RS OGH 2005/9/8 8ObA47/05b

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Veröffentlicht am 08.09.2005
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Norm

ABGB §1151 ID

Rechtssatz

Bei vertraglichen Karenzierungsvereinbarungen sind diese Zeiten für die Ermittlung des Abfertigungsanspruches anzurechnen, soweit nicht eine besondere Vereinbarung dazu getroffen wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120272

Dokumentnummer

JJR_20050908_OGH0002_008OBA00047_05B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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