Entscheidungen zu § 96 Abs. 1 ArbVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

118 Dokumente

Entscheidungen 61-90 von 118

TE OGH 1994/5/4 9ObA63/94

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Entscheidung | OGH | 04.05.1994

RS OGH 1994/5/4 9ObA63/94

Norm: ABGB §879 BIIhABGB §1153 AABGB §1162 IAaArbVG §96 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Nichtigkeit einer Disziplinarordnung kann dann vorliegen, wenn dem Arbeitgeber ein unverhältnismäßig weitgehendes Gestaltungsrecht eingeräumt wird oder seine Gestaltungserklärung unbillig, die verhängte Disziplinarmaßnahme offenbar unangemessen ist, wenn die Einhaltung eines bestimmten Verfahrens nach dem Willen der Parteien nur die Überprüfbarkeit beschränken soll.... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.05.1994

TE OGH 1993/3/17 9ObA1002/93

Begründung: Rechtliche Beurteilung Da sich die beklagte Partei nicht mit der Androhung der Entlassung oder anderer Maßnahmen für den Fall der Wiederholung des dem Kläger im Schreiben vom 27.8.1990 vorgeworfenen Verhaltens begnügte, sondern dieses Verhalten darüber hinaus zum Anlaß der Erteilung einer "ernsten Verwarnung" nahm, hat sie eine Disziplinarmaßnahme im Sinne des § 96 Abs 1 Z 1 iVm § 102 ArbVG gesetzt (siehe Arb 9860; DRdA 1978, 139 [zust Hagen] ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.03.1993

TE OGH 1992/9/16 9ObA184/92

Entscheidungsgründe: Gegen E***** M***** und G***** S*****, zwei Dienstnehmerinnen der beklagten Partei, wurden Disziplinarverfahren eingeleitet. Mit Erkenntnissen der Disziplinarkommission der beklagten Partei vom 6.6.1991 wurden in beiden Fällen Freisprüche gefällt, die nach Schluß der Disziplinarverhandlung mündlich verkündet wurden. Bis zum Schluß der Verhandlung wurden von den Dienstnehmerinnen Verteidigerkosten nicht geltend gemacht. Der Antrag auf Kostenerstattung
Betreff: ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.09.1992

TE OGH 1991/8/28 9ObA107/91

Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Gamerith und Dr.Maier sowie die fachkundigen Laienrichter Dr.Wolfgang Dorner und Mag.Karl Dirschmied als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei ***** F***** E*****, ÖBB-Beamter, ***** vertreten durch ***** Rechtsan... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.08.1991

RS OGH 1990/5/23 9ObA118/90

Norm: ArbVG §96 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Beurteilung des Arbeitnehmers auf Grund diverser für die Qualifikation maßgeblicher (subjektiver) Merkmale ist kein objektiv nachvollziehbares Bewertungsverfahren im Sinne des § 96 Abs 1 Z 4 ArbVG; ebensowenig ist das von der Beurteilung des Arbeitnehmers durch den Vorgesetzten abhängige zusätzliche Bilanzgeld eine leistungsbezogene Prämie im Sinne dieser Gesetzesbestimmung. Entscheidu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1990

TE OGH 1990/5/23 9ObA118/90

Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die rechtliche Beurteilung des angefochtenen Beschlusses zutrifft, genügt es, auf ihre Richtigkeit hinzuweisen (§ 48 ASGG). Ergänzend ist den Ausführungen der Revisionswerberin noch folgendes zu erwidern: Gemäß § 29 ArbVG dürfen Betriebsvereinbarungen nur über Angelegenheiten abgeschlossen werden, deren Regelung durch Gesetz oder Kollektivvertrag der Betriebsvereinbarung vorbehalten ist. Nach § 96 Abs. 1 Z 4 ArbVG ist zul... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.05.1990

