Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Maier als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Spenling, Dr. Hradil, Dr. Hopf und Univ.Doz. Dr. Bydlinski als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei V***** Gesellschaft mbH, Wien, *****, vertreten durch Dr. Elisabeth Constanze Schaller, Rechtsanwältin in Wien, wider die beklagte Partei S***** AG Österreich, Wien, *****, vertreten durch Siem... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger macht noch einen Bereicherungsanspruch geltend, der darauf beruht, dass eine Gesellschaft mit Sitz in Ungarn, deren Alleingesellschafter er nunmehr ist, mit der drittbeklagten ungarischen Gesellschaft einen nichtigen Kaufvertrag über Liegenschaften in Ungarn geschlossen und er selbst dieser als Kaufpreis 1,5 Mio S gezahlt habe. Rechtliche Beurteilung Zur außerordentlichen Revision: Der Kläger geht ohne weiteres von der Anwendbarkeit ös... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Hauptdarsteller der seit 1998 im Fernsehprogramm des Österreichischen Rundfunks ausgestrahlten Serie "MA 2412". Sie verkörpern darin drei Beamte (Herr Weber, Ing. Breitfuß und Frau Knackal), die sich durch charakteristische Eigenarten auszeichnen. Tonfall und Tonhöhe ihrer Stimmen wie auch die Sprachmelodie und der verwendete Dialekt sind äußerst einprägsam und charakteristisch. Der beklagte Klub der Wiener Landtagsabgeordneten und Gemeinderäte d... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Der Auslegung von Verträgen bzw Willenserklärungen kommt regelmäßig keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zu, weshalb insoweit eine Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO nicht vorliegt. Entgegen der Auffassung der Revisionswerberin kann dem Berufungsgericht auch kein auffallender Auslegungsfehler vorgeworfen werden, er eine Korrektur durch den Obersten Gerichtshof erfordern wür... mehr lesen...
Begründung: Über das Vermögen der T***** Gesellschaft mbH (in der Folge als Gemeinschuldnerin bezeichnet) wurde mit Beschluss vom 9. 11. 1992 der Konkurs eröffnet; der Kläger wurde zum Masseverwalter bestellt. Die Rechtsvorgängerin der Beklagten, die I***** GmbH (in der Folge als Beklagte bezeichnet) schloss hinsichtlich des Hauptsitzes der Gemeinschuldnerin am 10. 7. 1990 und hinsichtlich deren Zweigniederlassung in S***** (Deutschland) am 25. 7. 1990 jeweils gleichlautende Facto... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 20. 11. 1997 kaufte die Gattin des Klägers - welche diesem alle aus dem Kaufvertrag zustehenden Rechte abgetreten hat - über Vermittlung des Zeugen Herbert H***** vom Beklagten den aus dem
Spruch: ersichtlichen PKW Marke Volvo um den bei Übergabe auch bezahlten Preis von S 80.000,--. Im Kaufvertrag war als Verkäufer der Beklagte und nicht H***** genannt. Eine vor Vertragsunterfertigung durchgeführte Probefahrt ergab einen Defekt am Auspuff, der für den Kläger ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Kodek als Vorsitzenden und durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Graf, die Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Dr. Griß und Dr. Schenk sowie den Hofrat des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Lutz K*****, vertreten durch Weiss-Tessbach Rechtsanwälte GmbH in Wien, gegen die beklagte Partei Mag. Diet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die spätere Gemeinschuldnerin N***** GmbH (im Folgenden auch "Untermieterin" genannt) war zunächst Hauptmieterin eines Großteils der der beklagten Partei ("Bestandgeberin") gehörenden Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****. Per 1. 6. 1993 wurde über Wunsch der Hauptmieterin das Mietverhältnis aufgelöst und zwischen der Bestandgeberin und der P***** GmbH (im Folgenden "Bestandnehmerin" genannt) ein Hauptmietvertrag abgeschlossen. Diese schloss mit der N***** GmbH... mehr lesen...
