Entscheidungsgründe: Am 12. 5. 2006 ereignete sich im Ortsgebiet von T***** im Bereich der Kreuzung der R*****straße mit dem K*****weg ein Verkehrsunfall. An diesem Unfall waren der Kläger als Lenker eines Motorrads und die Erstbeklagte als Lenkerin und Halterin eines bei der Zweitbeklagten haftpflichtversicherten PKWs beteiligt. Der Kläger fuhr mit seinem Motorrad auf dem - rechts neben dem (Haupt-)Fahrstreifen befindlichen, durch strichlierte Bodenmarkierungen getrennten, 1,5 Met... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der nunmehrige Gemeinschuldner war als Rechtsanwalt tätig. Mit Beschluss des Disziplinarrats der zuständigen Rechtsanwaltskammer vom 14. 5. 2001 wurde ihm die weitere Ausübung der Rechtsanwaltschaft vorläufig untersagt und ein mittlerweiliger Stellvertreter bestellt. Diese vorläufige Suspendierung wurde mit Beschluss des Disziplinarrats vom 29. 10. 2002 wieder aufgehoben. Am 31. 10. 2003 eröffnete das Landesgericht Linz den Konkurs über sein Vermögen und bestel... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12 Abs1 litbDSt 1872 §57DSt 1872 §59
Rechtssatz: Eine Kreditaufnahme zur Finanzierung einer Eigentumswohnung, demnach eine zu einem Zeitpunkt, als dem Rechtsanwalt seine finanziellen Verpflichtungen aus dem eingangs angeführten Erkenntnis bekannt waren, gesetzte Handlung kann jedenfalls nicht in analoger Anwendung der Bestimmung des § 410 StPO zu einer Neubemessung der über ihn rechtskräftig verhängten Geldbuße führen, weil dami... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12 Abs1 litbDSt 1872 §57DSt 1872 §59
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 410 a StPO ist ausschließlich auf das Tagessatzsystem im StGB abgestellt und kann demnach auch nicht im Wege der Analogie auf eine ziffernmäßig zu bestimmende Geldbuße angewendet werden. Entscheidungstexte Bkd 37/89 Entscheidungstext OGH 19.06.1989 Bkd 37/89 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12 Abs1 litb
Rechtssatz: Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse und Vermögensverhältnisse, speziell der (durch Übersiedlung und Neueinrichtung der Kanzlei angespannten) finanziellen Situation des Disziplinarbeschuldigten bei der Bemessung der Geldstrafe. Entscheidungstexte Bkd 8/86 Entscheidungstext OGH 14.04.1986 Bkd 8/86 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12 Abs1 litcDSt 1872 §17 Abs3 litcRAO §34 Abs2ZPO §30ZPO §160 Abs1
Rechtssatz: Eine Prozeßvollmacht erlischt durch die Einstellung der Rechtsanwaltschaft nicht, sondern ist nur für die Dauer dieses Berufsverbots suspendiert. Sie muß darum nach Beendigung der Einstellung infolge Zeitablaufs nicht neuerlich erteilt werden, sondern bildet eine auch weiter gültige Grundlage für die anwaltliche Vertretung im Prozeß. ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12 Abs1 litdDSt 1872 §19RAO §5 Abs2
Rechtssatz: Die rechtskräftige Verurteilung eines Rechtsanwaltes wegen Veruntreuung von Klientengeldern stellt in der Regel eine solche Handlung dar, welche den Täter des Vertrauens unwürdig macht. Als schuldangemessene Strafe kann grundsätzlich nur Streichung von der Liste angesehen werden, wobei eine im Strafurteil gewährte bedingte Strafnachsicht (etwa auch die Anwendung des § 37 StGB) kein... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 EDSt 1872 §12 Abs1 litd
Rechtssatz: Ein Rechtsanwalt, der sich in seiner Standesvertretung gegenüber so verhält, daß er die grundlegendste Pflicht der Entrichtung der von der Vollversammlung beschlossenen Beiträge und Umlagen jahrelang nicht erfüllt, sodaß es zu Exekutionsschritten und schließlich zu einem Antrag zu eidlichen Vermögensangabe gegen ihn kommt, ja sogar die Haft zur Erzwingung der Ablegung des Offenbarungseides v... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12 Abs1 litcRAO §15StPO §45a Abs2ZPO §31 Abs3
Rechtssatz: Die Disziplinarstrafe der Verlängerung der Praxiszeit bewirkt den Verlust der Substitutionsberechtigung (Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen in Vollziehung eines rechtskräftigen Disziplinarerkenntnisses gefaßten Beschluß des Kammerausschusses!). Entscheidungstexte Bkv 4/83 Entscheidungstext SON 13.02.1984 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12 Abs1 litc
