RS OGH 2005/4/6 9ObA80/04m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.04.2005
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Norm

ABGB §1151 IA
ABGB §1295 Ia2

Rechtssatz

Der Arbeitsvertrag zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer ist - von hier nicht interessierenden besonderen Fallkonstellationen abgesehen - kein Vertrag mit Schutzwirkungen zu Gunsten Dritter.

Hier: Aus dem Arbeitsvertrag zwischen den Beteiligten können daher keine Ansprüche der verletzten Stammarbeiterin der Beschäftigerin gegen das beklagte Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen abgeleitet werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0119928

Dokumentnummer

JJR_20050406_OGH0002_009OBA00080_04M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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