Norm: ABGB §335 AABGB §336ABGB §1039ABGB §1041 A4ABGB §1435EGZPO ArtXLII Abs1 IDa
Rechtssatz: Ein Bereicherungsgläubiger, der die condictio causa finita erhebt und Ansprüche gemäß § 335 ABGB geltend macht, hat einen Rechnungslegungsanspruch, zumal der unredliche Besitzer ein unechter Geschäftsführer ohne Auftrag ist. Entscheidungstexte 5 Ob 231/98a Entscheidungstext OGH 29.09.1998 5 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 A1
Rechtssatz: Der Verwendungsanspruch kann sich auch gegen mehrere Personen richten, wenn jeder von ihnen unberechtigten Nutzen aus der Sache zieht oder in das fremde Recht eingriff. Entscheidungstexte 3 Ob 40/98y Entscheidungstext OGH 28.01.1998 3 Ob 40/98y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 B2ZPO §272 C
Rechtssatz: Im Verwendungsprozeß gegen den, wie die Kläger behaupten, titellosen Benützer einer Liegenschaft, genügt ein Vorbringen des Beklagten, daß er von einem Dritten seine Benützungsrechte ableite, allein nicht; ihn trifft auch die Behauptungslast, daß diesem Dritten seinerseits ein Benützungsrecht gegen den Verwendungskläger zusteht. Entscheidungstexte 3 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §6ABGB §1041 A6ABGB §1295 IIb1ABGB §1431 KLiegTeilG §15LiegTeilG §20
Rechtssatz: Teleologisch-systematische Auslegung der Spezialvorschrift des § 20 LiegTeilG ergibt, dass darin eine abschließende Regelung für alle Geldersatzansprüche der durch einen Beschluss nach §§ 15 ff LiegTeilG Geschädigten getroffen werden sollte. Über die in § 20 LiegTeilG geregelten Ansprüche hinaus können daher Bereicherungsansprüche oder Verwendungsansprüc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1101ABGB §1041EO §269EO §283 Abs1
Rechtssatz: Wird der Verkaufserlös dem einzigen betreibenden Gläubiger ausgefolgt, hat der Bestandgeber, der sein Bestandgeberpfandrecht im Exekutionsverfahren nicht geltend gemacht hat, einen Verwendungsanspruch gegenüber dem betreibenden Gläubiger. Das gesetzliche Pfandrecht am Verkaufserlös ist trotz § 269 EO nicht untergegangen. Anmerkung 0000046 Entscheidun... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 C1MSchG §53MSchG §56PatG 1970 §150 Abs1UrhG §86 Abs1UWG §9 Abs4
Rechtssatz: Der Anspruch auf angemessenes Entgelt nach § 150 Abs 1 PatG ist ein aus dem § 1041 ABGB erwachsender Vergütungsanspruch für die ungerechtfertigte Verwendung eines Patentes. Die Höhe der Vergütung entspricht dem Wert der Nutzung des Patentes, also in der Regel einer angemessenen Lizenzgebühr. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1041 B5nöKAG §45 Abs1 litbnöKAG §45 Abs2nöKAG §57
Rechtssatz: Von dem Teil der aufgrund der Zusatzübereinkommen, in denen die Abgeltung für die Behandlung von Sonderklassepatienten geregelt ist, von der BVA und der VAE erbrachten Leistungen, der ärztliches Honorar im Sinne § 45 Abs 1 lit b ist, darf ausschließlich eine Einhebungsvergütung nach § 45 Abs 2 nöKAG einbehalten werden. Auch ein Verwendungsanspruch eines Rechtsträgers eine... mehr lesen...
Norm: ABGB §335 AABGB §1041 A4ABGB §1437
Rechtssatz: Auch der unredliche, ja selbst der bewusst rechtswidrig handelnde Bereicherungsschuldner hat dem Verkürzten nicht alle Vorteile herauszugeben, für die das fremde Rechtsgut kausal war, wenn er einen gewichtigen eigenen Beitrag für die Vermögensvermehrung leistete. Es ist dann der Gesamtvorteil auf die Beteiligten aufzuteilen und die Verwendung der Rechtsgüter des Bereicherungsgläubigers durch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 IcABGB §372 IIaABGB §1041 A3ABGB §1295 IIa1
Rechtssatz: Lehre und Rechtsprechung gewähren die actio Publiciana in erweiterter Anwendung der Bestimmung des § 372 ABGB auch dem Rechtsbesitzer wie etwa dem Mieter. Durch die Einräumung der actio Publiciana erhalten die bloß auf Grund eines Schuldrechts zum Gebrauch Berechtigten über den possessorischen Schutz hinaus auch petitorischen Schutz. Ihre Stellung wird dadurch der eines din... mehr lesen...