RS OGH 2001/7/10 4Ob66/01m

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Veröffentlicht am 10.07.2001
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Norm

ABGB §1041 A1

Rechtssatz

Erhebt ein leer ausgegangener Gläubiger die Klage nicht gegen seinen Schuldner, sondern gegen den seines Erachtens nichtberechtigten Forderungsprätendenten, der Zahlung erhalten hat, so ist die strittige Frage der Forderungsberechtigung ebenso zwischen diesen beiden Anspruchswerbern zu klären wie bei einer Klage zwischen Erlagsgegnern auf Zustimmung zur Ausfolgung eines Erlags (§ 1425 ABGB).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115593

Dokumentnummer

JJR_20010710_OGH0002_0040OB00066_01M0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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