Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Bankfachmann. Er war seit 1995 befristet auf fünf Jahre Geschäftsleiter der D***** Bank in Österreich. Im Februar 1999 und danach wieder im August 1999 bot ihm der Vorstandsvorsitzende der Rechtsvorgängerin der Beklagten an, im Zuge einer Aufstockung des Vorstands eine Vorstandsfunktion darin zu übernehmen. Zunächst war vorgesehen, dass der Kläger als Vorstandsmitglied das Ressort "Firmenkunden" leiten sollte. Mit Schreiben vom 23. 11. 1999 schl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des zuständigen Landesgerichts vom 14. 12. 1999 wurde über das Vermögen eines Fußballvereins der Konkurs eröffnet. Der Kläger, der im Hauptberuf Finanzbeamter ist, schloss am 1. 7. 1999 für die Spielsaison 1999/2000 bis 30. 6. 2000 mit diesem Verein eine mündliche Vereinbarung folgenden Inhalts: "1. Leistung des Spielers: Der Spieler verpflichtet sich, die Trainingseinheiten mit der Mannschaft zu absolvieren sowie bei allen Meisterschafts- und Freu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte zuletzt ATS 92.680 brutto sA und die Feststellung, dass die beklagte Partei schuldig sei, ihr die Krankenversicherungsprämie für die Gruppenkrankenzusatzversicherung in Höhe von derzeit ATS 1.742 sowie den Sachbezug in Form von Gutscheinen in der Höhe von ATS 545 monatlich weiter zu zahlen. Sie sei vom 16. 9. 1970 bis 30. 9. 1991 als Exportsachbearbeiterin bei der Beklagten angestellt gewesen, welche damals noch die Firma O***** regGenmbH g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrte zuletzt ATS 75.645 brutto sA und die Feststellung, dass die beklagte Partei schuldig sei, ihr die Krankenversicherungsprämie für die Gruppenkrankenzusatzversicherung in Höhe von derzeit ATS 1.378 sowie den Sachbezug in Form von Gutscheinen in der Höhe von ATS 545 monatlich weiter zu zahlen. Sie sei vom 1. 7. 1970 bis 31. 12. 1990 als kaufmännische Angestellte bei der Beklagten angestellt gewesen, welche damals noch die Firma O***** regGenmb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei dem beklagten Leiharbeitsunternehmen ab 6. 3. 2000 als Monteur mit einem Bruttostundenlohn von S 109,-- eingestellt. Er war bei einem Beschäftigerbetrieb, auf den der Kollektivvertrag für eisen- und metallerzeugende und -verarbeitende Industrie zur Anwendung gelangt, eingesetzt. Die Arbeitszeiten im Beschäftigerbetrieb waren dem Kläger auf Grund einer vorherigen Tätigkeit bereits bekannt. Sie war von 7.18 Uhr bis 16.00 Uhr bzw 15.35 Uhr am Fre... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin trat am 7. 2. 1994 als Assistenzarzt in Ausbildung in ein Dienstverhältnis zum beklagten Bundesland. Sie war zunächst an der Klinik für Urologie tätig. Am 7. 3. 1994 schloss sie mit der beklagten Partei einen mit 7. 2. 1994 beginnenden und zunächst bis 30. 6. 1994 befristeten Dienstvertrag ab, in dem ausdrücklich vereinbart wurde, dass auf das Dienstverhältnis die Bestimmungen des VBG 1948 - mit Ausnahme der Bestimmung des § 4 Abs 4 - Anwendung fin... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Ad I.): Das Berufungsgericht wies als Durchlaufgericht die Revisionsbeantwortung der klagenden Partei als verspätet zurück, weil sie erst am 13. November 2001, somit nach der am 12. November 2001 abgelaufenen vierwöchigen Frist zur Erstattung der Revisionsbeantwortung (§ 507a Abs 1 ZPO) zur Post gegeben worden sei. Die klagende Partei wies in ihrem dagegen erhobenen Rekurs mit der Vorlage ihres Aufgabescheins nach, dass sie die Revisionsbeantwortung bereits am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Klägerin, eine Ärztin, stand als Arbeitsmedizinerin bei der beklagten Vereinigung, die ein sogenanntes arbeitsmedizinisches Zentrum betreibt, vom 2. 2. 1995 bis zu ihrer fristlosen Entlassung am 16. 6. 1997 in einer vertraglichen Beziehung. Strittig ist, ob sie dort mit freiem Dienstvertrag oder mit einem Arbeitsvertrag im Angestelltenverhältnis beschäftigt war. Die Vorinstanzen beurteilten das Rechtsverhältnis ... mehr lesen...
