RS OGH 1984/2/13 Bkv4/83

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Veröffentlicht am 13.02.1984
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Norm

DSt 1872 §12 Abs1 litc

Rechtssatz

Über einen Rechtsanwaltsanwärter kann die Disziplinarstrafe der Verlängerung der Praxiszeit während der gesamten Dauer seiner Verwendung bei einem Rechtsanwaltsanwärter auch mehrfach verhängt werden, im einzelnen Disziplinarfall allerdings jeweils nur im Höchstausmaß von einem Jahr.

Entscheidungstexte

  • Bkv 4/83
    Entscheidungstext OGH 13.02.1984 Bkv 4/83

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1984:RS0055487

Dokumentnummer

JJR_19840213_OGH0002_000BKV00004_8300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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