Norm: WEG 1975 §26 Abs1 Z8WEG 2002 §52 Abs1 Z9
Rechtssatz: Ein Antrag nach § 26 Abs 1 Z 8 WEG 1975 (§ 52 Abs 1 Z 9 WEG 2002) ist an keine Präklusivfrist gebunden. Entscheidungstexte 5 Ob 164/02g Entscheidungstext OGH 05.11.2002 5 Ob 164/02g European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0117372 Do... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §16WEG 1975 §23 Abs4WEG 1975 §26 Abs1 Z5
Rechtssatz: Kam es zu einer (auch stillschweigenden) Vereinbarung, dass analog §16 WEG 1975 eine angemessene Rücklage zur Vorsorge für Aufwendungen zu bilden sei, wurde eine solche daraufhin tatsächlich gebildet und bei Beendigung der Verwaltung sogar als solche abgerechnet, führt dies zur Zulässigkeit eines Verfahrens nach §26 Abs 1 Z5 WEG 1975, auch wenn im Zeitpunkt der Beendigung der V... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §16 Abs3WEG 1975 §26 Abs1 Z5
Rechtssatz: Nach Entstehen der Wohnungseigentümergemeinschaft steht nur noch dieser, nicht aber den einzelnen Miteigentümern und Wohnungseigentümern der Anspruch auf Herausgabe einer rechtlich einer Rücklage gleichzuhaltenden, auf vertraglicher Grundlage im WE-Vorstadium gebildeten Vermögensmasse an den neuen Verwalter zu. Entscheidungstexte 5 Ob ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §15 Satz2WEG 1975 §26 Abs1 Z3WEG 2002 §17 Abs2WEG 2002 §52 Abs1 Z3
Rechtssatz: Eine vorläufige Benützungsvereinbarung im Sinne des § 15 Satz 2 WEG 1975 ist vor einer gerichtlichen Antragstellung auf Benützungsregelung gemäß § 26 Abs 1 Z 3 WEG 1975 unzulässig. Entscheidungstexte 5 Ob 156/02f Entscheidungstext OGH 27.08.2002 5 Ob 156/02f ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §26 Abs1 Z1
Rechtssatz: Es steht nicht einem einzelnen Miteigentümer, auch nicht jenem, der ursprünglich das Verfahren durch Antrag einleitete, frei, das Verfahren durch Antragsrückziehung zu beenden. Die Antragsrückziehung durch den ursprünglichen Antragsteller ist wirkungslos. Er bleibt weiterhin aufgrund gesetzlicher Anordnung Partei des Nutzwertfestsetzungsverfahrens. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §26 Abs1 Z1WEG 1975 §26 Abs2 Z2WEG 1975 §26 Abs2 Z3
Rechtssatz: Im Verfahren über die Festsetzung oder Neufestsetzung des Nutzwerts kommt zufolge § 26 Abs 2 Z 2 und 3 WEG 1975 allen Miteigentümern sowie den Wohnungseigentumsbewerbern Parteistellung zu. Ein Miteigentümer und Wohnungseigentümer, der den verfahrenseinleitenden Antrag nicht selbst stellte, ist berechtigt, die Fortsetzung des ruhenden Verfahrens zu beantragen, ohne da... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §13bWEG 1975 §14 Abs3WEG 1975 §26 Abs1 Z4
Rechtssatz: Die Durchführung der nicht rechtswirksam beschlossenen außerordentlichen Vewaltungsmaßnahme steht der Geltendmachung eines Anspruchs, das rechtswirksame Zustandekommen eines Mehrheitsbeschlusses nach Maßgabe der §§ 13b, 14 Abs 3 und § 26 Abs 1 Z 4 WEG gerichtlich überprüfen zu lassen, nicht entgegen, weil die gerichtliche Entscheidung präjudiziell für ein Wiederherstellungsbeg... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §26 Abs1 Z4WEG 1975 §26 Abs2 Z2WEG 2002 §24 Abs6WEG 2002 §52 Abs1 Z4WEG 2002 §52 Abs2 Z1
Rechtssatz: In einem Verfahren nach § 26 Abs 1 Z 4 WEG 1975 kommt dem Verwalter Parteistellung zu, wenn zu klären ist, ob sich der Verwalter bei der Auftragsvergabe hinsichtlich jener Arbeiten, die Gegenstand der Beschlussfassung der Wohnungseigentümer waren, Verwaltungsbefugnisse anmaßte, die ihm nicht zustehen, was den Vorwurf einer Verletz... mehr lesen...
Norm: GBG §94 Abs1 Z1WEG §26 Abs1 Z2
Rechtssatz: Für das Grundbuchsverfahren wird der urkundliche Nachweis gefordert, dass alle Miteigentümer der Wohnungseigentumsanlage mit der beabsichtigten oder bereits durchgeführten Bestandsänderung einverstanden sind oder die fehlende Zustimmung durch einen Beschluss des Außerstreitrichters gemäß § 26 Abs 1 Z 2 WEG ersetzt wurde. Solange eine solche Urkunde nicht vorliegt, besteht ein Eintragungshindernis... mehr lesen...