§ 39 WLBG In- und Außer-Kraft-Treten

WLBG - Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 31.05.2024

(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes tritt das Gesetz über die Regelung des Leichen- und Bestattungswesens (Wiener Leichen- und Bestattungsgesetz), LGBl. für Wien Nr. 31/1970, außer Kraft.

(3) Die Verordnung auf Grund dieses Gesetzes kann bereits vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes erlassen und kundgemacht werden. Sie darf aber frühestens zugleich mit diesem Gesetz in Kraft gesetzt werden.

(4) Die Änderungen des Inhaltsverzeichnisses betreffend § 3 sowie die Änderungen in den §§ 3 samt Überschrift, 6 Abs. 4 und 12 Abs. 3 in der Fassung des LGBl. für Wien Nr. 16/2013 treten mit 1. September 2012 in Kraft.

In Kraft seit 01.01.2014 bis 31.12.9999
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