Norm: ABGB §1151 ID
Rechtssatz: Bei vertraglichen Karenzierungsvereinbarungen sind diese Zeiten für die Ermittlung des Abfertigungsanspruches anzurechnen, soweit nicht eine besondere Vereinbarung dazu getroffen wurde. Entscheidungstexte 8 ObA 47/05b Entscheidungstext OGH 08.09.2005 8 ObA 47/05b European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1151 IAABGB §1295 Ia2
Rechtssatz: Der Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ist - von hier nicht interessierenden besonderen Fallkonstellationen abgesehen - kein Vertrag mit Schutzwirkungen zu Gunsten Dritter. Hier: Aus dem Arbeitsvertrag zwischen den Beteiligten können daher keine Ansprüche der verletzten Stammarbeiterin der Beschäftigerin gegen das beklagte Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen abgeleitet wer... mehr lesen...