RS OGH 1990/5/23 9ObA118/90

Norm: ArbVG §96 Abs1 Z1
Rechtssatz: Die Beurteilung des Arbeitnehmers auf Grund diverser für die Qualifikation maßgeblicher (subjektiver) Merkmale ist kein objektiv nachvollziehbares Bewertungsverfahren im Sinne des § 96 Abs 1 Z 4 ArbVG; ebensowenig ist das von der Beurteilung des Arbeitnehmers durch den Vorgesetzten abhängige zusätzliche Bilanzgeld eine leistungsbezogene Prämie im Sinne dieser Gesetzesbestimmung. Entscheidu... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.05.1990

TE OGH 1988/6/29 9ObA104/88

Entscheidungsgründe: Der am 30.Mai 1925 geborene Kläger war bei der beklagten Partei zuletzt als technischer Fachbeamter mit dem Dienstort in Kufstein beschäftigt. Mit Wirkung vom 31.Juli 1982 wurde er in der Gehaltsgruppe VIII in den Ruhestand versetzt. Mit der vorliegenden Klage begehrt er letztlich S 128.150,64 brutto und S 878,75 netto sA sowie die Verurteilung der Beklagten, ihn ab 1.August 1982 in die Gehaltsgruppe IX a einzustufen und ihm ab 1.August 1982 den Ruhebezug auf ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 29.06.1988

RS OGH 1988/6/29 9ObA104/88, 9ObA17/99m, 9ObA126/99s, 8ObA110/01m, 8ObA175/02x, 8ObA8/03i, 8ObA71/03

Norm: ArbVG §96 Abs1ArbVG §102BBO §1 Abs2BBO §2BBO §19BBVG §69 Abs2DisziplinarO 1996 §2 Abs2
Rechtssatz: Auch wenn § 1 Abs 2 BBO davon ausgeht, daß das Dienstverhältnis der Bundesbahnbeamten ein privatrechtliches ist, folgt schon aus den §§ 2 und 19 f und auch aus anderen Bestimmungen der BBO, daß das Bundesbahndienstverhältnis mit zahlreichen Elementen vermischt ist, die für öffentlich - rechtliche Dienstverhältnisse charakteristisch sind. Die... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 29.06.1988

TE OGH 1988/1/13 14ObA46/87

Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt von der Beklagten S 776.299,96 brutto sA an Entgelt für die Zeit vom 1.März 1981 bis 31.Juli 1983 entsprechend dem Kollektivvertrag für Dienstnehmer im Reisebürogewerbe, Kündigungsentschädigung und Abfertigung. Er sei seit 1.Mai 1956 als Gebietsvertreter im Dienst der Beklagten gestanden. Dieses Rechtsverhältnis sei in Wahrheit ein Angestelltendienstverhältnis gewesen, da der Kläger in die Organisation und in die Betriebshierarchie der Bekla... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.01.1988

TE OGH 1987/9/16 14ObA73/87

Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 4.Oktober 1952 bei der Beklagten beschäftigt. Seit 1.Oktober 1974 ist er Vorstand der Kommunal- und Kreditabteilung. Am 7.März 1980 beantragte er, daß gegen ihn ein Disziplinarverfahren eingeleitet werde. Auf Grund dieses Antrages und einer weiteren Disziplinaranzeige wurde gegen den Kläger wegen des Verdachtes von Unregelmäßigkeiten ein Disziplinarverfahren gemäß den §§ 42 ff des Kollektivvertrages für die Angestellten der Ö*** LANDES-H***... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.09.1987

TE OGH 1987/2/17 14Ob227/86

Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei seit 13. September 1974 als Speisewagen-Koch beschäftigt. Er wurde am 4. Oktober 1983 entlassen, weil er privat erworbene Ware - nämlich zwei bis zweieinhalb Kilo Schweinskarree, 10 Paar Frankfurter Würstel und drei Schachteln Käse - in der Absicht in den Speisewagen des Schnellzuges "Romulus" gebracht hatte, diese Ware dort während seines Dienstes auf eigene Rechnung zu verkaufen. Eine gegen den Kläger wegen dieser Hand... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 17.02.1987

