Norm: ABGB §1096ABGB §1431ABGB §1432
Rechtssatz: Die regelmäßige Zahlung des Mietzinses trotz Kenntnis des Zinsminderungsanspruches steht der Rückforderung nicht entgegen, wenn dem Mieter die Aufkündigung wegen Zinsrückstandes angedroht wurde. Entscheidungstexte 40 R 273/02x Entscheidungstext LG für ZRS Wien 25.02.2003 40 R 273/02x Schlag... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 EMRG §45
Rechtssatz: Zahlt der Mieter den EVB neu stets nur unter Vorbehalt der Rückforderung der von ihm als materiell-rechtlich ungerechtfertigt angesehenen Beträge und bestand diese Schuld aber tatsächlich wegen des gegen sie wirkenden Mietzinserhöhungsverzichts nicht zu Recht, kann sie der Mieter von dem in diesem Umfang bereicherten Vermieter zurückfordern. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 A6ABGB §1041 B5ABGB §1295 IIf9ABGB §1431 KRAO §19
Rechtssatz: Gegen den Vertreter des Zedenten, an den der debitor cessus irrtümlich - nicht schuldbefreiend - leistet, steht weder dem debitor cessus ein Anspruch nach § 1431 ABGB, noch dem Zessionar ein solcher nach § 1041 ABGB zu. Der Vertreter des Zedenten, der im Wissen um die Zession mit eigenen Honoraransprüchen aufrechnet (§ 19 RAO), haftet jedoch wegen Eingriffs in frem... mehr lesen...