Begründung: Der Gemeinschuldner, über dessen Vermögen am 16. 4. 1999 das Konkursverfahren eröffnet wurde, war bereits seit 1979 "Stationär" zweiter Tankstellen der Beklagten. Nach dem dazu getroffenen Übereinkommen mit der Beklagten übernahm er im Wesentlichen den Geschäftsbetrieb der Tankstellen als selbständiger Gewerbetreibender und verpflichtete sich zur Einhaltung aller einschlägigen Vorschriften. Der Gemeinschuldner sollte Treibstoffe und Heizöl im Namen und auf Rechnung der B... mehr lesen...
Begründung: Bereits seit dem Jahre 1981 betrieb der Kläger eine Lagerhaustankstelle der Beklagten, und zwar zuletzt auf Grund eines Handelsagenturvertrages aus dem Jahre 1993. Davor waren in den Jahren 1989 und dann 1993 zwei andere Tankstellen in dem Ort geschlossen worden und die Tankstelle des Klägers ausgebaut, insbesondere ein "Bankomat" installiert worden, bei dem die Kunden mit einer Tankkarte auch außerhalb der Betriebszeiten tanken können. Nach dem unstrittigen Handelsagent... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung ad I) Die Revisionsgegnerin wies in ihrer Revisionsbeantwortung darauf hin, dass sich ihr Firmenwortlaut wie aus dem
Spruch: ersichtlich geändert habe. Dieser Hinweis findet im Firmenbuch Deckung (FN ***** LG Krems/Donau). Die Bezeichnung der beklagten Partei war daher von Amts wegen gemäß § 235 Abs 5 ZPO zu berichtigen. ad II) Das Berufungsgericht hat den Abfertigungsanspruch des Klägers gegen die Beklagte zutreffe... mehr lesen...
Beschluss gefasst: Rechtliche Beurteilung Wenn - wie hier - kein Fall des § 46 Abs 3 ASGG vorliegt, darf das Berufungsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen die Zulässigkeit eines Rekurses gegen einen Aufhebungsbeschluss (§ 519 Abs 2 Z 2 ZPO) nur bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 46 Abs 1 ASGG aussprechen (Kuderna ASGG2 280). Die Frage der Abgrenzung von Volontärs- bzw Praktikanten- zu Arbeitsverhältnissen kann aber regelmäßig nur im Einzelfall beu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Verfahren 9 Cga 298/99d begehrt der Kläger mit seiner am 5. 11. 1999 erhobenen Klage, die zum 31. 12. 1999 ausgesprochene Kündigung seines Arbeitsverhältnisses zur Beklagten für rechtsunwirksam zu erklären. Er sei seit 1. 6. 1991 im Innendienst der Beklagten beschäftigt gewesen, sei aber im Jahr 1999 von der Beklagten aufgefordert worden, in den Außendienst zu wechseln. Im Hinblick auf eine Vielzahl von Versprechungen habe er diesem Ansinnen zugestimmt und s... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob die Klägerin einen Anspruch auf Abfertigung nach § 64 NÖ Landes-Vertragsbedienstetengesetz (LVBG), LGBl 2300 hat, zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger Anspruch auf Ersatz restlicher Kosten des Learjet-Typerating und des Fluges Wien-Mailand-Wien habe, zutreffend verneint. Auf die
Begründung: der Berufungsentscheidung wird hingewiesen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Ergänzend ist den Ausführungen des Revisionswerbers Folgendes entgegenzuhalten: Das Berufungsgericht hat die Frage, ob der Kläger Anspruch auf Ersatz restliche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Die Revision ist jedenfalls zulässig. Zwar fallen Streitigkeiten, in denen nur strittig ist, ob zwischen den Parteien überhaupt ein Arbeitsverhältnis bestanden hat, nicht unter § 46 Abs 3 Z 1 ASGG (9 ObA 104/95; 8 ObS 2/97; 9 ObA 228/00w); Gegenstand des Verfahrens (auch des Verfahrens zweiter Instanz) war aber auch noch die Frage, wann und auf welche Weise (Ablauf der Vertragszeit oder vorzeitige Beendigung) ein a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde mit "Ausbildungsvertrag" vom 17. 