Norm: ABGB §1090ABGB §1096ABGB §1151ZPO §272
Rechtssatz: Zur Rechtsnatur des Mobilfunkvertrags (Mischvertrag sui generis mit dienstvertraglichen und mietvertraglichen Elementen) zur Gewährleistungspflicht des Mobilfunkbetreibers, wenn nur in 25 % aller versuchten Telefongespräche eine konstante Gesprächsverbindung möglich war ("Mietzinsminderung" nach § 1096 Abs. 1 ABGB). Zur Zulässigkeit des Anscheinbeweises, wenn nur in 25 % aller versuchten... mehr lesen...