TE OGH 1987/1/13 14Ob198/86

Entscheidungsgründe: Der Kläger trat am 1. September 1962 in die Dienste der Pensionsversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft, der Rechtsvorgängerin der beklagten Partei. Mit 1. Jänner 1963 wurde er zum Stellvertreter des Leiters der Außenstelle Salzburg bestellt. Auf sein Dienstverhältnis findet nunmehr die Dienstordnung A für die Angestellten bei den Sozialversicherungsträgern Österreichs (im folgenden: DO.A) Anwendung. Seit 1. August 1979 ist der Kläger als ständiger Stel... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 13.01.1987

RS OGH 1987/1/13 14Ob198/86, 9ObA144/07b

Norm: ArbVG §96 Abs1 Z4
Rechtssatz: Unter einem leistungsbezogenen Entgelts im Sinne des § 96 Abs 1 Z 4 ArbVG ist ein Entgelt zu verstehen, dessen Höhe sich im Gegensatz zum Zeitlohn nach der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung und nicht nach der vollbrachten Arbeitszeit richtet. Es wird dadurch ein besonderer Maßstab für die Höhe des Verdienstes vereinbart. Entscheidungstexte 14 Ob 19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.01.1987

RS OGH 1987/1/13 14Ob198/86, 9ObA144/07b

Norm: ArbVG §96 Abs1 Z4
Rechtssatz: Unter einem leistungsbezogenen Entgelts im Sinne des § 96 Abs 1 Z 4 ArbVG ist ein Entgelt zu verstehen, dessen Höhe sich im Gegensatz zum Zeitlohn nach der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung und nicht nach der vollbrachten Arbeitszeit richtet. Es wird dadurch ein besonderer Maßstab für die Höhe des Verdienstes vereinbart. Entscheidungstexte 14 Ob 19... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.01.1987

TE OGH 1986/12/2 14Ob205/86

Begründung: Der Kläger ist Angestellter der beklagten Partei. Gegen ihn wurde wegen des Verdachtes von Unregelmäßigkeiten ein Disziplinarverfahren gemäß §§ 42 ff des Kollektivvertrages für die Angestellten der österr. Landes-Hypothekenbanken (in der Fassung vom 28. Juli 1978: im folgenden KV 1978) eingeleitet. Nachdem gegen den Kläger im selben Gegenstand auch ein strafgerichtliches Verfahren anhängig gemacht worden war, setzte der Vorsitzende der Disziplinarkommission mit Schreib... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 02.12.1986

TE OGH 1986/9/30 14Ob131/86

Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der beklagten Partei vom 6.10.1970 bis 9.3.1981 als Handlungsreisender mit einem Fixum von zuletzt S 12.900,-- brutto monatlich und Provisionsbezügen angestellt. Grundlage der Provisionsvereinbarungen der Streitteile war ab 24.2.1975 eine zwischen dem Angestelltenbetriebsrat der beklagten Partei und dieser abgeschlossene Betriebsvereinbarung, die am 31.3.1980 abgeändert wurde. Am 9.3.1981 trat der Kläger vorzeitig wegen behaupteter Vorenthaltu... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 30.09.1986

RS OGH 1986/9/30 14Ob131/86

Norm: ArbVG §96 Abs1 Z4
Rechtssatz: Auf den umstrittenen ordnungsgemäßen Aushang einer Betriebsvereinbarung kommt es nicht an, wenn eine schriftliche Betriebsvereinbarung getroffen wurde, der eine Tagung aller betroffenen Arbeitnehmer vorausging, bei der in Anwesenheit des Arbeitgebers kein Einwand gegen den Inhalt der Vereinbarung erhoben wurde; der Arbeitgeber durfte von der Verbindlichkeit der getroffenen Vereinbarungen ausgehen, sei es, daß... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.09.1986

RS OGH 1986/9/30 14Ob131/86

Norm: ArbVG §96 Abs1 Z4
Rechtssatz: Auf den umstrittenen ordnungsgemäßen Aushang einer Betriebsvereinbarung kommt es nicht an, wenn eine schriftliche Betriebsvereinbarung getroffen wurde, der eine Tagung aller betroffenen Arbeitnehmer vorausging, bei der in Anwesenheit des Arbeitgebers kein Einwand gegen den Inhalt der Vereinbarung erhoben wurde; der Arbeitgeber durfte von der Verbindlichkeit der getroffenen Vereinbarungen ausgehen, sei es, daß... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 30.09.1986