4. 1996 mit Wirkung vom 1. 4. 1996 im Krankenhaus der Beklagten zum Zweck der Ausbildung zum praktischen Arzt angestellt. Seine Ausbildung sollte - unter Berücksichtigung einer fünfmonatigen Tätigkeit in einer Lehrpraxis - mit 31. 10. 1998 enden. Als sich nachträglich herausstellte, dass nur drei Monate dieser Lehrpraxis angerechnet werden konnten, wurde das Ende des Ausbildungsverhältnisses einvernehmlich mit 31... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1965 als Assistent an der Technischen Universität Wien definitiv gestellter Bundesbediensteter (fiktiver Dienstbeginn 1962). Ab 1970 stand er - als Bediensteter des Bundesamtes für Zivilluftfahrt, zuletzt als dessen Präsident - in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt wurde 1993 ausgegliedert und wird seither im Rahmen der Beklagten weitergeführt. Alleingesellschafterin der Beklagten ist die Repub... mehr lesen...
Norm: ABGB §861ABGB §863 AABGB §1151 XABGB §1299 B, ABGB §1313a IIIaKAG §1
Rechtssatz: Zieht der behandelnde Arzt im ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis seines Patienten einen weiteren Arzt (Konsiliarius) für die zu stellende Diagnose und/oder die beim Patienten einzuschlagende Therapie hinzu, so kommt zwischen diesem Konsiliarius und dem Patienten ein eigenes Vertragsverhältnis zustande. Bei einem lediglich internen Konsultati... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war wegen einer von ihr im April 1997 festgestellten Verhärtung ihrer linken Brust beim Internisten Dr. L***** in Behandlung. Auf seine Veranlassung führte der Radiologe Dr. Peter G***** am 20. 5. 1997 eine Mammografie und Sonografie durch. In seinem Befundbericht wird über eine deutlich ausgebildete Fibrozystadenose vor allem links im axillären Ausläuferbereich bzw lateral berichtet und "in Zusammenschau mit allen Befunden bzw mit der Klinik und au... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Eine rechtsgeschäftliche Übernahme von Arbeitsverhältnissen ist auch ohne Unternehmensübernahme möglich. Dazu ist grundsätzlich eine Vereinbarung zwischen dem Arbeitnehmer, dem bisherigen Arbeitgeber und dem neuen Arbeitgeber erforderlich. Kommt es in diesem dreipersonalen Verhältnis nicht zu einer solchen Vertragsübernahme, besteht das Arbeitsverhältnis zum bisherigen Arbeitgeber fort. Der Schwerpunkt bei dieser arbeitsrech... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer am 9. 11. 1999 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die Klägerin, die Beklagte zur Zahlung von S 178.598,64 netto sA an Insolvenz-Ausfallgeld schuldig zu erkennen. Sie sei seit 15. 11. 1976 Hausbesorgerin in einem Wiener Wohnhaus, welches im Mehrheitseigentum des Ing. N. stehe. Das Arbeitsverhältnis sei aufrecht. Ing. N. habe die Liegenschaft 1984 erworben und auch die Hausverwaltung übernommen. Mehr als 10 Jahre lang habe die Klägerin ihren Lohn p... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die W*****gesellschaft mbH war Wohnungseigentumsorganisator einer Wohnhausanlage in 1200 Wien. Ab Juli 1999 wurde Wohnungeigentum in dieser Wohnhausanlage begründet. In dieser Wohnhausanlage gibt es sechs Aufzüge. Die Aufzugsanlage auf der Stiege 5 wurde am 6. 5. 