Norm: ArbVG §96 Abs1 Z4 ArbVG §97 Abs1 Z16 ASGG §54 Abs1 ArbVG § 96 heute ArbVG § 96 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2010 ArbVG § 96 gültig von 01.07.1974 bis 31.12.2010 ArbVG § 97 heute ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z4 ASGG §54 Abs1 ArbVG § 96 heute ArbVG § 96 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2010 ArbVG § 96 gültig von 01.07.1974 bis 31.12.2010 ASGG § 54 heute ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3 ArbVG § 96 heute ArbVG § 96 gültig ab 01.01.2011 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 101/2010 ArbVG § 96 gültig von 01.07.1974 bis 31.12.2010
Rechtssatz: Der Anwendungsbereich des § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG wir... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1. 12. 1981 in einem seit 1. 4. 1986 unkündbaren Dienstverhältnis bei den „Österreichischen Bundesbahnen“ beschäftigt. Seit 1. 1. 2005 ist die Beklagte sein Dienstgeber. Auf sein Dienstverhältnis sind der „Kollektivvertrag über die arbeitsrechtliche Stellung von Arbeitnehmern der Österreichischen Bundesbahnen im Rechtsnachfolgeunternehmen“ und die für Dienstverträge im ÖBB-Konzern gültigen Vertragsschablonen, darunter auch die „Allgemeinen Ve... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Feststellung, dass sein zur beklagten Partei bestehendes Dienstverhältnis als Dienstnehmer auch nach der mit Schreiben vom 28. 12. 2007 zum 30. 12. 2007 ausgesprochenen Versetzung in den dauernden Ruhestand aufrecht fortbesteht. Da diese Ruhestandsversetzung einer Kündigung gleichzuhalten sei, fehle es an der dazu erforderlichen Einbindung des Betriebsrats nach § 105 ArbVG (Hauptbegehren); selbst wenn ein aufrechtes Dienstverhältnis anzunehmen se... mehr lesen...
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Zugangskontrolle des Personals eines Krankenhauses mittels personenbezogener biometrischer Daten (Fingerscanning) berührt die Menschenwürde und bedarf daher gemäß § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG der Zustimmung des Betriebsrates oder Betriebsausschusses. Entscheidungstexte 9 ObA 109/06d Entscheidungstext OGH 20.12.2006 9 ObA 109/06d Veröff: SZ 2006/191 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3
Rechtssatz: Die Zugangskontrolle des Personals eines Krankenhauses mittels personenbezogener biometrischer Daten (Fingerscanning) berührt die Menschenwürde und bedarf daher gemäß § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG der Zustimmung des Betriebsrates oder Betriebsausschusses. Entscheidungstexte 9 ObA 109/06d Entscheidungstext OGH 20.12.2006 9 ObA 109/06d Veröff: SZ 2006/191 ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z2
Rechtssatz: Mag eine Fragebogenaktion vom Betriebsinhaber auch gefördert - oder sogar von diesem veranlasst - worden sein, so könnte sie nur dann als eine dem Fall des § 96 Abs 1 Z 2 ArbVG gleichzustellende Maßnahme des Betriebsinhabers angesehen werden, wenn die ernstliche Gefahr bestünde, dass dieser dadurch in den Besitz von Daten oder Informationen gelangt, die üblicherweise in Personalfragebögen im Sinne dieser Best... mehr lesen...
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z2
Rechtssatz: Es können nur solche Maßnahmen des Betriebsinhabers unter § 96 Abs 1 Z 2 ArbVG fallen, die geeignet sind, dem Arbeitgeber Informationen über persönliche Umstände oder Meinungen eines einzelnen Arbeitnehmers zu verschaffen, an dessen Geheimhaltung dieser ein Interesse haben könnte. Entscheidungstexte 9 ObA 114/04m Entscheidungstext OGH 15.12.2004 9... mehr lesen...