Begründung: Der Bruder der Klägerin hatte von seinem Vater mit Notariatsakt vom 22. 1. 1990 eine land- und forstwirtschaftliche Liegenschaft im Ausmaß von 11,7 ha mit zwei Wohnhäusern übergeben erhalten. Der Vater behielt sich in einem der Häuser ein dingliches unentgeltliches Wohnrecht vor. Der Sohn hatte folgende Verpflichtung zu übernehmen: "Der Übernehmer verpflichtet sich auf Anweisung des Übergebers, seiner Schwester mj. Melanie R*****, geb. am 2. 7. 1975, aus dem übernommenen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1992 verkauften Eheleute (im Folgenden 1. bücherliche Eigentümer) mit grundverkehrsbehördlich genehmigten, aber nie verbücherten Kaufvertrag (im Folgenden 1. Kaufvertrag) ein ihnen seit 1965 je zur Hälfte gehöriges näher bezeichnetes Grundstück (GSt) an Friedrich B*****. Im Winter 1992/1993 führte die klagende Partei Grundeigentümerversammlungen über die geplante Verlegung einer Erdgasleitung in diesem Bereich durch; die 1. bücherlichen Eigentümer teilten der kl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Gegenstand des Revisionsverfahrens ist ausschließlich die Frage der Berechtigung der Entlassung des Klägers. Dazu ist von folgendem wesentlichen Sachverhalt auszugehen: Das Arbeitsverhältnis des seit 1. 4. 1995 bei der Beklagten angestellten Klägers wurde mit Schreiben vom 9. 5. 1996 zum 30. 6. 1996 gekündigt; der Kläger wurde für die Dauer der Kündigungsfrist dienstfrei gestellt und aufgefordert, seinen restlichen Urlaub zu konsumieren und das Firmenfahrzeug un... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 A1ABGB §1041 A4
Rechtssatz: Als Bereicherungsanspruch steht der Verwendungsanspruch nur zu, wenn und soweit ein Nichtberechtigter Vorteile aus der Sache gezogen hat. War die Verwendung der Sache für den davon Betroffenen auch bei objektiver Betrachtung nicht von Nutzen, so steht dem Eigentümer der Sache unabhängig davon kein Verwendungsanspruch zu, ob die Sache redlich oder unredlich verwendet wurde. Entsche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Eigentümer der Liegenschaft H*****. Auf der Liegenschaft befanden sich ein Wohnhaus und ein Stadel. Der Kläger plante, die Gebäude auszubauen und Wohnungen zu errichten. Nach der Entfernung tragender Teile stützte er die Decke des oberen Stockwerks mit einem Gerüst ab, um ihren Einsturz zu verhindern. Die im Innern der Gebäude verwendeten etwa 300 m² Gerüst hatten einen Verkehrswert von rund 35.000 S; darüber hinaus waren die Gebäude auch außen ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Ehe der Streitteile ist geschieden. Der Kläger ist der Vater der minderjährigen Kinder B***** und J***** M*****. Sie befinden sich in der Obsorge der Beklagten. Der Kläger begehrt die Bezahlung von S 24.000,-- sA an zuviel bezahlten Unterhalt für die Monate Juni und Juli 1999 für seine Kinder. Die Beklagte habe die Einleitung einer Gehaltsexekution gegen ihn veranlasst. Im Zuge des Exekutionsverfahrens seien ihm im Juni und Juli 1999 von seinem Gehalt jeweil... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der 2. Nebenintervenient ist Geschäftsführer der 1. Nebenintervenientin und beauftragte eine deutsche Kommanditgesellschaft mit der Errichtung eines am 5. November 1991 von der österr. beklagten Partei unbeschädigt gelieferten und am 23. und 24. Jänner 1992 montierten und gesetzten Kachelofens. Bei dessen Beheizung kam es zu einer übermäßigen Rauchentwicklung, weil der Hebel für die Heizklappenöffnung trotz eindeutiger Hinweise in der Bedienungsanleitung nicht g... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 A6ABGB §1041 B5ABGB §1295 IIf9ABGB §1431 KRAO §19