1997 geliefert und montiert. Wann die Aufzüge der anderen Stiegen übergeben wurden, lässt sich nicht feststellen. Die Stiegen 1 bis 5 haben 15 Geschosse, die Stiege 6 umfasst 12 Geschosse. Als d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, der als Direktor des Landeskonservatoriums und Landesmusikschulwerks Vertragbediensteter der beklagten Partei ist, war vom 1. 9. 1964 bis 14. 8. 1967 als Kapellmeister am Stadttheater K***** tätig. Er erhielt in dieser Zeit einjährig befristete Bühnendienstverträge. Diese wurden einerseits zwischen dem Kläger und andererseits zwischen den Rechtsträgern des Stadttheaters, nämlich dem Land (beklagte Partei) sowie der Landeshauptstadt abgeschlossen.... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger war vom 1. 4. 1979 bis 27. 5. 1999 und die Zweitklägerin vom 1. 3. 1977 bis 27. 5. 1999 bei der späteren Gemeinschuldnerin, über deren Vermögen mit Beschluss vom 3. 5. 1999 das Konkursverfahren eröffnet wurde, als Angestellte beschäftigt. Dabei war das Dienstverhältnis des Erstklägers in den Zeiträumen vom 23. 12. 1986 bis 1. 2. 1987, 23. 12. 1987 bis 31. 1. 1988, 23. 12. 1988 bis 22. 1. 1989, 22. 12. 1989, bis 21. 1. 1990, 21. 12. 1990 bis 20. 1. 1991... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei stellte der erstbeklagten Partei - die zweitbeklagte Partei ist deren Komplementärin - Fliesenleger aufgrund eines Arbeitskräfteüberlassungsvertrags zur Verfügung. Die Vertragsparteien vereinbarten einen Stundensatz von 320 S zuzüglich Umsatzsteuer für jede Arbeitsstunde der überlassenen Arbeitskräfte. Weitere Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Alle der erstbeklagten Partei überlassenen Arbeitskräfte verfügten über die Lehrabschlussprüfung im Le... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: An der aus zwei Häusern bestehenden Wohnanlage *****, ist Wohnungseigentum begründet; die teils im Freien, teils in einer Garage situierten Kfz-Abstellflächen stehen jedoch im schlichten Miteigentum der Anteilseigner (und nicht im Eigentum der klagenden Wohnungseigentümergemeinschaft, wie die Streitteile zwar übereinstimmend, aber abweichend vom Grundbuchsstand vorgebracht haben). Bei der Erstvergabe der Wohnungen (die bereits Jahre zurückliegt) wurden die... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es ist ständige Rechtsprechung, dass die rechtliche Qualifikation eines Vertrages nicht vom Willen der vertragsschließenden Parteien und von der von ihnen gewählten Bezeichnung abhängt, sondern in erster Linie vom tatsächlich gehandhabten Inhalt ihrer ausdrücklich oder schlüssig getroffenen Vereinbarungen (9 ObA 78/98f; 8 ObS 37/01a). Auf die schriftliche Bezeichnung "freier Dienstvertrag" kam es daher ebensowenig an wie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war ab 1. 9. 1991 bei der Beklagten, einem Modeschmuck produzierenden Unternehmen, als Heimarbeiterin beschäftigt. Über Initiative der Beklagten vereinbarten die Parteien dann, dass die Klägerin ab Anfang April 1999 bei der Beklagten im Rahmen eines normalen Arbeitsverhältnisses zu arbeiten beginnt. Ihr letzter Tag als Heimarbeiterin war der 9. April 1999. Zwei oder drei Tage nach Arbeitsbeginn im Unternehmen sagte der Geschäftsführer zur Kläger... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht ist in nachvollziehbarer Weise von einer zumindest konkludenten Einigung zwischen der vom Beklagten geführten GmbH und Paul G***** über eine Arbeitszeit G***** im Ausmaß von etwa 15 Stunden monatlich ausgegangen. Ob ein Verhalten als konkludente Willenserklärung in einem bestimmten Sinn zu werten ist, ist eine Frage des konkreten Einzelfalls, die - von Fällen krasser Fehlberurteilung der zweiten Inst... mehr lesen...