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z2
Rechtssatz: Mag eine Fragebogenaktion vom Betriebsinhaber auch gefördert - oder sogar von diesem veranlasst - worden sein, so könnte sie nur dann als eine dem Fall des § 96 Abs 1 Z 2 ArbVG gleichzustellende Maßnahme des Betriebsinhabers angesehen werden, wenn die ernstliche Gefahr bestünde, dass dieser dadurch in den Besitz von Daten oder Informationen gelangt, die üblicherweise in Personalfragebögen im Sinne dieser Best... mehr lesen...
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z2
Rechtssatz: Es können nur solche Maßnahmen des Betriebsinhabers unter § 96 Abs 1 Z 2 ArbVG fallen, die geeignet sind, dem Arbeitgeber Informationen über persönliche Umstände oder Meinungen eines einzelnen Arbeitnehmers zu verschaffen, an dessen Geheimhaltung dieser ein Interesse haben könnte. Entscheidungstexte 9 ObA 114/04m Entscheidungstext OGH 15.12.2004 9... mehr lesen...
Norm: ABGB §16ABGB §879 Abs1 BIABGB §879 Abs1 BIIoArbVG §96 Abs1 Z3DSG §1MRK Art8 IV3aStGG Art5StGG Art10a1.ZPMRK Art1 I1
Rechtssatz: Der Konflikt zwischen widerstreitenden Persönlichkeitsrechten stellt sich aus der Warte der Grundrechte betrachtet regelmäßig auch als Grundrechtskonflikt mit Drittwirkungseffekten dar. In solchen Fällen geht die Rechtsprechung von einer grundrechtlich verankerten Pflicht zur umfassenden Interessenabwägung aus. S... mehr lesen...
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3ArbVG §96aDSG §1 Abs1
Rechtssatz: Die Einrichtung einer automationsunterstützten Telefonregistrieranlage im Betrieb bedarf, soweit sie personenbezogene Daten erfasst, immer der Zustimmung des Betriebsrates; sie ist - je nach Intensität des Eingriffs - absolut oder ersetzbar zustimmungsabhängig. Die Einführung eines elektronischen Telefonkontrollsystems durch den Dienstgeber, das die Nummern der angerufenen Teilnehmer syst... mehr lesen...
Norm: ABGB §16ABGB §879 Abs1 BIABGB §879 Abs1 BIIoArbVG §96 Abs1 Z3DSG §1MRK Art8 IV3aStGG Art5StGG Art10a1.ZPMRK Art1 I1
Rechtssatz: Der Konflikt zwischen widerstreitenden Persönlichkeitsrechten stellt sich aus der Warte der Grundrechte betrachtet regelmäßig auch als Grundrechtskonflikt mit Drittwirkungseffekten dar. In solchen Fällen geht die Rechtsprechung von einer grundrechtlich verankerten Pflicht zur umfassenden Interessenabwägung aus. S... mehr lesen...
Norm: ArbVG §96 Abs1 Z3ArbVG §96aDSG §1 Abs1
Rechtssatz: Die Einrichtung einer automationsunterstützten Telefonregistrieranlage im Betrieb bedarf, soweit sie personenbezogene Daten erfasst, immer der Zustimmung des Betriebsrates; sie ist - je nach Intensität des Eingriffs - absolut oder ersetzbar zustimmungsabhängig. Die Einführung eines elektronischen Telefonkontrollsystems durch den Dienstgeber, das die Nummern der angerufenen Teilnehmer syst... mehr lesen...
Norm: ArbVG §96 Abs1ArbVG §101ArbVG §102AVB für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen §26AVB für Dienstverträge bei den österreichischen Bundesbahnen §27BBVG §67BBVG §69 Abs2BBVG §70DisziplinarO 1996 §2 Abs2
Rechtssatz: § 101 ArbVG findet auch auf ÖBB-Bedienstete Anwendung. Maßgesetzlich für die Beurteilung, ob eine Versetzung vorliegt, ist die vom Bediensteten ausgeübte Tätigkeit, nicht die ihm zugewiesene Planstelle. ... mehr lesen...