Norm
ABGB §1041 A1Rechtssatz
Erhebt ein leer ausgegangener Gläubiger die Klage nicht gegen seinen Schuldner, sondern gegen den seines Erachtens nichtberechtigten Forderungsprätendenten, der Zahlung erhalten hat, so ist die strittige Frage der Forderungsberechtigung ebenso zwischen diesen beiden Anspruchswerbern zu klären wie bei einer Klage zwischen Erlagsgegnern auf Zustimmung zur Ausfolgung eines Erlags (§ 1425 ABGB).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115593Dokumentnummer
JJR_20010710_OGH0002_0040OB00066_01M0000_003