1999 von seinem Gehalt jeweil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ad I.): Das Berufungsgericht wies als Durchlaufgericht die Revisionsbeantwortung der klagenden Partei als verspätet zurück, weil sie erst am 13. November 2001, somit nach der am 12. November 2001 abgelaufenen vierwöchigen Frist zur Erstattung der Revisionsbeantwortung (§ 507a Abs 1 ZPO) zur Post gegeben worden sei. Die klagende Partei wies in ihrem dagegen erhobenen Rekurs mit der Vorlage ihres Aufgabescheins nach, dass sie die Revisionsbeantwortung bereits am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der nunmehrige Oppositionskläger wurde im Titelverfahren - Schluss der Verhandlung erster Instanz war der 1. Oktober 1997 - zum Ersatz folgender Kosten an den nunmehrigen Oppositionsbeklagten verfällt: 67.708,80 S zufolge des klageabweisenden Urteils des Landesgerichts Innsbruck vom 2. Oktober 1997 und 36.201,60 S zufolge des bestätigenden Urteils des Oberlandesgerichts Innsbruck als Berufungsgericht vom 27. Jänner 1998. Zur Hereinbringung dieser Kostenforderun... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Erstantragsgegner mit Sachbeschluss zur Zahlung von S 15.000,-- sA und wies die Begehren, der Erstantragsgegner sei schuldig, weitere S 60.000,-- sA, und der Zweitantragsgegner sei schuldig S 48.309,07 sA zu zahlen, ab. Es ging hiebei unter anderem von folgenden Feststellungen aus: Der Vormieter Rihad B***** ließ in der von ihm gemieteten Wohnung durch einen Bekannten eine Gasheizung einbauen, das Badezimmer erneuern und im Kabinett den ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte, ein ÖBB-Bediensteter, plante, auf seiner Gartenparzelle ein unterkellertes Gartenhaus zu errichten. Über seine Parzelle führt in einer Höhe von 8 bis 9 m eine 110 kV-Übertragungsleitung der klagenden Partei. Der Beklagte erkundigte sich bei einem Kollegen, worauf bei der Errichtung eines Gebäudes unter einer Hochspannungsleitung Bedacht zu nehmen sei. Dieser übergab dem Beklagten Kopien aus der Dienstvorschrift EL 42, die der Beklagte seiner Anzeig... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 EMRG §45
Rechtssatz: Zahlt der Mieter den EVB neu stets nur unter Vorbehalt der Rückforderung der von ihm als materiell-rechtlich ungerechtfertigt angesehenen Beträge und bestand diese Schuld aber tatsächlich wegen des gegen sie wirkenden Mietzinserhöhungsverzichts nicht zu Recht, kann sie der Mieter von dem in diesem Umfang bereicherten Vermieter zurückfordern. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss am 15. 6. 1965 mit den seinerzeitigen Miteigentümern der Bestandliegenschaft einen Mietvertrag über eine Wohnung in Wien (Beilage A). In Punkt IV. des Vertrags wurde ein Mietzins vereinbart, der sich aus dem Hauptmietzins von 330 S pm samt einem gemäß § 16 Abs 2 Mietengesetz (folgend: MG) vereinbarten Zuschlag von 330 S pm und einem näher bezeichneten Anteil an den Betriebskosten und öffentlichen Abgaben zusammensetzte. Weiters wurde festgeha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Helmuth R***** (im Folgenden: Versicherungsnehmer) hat in den 90iger Jahren einen bei der klagenden Partei abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag zur Besicherung eines bei der beklagten Partei abgeschlossenen Kreditvertrages zugunsten der beklagten Partei vinkuliert. Diesem Antrag (vom 7. 7. 1995) kam die Klägerin am 10. 7. 1995 durch Änderung des Bezugrechtes auf Dauer der Vormerkung zugunsten der Beklagten auf dem Vormerkschein nach. Darüber hinaus hatte d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 2. Nebenintervenient ist Geschäftsführer der 1. Nebenintervenientin und beauftragte eine deutsche Kommanditgesellschaft mit der Errichtung eines am 5. November 1991 von der österr. beklagten Partei unbeschädigt gelieferten und am 23. und 24. Jänner 1992 montierten und gesetzten Kachelofens. Bei dessen Beheizung kam es zu einer übermäßigen Rauchentwicklung, weil der Hebel für die Heizklappenöffnung trotz eindeutiger Hinweise in der Bedienungsanleitung nicht g... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 A6ABGB §1041 B5ABGB §1295 IIf9ABGB §1431 KRAO §19
Rechtssatz: Gegen den Vertreter des Zedenten, an den der debitor cessus irrtümlich - nicht schuldbefreiend - leistet, steht weder dem debitor cessus ein Anspruch nach § 1431 ABGB, noch dem Zessionar ein solcher nach § 1041 ABGB zu. Der Vertreter des Zedenten, der im Wissen um die Zession mit eigenen Honoraransprüchen aufrechnet (§ 19 RAO), haftet jedoch wegen Eingriffs in frem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde mit Beschluss des Konkursgerichtes vom 10. 11. 1997 zum Masseverwalter im Konkursverfahren über das Vermögen einer Baugesellschaft bestellt. In diesem Konkursverfahren meldete der beklagte Rechtsanwalt namens eines von ihm vertretenen anderen Bauunternehmens eine Konkursforderung von insgesamt S 3,417.867,07 an. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Baugesellschaft wurde nach Abschluss eines Zwangsausgleichs und Ausschüttung einer 20 %-igen... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat am 9. 10. 1997 in dem nach seiner verstorbenen Gattin Ingeborg F***** durchgeführten Abhandlungsverfahren vor dem Nebenintervenienten Dr. G***** als Gerichtskommissär eine unbedingte Erbserklärung zu zwei Dritteln des Nachlasses abgegeben. In diesem Umfang wurde ihm auch der Nachlass rechtskräftig eingeantwortet. Am 12. 11. 1997 überwies der Gerichtskommissär das dem Erbteil des Klägers entsprechende Verlassenschaftsrealisat von S 264.869,24 auf das vom Kl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Werden Bezüge irrtümlich angewiesen, so können sie lediglich im Falle redlichen Verbrauches nicht zurückgefordert werden (SZ 11/86 uva). Dabei wird der gute Glaube nicht nur durch auffallende Sorglosigkeit des Empfängers ausgeschlossen, sondern schon dann verneint, wenn er bei objektiver Beurteilung an der Rechtmäßigkeit des ihm ausbezahlten Betrages auch nur zweifeln musste (4 Ob 108/81 = DRdA 1983, 178 [Wocker] = ZAS 1... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte war Halter und Versicherungsnehmer eines bei der Klägerin haftpflicht- und kaskoversicherten LKW Chrysler Jeep Cherokee, der am 28. 4. 1997 als gestohlen gemeldet wurde. Bei Abschluss der Kraftfahrzeugversicherung vereinbarten die Parteien die Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung (AKHB 1988) sowie die Allgemeinen Bedingungen für die Fahrzeug-Kaskoversicherung und die Fahrzeuginsassen-Unfallversicherung (AFIB 1993) und die... mehr lesen...