Oö. Geodateninfrastrukturgesetz (Oö. GeoDIG) Fundstelle

Oö. GeoDIG - Oö. Geodateninfrastrukturgesetz

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Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 20.05.2024

Landesgesetz über die Schaffung einer Geodateninfrastruktur (Oö. Geodateninfrastrukturgesetz - Oö. GeoDIG)

StF: LGBl. Nr. 79/2010 (GP XXVII RV 196/2010 AB 223/2010 LT 10; RL 2007/2/EG vom 14. März 2007, ABl.Nr. L 108 vom 25.4.2007, S.1)

Änderung

LGBl.Nr. 90/2013 (GP XXVII RV 942/2013 AB 993/2013 LT 38)

Präambel/Promulgationsklausel

INHALTSVERZEICHNIS

 

1. ABSCHNITT
ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

 

§ 1

Ziel

§ 2

Geltungsbereich

§ 3

Begriffsbestimmungen

 

2. ABSCHNITT
ANFORDERUNGEN AN METADATEN SOWIE GEODATENSÄTZE UND GEODATENDIENSTE

 

§ 4

Metadaten

§ 5

Interoperabilität von Geodatensätzen und Geodatendiensten

 

3. ABSCHNITT
NETZDIENSTE UND DEREN ÖFFENTLICHE VERFÜGBARKEIT

 

§ 6

Netzdienste

§ 7

Netzwerk

§ 8

Beschränkungen des Zugangs der Öffentlichkeit zu Geodaten

§ 9

Entgelte und sonstige Bedingungen für die öffentliche Verfügbarkeit der Geodaten

 

4. ABSCHNITT
NUTZUNG VON GEODATEN DURCH ÖFFENTLICHE GEODATENSTELLEN UND ANDERE PERSONEN ODER STELLEN

 

§ 10

Nutzung von Geodaten durch inländische öffentliche Geodatenstellen

§ 11

Nutzung von Geodaten durch ausländische öffentliche Stellen

 

5. ABSCHNITT
KOORDINIERUNG, MONITORING UND BERICHTSPFLICHTEN

 

§ 12

Koordinierung

§ 13

Monitoring

§ 14

Berichtspflichten

 

6. ABSCHNITT
RECHTSSCHUTZ

 

§ 15

Bescheiderlassung

§ 16

Rechtsmittel

 

7. ABSCHNITT
SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

§ 17

Verordnungsermächtigung

§ 18

Eigener Wirkungsbereich der Gemeinden

§ 19

Bezugnahme auf Gemeinschaftsrecht

§ 20

Inkrafttreten

 

Anhang I (Geodaten-Themen und deren Beschreibung nach Anhang I der INSPIRE-Richtlinie)

Anhang II (Geodaten-Themen und deren Beschreibung nach Anhang II der INSPIRE-Richtlinie)

Anhang III (Geodaten-Themen und deren Beschreibung nach Anhang III der INSPIRE-Richtlinie)

In Kraft seit 18.12.2010 bis 31.12.9999
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