Rechtssatz: Über einen Rechtsanwaltsanwärter kann die Disziplinarstrafe der Verlängerung der Praxiszeit während der gesamten Dauer seiner Verwendung bei einem Rechtsanwaltsanwärter auch mehrfach verhängt werden, im einzelnen Disziplinarfall allerdings jeweils nur im Höchstausmaß von einem Jahr. Entscheidungstexte Bkv 4/83 Entscheidungstext OGH 13.02.1984... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12 Abs1 litdDSt 1990 §1 ADSt 1990 §1 H
Rechtssatz: Bei Delikten eines Rechtsanwaltes gegen die Rechtspflege (hier: versuchte Bestimmung zur falschen Beweisaussage vor Gericht) ist an sich mit der Strafe der Streichung von der Liste der Rechtsanwälte vorzugehen, von welcher nur in Ausnahmefällen (wie hier) abgesehen werden kann (so ähnlich schon Bkd 38/74). Entscheidungstexte Bk... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12 Abs1 litd
Rechtssatz: Wenn ein Rechtsanwalt seine Kanzlei unbesetzt läßt, eine ständige Verletzung der Residenzpflicht begeht und eine gänzliche Interessenlosigkeit gegenüber dem Rechtsanwaltsberuf an den Tag legt, so führt dies zur Strafe der Streichung von der Liste. Entscheidungstexte Bkd 30/80 Entscheidungstext OGH 16.06.1980 Bkd 30/80 Veröff: AnwBl 1981,... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12 Abs1 litd
Rechtssatz: Nichts ist dem Ansehen des Anwaltsstandes abträglicher als eine Unkorrektheit im Umgang mit Klientengeldern. Die erst unter dem Eindruck der durch das Disziplinarverfahren drohenden Streichung von der Liste erfolgte Schadensgutmachung ist als verspätet anzusehen und nicht geeignet, eine andere, als die vom Disziplinarrat verhängte Strafe der Streichung herbeizuführen. Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §1002 ffDSt 1872 §12 Abs1 litcZPO §26 ff
Rechtssatz: Durch die bloße Tatsache der Suspendierung eines Rechtsanwaltes erlöschen die ihm erteilten Vollmachten nicht. Entscheidungstexte 9 Os 63/69 Entscheidungstext OGH 25.02.1971 9 Os 63/69 Veröff: EvBl 1971/279 S 501 12 Os 134/93 Entscheidungstext OGH 11.11.1993 12 Os 134/9... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12 Abs1 litd
Rechtssatz: Ein fortwährendes standeswidriges Verhalten trotz wiederholten schweren disziplinären Beanstandung läßt die Strafe der Streichung von der Liste gerechtfertigt erscheinen. Entscheidungstexte Bkd 68/61 Entscheidungstext OGH 30.11.1961 Bkd 68/61 Veröff: AnwBl 1962,93 Bkd 51/79 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12 Abs1 litcZPO §31 Abs3
Rechtssatz: Die Verhängung der gemäß § 12 Abs 1 lit c DSt gegen einen Rechtsanwaltsanwärter verhängten Strafe der Praxisverlängerung bewirkt den Verlust der Substitutionsberechtigung im Sinne des § 31 Abs 3 ZPO. Entscheidungstexte Bkv 4/57 Entscheidungstext SON 26.09.1957 Bkv 4/57 Veröff: AnwBl 1958,19 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12 Abs1 litcRAO §2 Abs1 litb
Rechtssatz: Der Vollzug der Disziplinarstrafe der Praxisverlängerung bei einem Rchtsanwaltsanwärter kann immer erst nach Rechtskraft des verurteilenden Erkenntnisses beginnen; eine etwa bereits geleistete Mehrpraxis ist in die Strafzeit nicht einzurechnen. Entscheidungstexte Bkv 4/57 Entscheidungstext OGH 26.09.1957 Bkv 4/57 Veröff... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12 Abs1 litdDSt 1872 §36StPO §41 Abs3StPO §427 Abs1
Rechtssatz: Die Strafe der Streichung von der Liste der Rechtsanwälte kann nach einer trotz entschuldigter Abwesenheit des Beschuldigten durchgeführten Verhandlung nicht ausgesprochen werden. Entscheidungstexte Ds 25/55 Entscheidungstext OGH 07.07.1955 Ds 25/55 Veröff: SSt 26/46 ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2 ADSt 1872 §12 Abs1 litd
Rechtssatz: Wegen disziplinärer Verfehlungen eines Rechtsanwaltes, die deshalb nicht zum Gegenstande des Disziplinarverfahrens gemacht worden sind, weil der Rechtsanwalt mittlerweile wegen anderer disziplinärer Verfehlungen aus der Liste gestrichen worden ist, ist das Disziplinarverfahren einzuleiten, wenn der Rechtsanwalt in der Folge wieder in die Liste eingetragen worden ist. Ents... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §12 Abs1 litcRAO §2 litb
Rechtssatz: Wenn ein Rechtsanwaltswärter, der das Doktorat der Rechte noch nicht erlangt, hat, zur Strafe der Verlängerung der Praxiszeit verurteilt wird, so ist diese Strafe in der Weise zu vollziehen, daß die im § 2 lit b RAO vorgesehene Praxis von drei Jahren, die der Anwärter nach erlangtem Doktorate bei einem Rechtsanwalte zugebracht haben muß, sich um die ausgesprochene Strafe verlängert. ... mehr lesen...