Rechtssatz: Gegen den Vertreter des Zedenten, an den der debitor cessus irrtümlich - nicht schuldbefreiend - leistet, steht weder dem debitor cessus ein Anspruch nach § 1431 ABGB, noch dem Zessionar ein solcher nach § 1041 ABGB zu. Der Vertreter des Zedenten, der im Wissen um die Zession mit eigenen Honoraransprüchen aufrechnet (§ 19 RAO), haftet jedoch wegen Eingriffs in frem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde mit Beschluss des Konkursgerichtes vom 10. 11. 1997 zum Masseverwalter im Konkursverfahren über das Vermögen einer Baugesellschaft bestellt. In diesem Konkursverfahren meldete der beklagte Rechtsanwalt namens eines von ihm vertretenen anderen Bauunternehmens eine Konkursforderung von insgesamt S 3,417.867,07 an. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Baugesellschaft wurde nach Abschluss eines Zwangsausgleichs und Ausschüttung einer 20 %-igen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte von der Beklagten die Zahlung von S 703.625 sA und brachte dazu im Wesentlichen vor: Mit Wirkung vom 1. 1. 1985 sei ihm von der beklagten Partei die Leitung der neu errichteten Abteilung für Hals-, Nasen- und Ohrenkrankheiten im Krankenhaus K***** in der Funktionsstellung eines vollbeschäftigten Primarius übertragen worden. Das Dienstverhältnis zwischen ihm und der Stadt K***** sei mit Dienstvertrag vom 30. 1. 1985 geregelt worden. Unter Pun... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat am 9. 10. 1997 in dem nach seiner verstorbenen Gattin Ingeborg F***** durchgeführten Abhandlungsverfahren vor dem Nebenintervenienten Dr. G***** als Gerichtskommissär eine unbedingte Erbserklärung zu zwei Dritteln des Nachlasses abgegeben. In diesem Umfang wurde ihm auch der Nachlass rechtskräftig eingeantwortet. Am 12. 11. 1997 überwies der Gerichtskommissär das dem Erbteil des Klägers entsprechende Verlassenschaftsrealisat von S 264.869,24 auf das vom Kl... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 A1ABGB §1041 A6
Rechtssatz: Wird das Foto eines Schwimmbads für Werbezwecke verwendet, so hat der Eigentümer des Schwimmbads keinen Verwendungsanspruch, wenn er nicht beweist, dass die Abbildung gerade seines Schwimmbads werbewirksam war (Verwendung der Abbildung eines Schwimmbads für einen Fertigteilhauskatalog) Entscheidungstexte 4 Ob 266/01y Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft W*****. Auf der Liegenschaft befindet sich ein Schwimmbad, das der Ehegatte der Klägerin errichtet hat. Verrohrt und mit Schwimmbadfolie ausgekleidet hat das Schwimmbad der Schwimmbadhersteller Günter P*****. Ihm erlaubte die Klägerin, das Schwimmbad zu fotografieren. Zu diesem Zeitpunkt war noch keine Granitverkleidung angebracht. Günter P***** fotografierte das Schwimmbad mehrmals. Zu einem späteren Zeitpunkt, als... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei führt gegen die C***** GmbH zur Hereinbringung einer Forderung von S 500.000 sA Exekution durch Zwangsversteigerung ihrer Liegenschaft. Deren Schätzwert betrug inklusive Zubehör S 57,293.205. Der Schätzwert des Zubehörs, nämlich der vom Sachverständigen geschätzten Maschinen laut Position 1 bis 26 seines Gutachtens, betrug S 10,2 Mio. Bei der Versteigerung der Liegenschaft samt Zubehör am 31. 5. 1999 erhielt die beklagte Partei zum geringsten Gebot in... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Inhaberin der österreichischen Wortmarke "Elisabeth (Sissy)", die mit Schutzdauerbeginn 11. 11. 1992 (ua) für die Warenklasse 33 (Spirituosen) eingetragen ist. Die Marke wurde nicht aufgrund eines Verkehrsgeltungsnachweises eingetragen. Die Beklagte ist Inhaberin der österreichischen Wortbild-Marke "Sissi Elisabeth Kaiserin von Österreich", deren Bildteil in einem Bildnis der ehemaligen österreichischen Kaiserin besteht. Die Marke ist seit... mehr lesen...
Begründung: Die B***** AG gewährte 1992 der D*****gmbH Kredite über insgesamt 39,830.000 S, die durch Hypotheken auf den beiden von Letzterer zu erwerbenden Liegenschaften besichert werden sollten. Hiefür wurde auf den Liegenschaften die Rangordnung für die beabsichtigte Verpfändung im jeweils ersten Pfandrang erwirkt, die bis 13. 12. 1993 befristet war. Im nachfolgenden Rang wurde auf beiden Liegenschaften eine Simultanhypothek im Höchstbetrag von 19 Mio S zugunsten der Beklagt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin begehrt S 420.836,26 sA. Die Beklagte hätte eigenmächtig gegen den Willen der Erben den der klagenden Partei gehörigen Würstelstand in Besitz genommen, diesen weiter geführt und nicht an die Klägerin herausgegeben. Die Beklagte sei mit Schreiben vom 25. 2. 1993 aufgefordert worden, ein nicht erklärbares und absolut aufklärungsbedürftiges Absinken der Handelsspanne zu erläutern und Fahrtenbücher vorzulegen, widrigenfalls die Entlassung per 4. 3. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 19. 3. 1999 wurde im Zuge eines gegen den Ehemann der Klägerin geführten Strafverfahrens eine Hausdurchsuchung in der Wohnstätte der Eheleute durchgeführt. Dabei wurde im Schlafzimmer der Klägerin in verschiedenen Behältnissen (einer Kellnerbrieftasche, einer schwarzen Stofftasche mit Aufstickungen sowie einem weiteren Geldtäschchen) ein Bargeldbetrag von S 119.510 gefunden und beschlagnahmt. Ein Finanzamt pfändete den Anspruch des Mannes der Klägerin auf... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 A1
Rechtssatz: Erhebt ein leer ausgegangener Gläubiger die Klage nicht gegen seinen Schuldner, sondern gegen den seines Erachtens nichtberechtigten Forderungsprätendenten, der Zahlung erhalten hat, so ist die strittige Frage der Forderungsberechtigung ebenso zwischen diesen beiden Anspruchswerbern zu klären wie bei einer Klage zwischen Erlagsgegnern auf Zustimmung zur Ausfolgung eines Erlags (§ 1425 ABGB). E... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 A1ABGB §1425 I
Rechtssatz: Der Tatbestand des § 1041 ABGB liegt vor, wenn der Schuldner einer Forderung, demgegenüber mehrere Forderungsprätendenten auftreten, nicht mit gerichtlichem Erlag (§ 1425 ABGB) vorgeht, sondern die Leistung an einen der Forderungsprätendenten erbringt (und sich von diesem Schadloshaltung im Fall der Inanspruchnahme durch den anderen Forderungsprätendenten ausbedingt). Entscheidungs... mehr lesen...
Begründung: Das Theater in der Josefstadt führte von Juni 1993 bis April 1994 das Stück "Tausend Clowns" von Herb Gardner in der deutschen Übersetzung von Eric Burger auf. Der T*****gmbH (in der Folge: Theaterbetreiberin) war die entsprechende Werknutzungsbewilligung von der Beklagten erteilt worden, die ihrerseits entsprechende Verträge mit ICM International Creative Management Inc., der Vertreterin Herb Gardners, und Dr. Hans H*****, dem Nachlassverwalter des 1988 verstorbenen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 1497 ABGB wird die Verjährung durch Klageeinbringung und gehörige Fortsetzung der Klage unterbrochen. Nach ständiger Rechtsprechung müssen für die Unterlassung der zur Fortsetzung des Verfahrens notwendigen Schritte insbesondere bei mehr als dreimonatigem Ruhen beachtliche und stichhältige
Gründe: gegeben sein. Vermag der Kläger solche
Gründe: nicht darzutun, so genügt, besonders wenn die Verjährungsfrist bereits ... mehr lesen...