TE OGH 1985/7/9 4Ob82/85

Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt der beklagten Partei gegenüber die Feststellung des aufrechten Bestandes seines Arbeitsverhältnisses zur beklagten Partei über den 12.7.1983 hinaus. Zur
Begründung: führt er im wesentlichen aus, die am 12.7.1983 von der beklagten Partei ausgesprochene Entlassung sei rechtsunwirksam, weil sie nicht mt einem Disziplinarerkenntnis erfolgt sei. Nach dem auf das Arbeitsverhältnis anzuwendenden Kollektivvertrag für Angestellte der Versicherungsuntern... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.07.1985

TE OGH 1985/2/26 4Ob144/84

Entscheidungsgründe: Die Kläger in begehrt von der beklagten Partei S 161.330,08 brutto Kündigungsentschädigung, S 271.991,25 brutto Abfertigung, ferner als Entlohnung für geleistete Putzarbeiten S 18.000,-- und schließlich die Feststellung, daß die beklagte Partei ihr sämtliche Folgeprovisionen aus den von ihr abgeschlossenen Versicherungsverträgen und die Betriebspension auch in Zukunft zu bezahlen habe. Sie sei bei der beklagten Partei seit 1. März 1961 beschäftigt gewesen und am... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 26.02.1985

RS OGH 1984/12/11 4Ob121/83, 4Ob144/84, 4Ob82/85, 14Ob227/86, 9ObA192/94, 9ObA28/95, 9ObA99/95, 9ObA

Norm: ArbVG §2 Abs2ArbVG §96 Abs1 Z1ArbVG §102
Rechtssatz: Kündigungen und Entlassungen sind keine Disziplinarmaßnahmen im Sinne des § 102 ArbVG; sie können daher auch nicht Disziplinarstrafen einer gemäß § 96 Abs 1 Z 1 ArbVG oder durch Kollektivvertrag zustande gekommenen Disziplinarordnung sein. Werden sie trotzdem in eine kollektivvertraglich vereinbarte Disziplinarordnung aufgenommen, dann können sie nur als "Regelung der gegenseitigen aus ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.12.1984

TE OGH 1984/12/11 4Ob121/83

Der Kläger war seit dem 1. 10. 1959 bei der beklagten Versicherungsgesellschaft, deren Betrieb den Bestimmungen des Arbeitsverfassungsgesetzes unterliegt, zuletzt als Leiter des Rechnungswesens beschäftigt. In § 1 des Anstellungsvertrages vom 5. 8. 1966 hatte die beklagte Partei dem Kläger die am 20. 6. 1962 erteilte Kollektivprokura und die zum 1. 7. 1962 erfolgte Bestellung zum Leiter des Rechnungswesens bestätigt. Gemäß § 9 Abs. 1 dieses Vertrages galten für eine Kündigung seiten... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 11.12.1984

RS OGH 1984/12/11 4Ob121/83, 4Ob144/84, 4Ob82/85, 14Ob227/86, 9ObA192/94, 9ObA28/95, 9ObA99/95, 9ObA

Norm: ArbVG §2 Abs2ArbVG §96 Abs1 Z1ArbVG §102
Rechtssatz: Kündigungen und Entlassungen sind keine Disziplinarmaßnahmen im Sinne des § 102 ArbVG; sie können daher auch nicht Disziplinarstrafen einer gemäß § 96 Abs 1 Z 1 ArbVG oder durch Kollektivvertrag zustande gekommenen Disziplinarordnung sein. Werden sie trotzdem in eine kollektivvertraglich vereinbarte Disziplinarordnung aufgenommen, dann können sie nur als "Regelung der gegenseitigen aus ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 11.12.1984

TE OGH 1982/5/4 4Ob54/81 (4Ob53/81)

Die Klägerin steht als Tabakverlegerin in einem Vertragsverhältnis zur Beklagten Austria Tabakwerke AG. Der Verlegervertrag nimmt ausdrücklich Bezug auf die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für Tabakverleger (AVBV)" und auf ein dazugehöriges "Merkblatt für Tabakverleger". Die Tabakverleger verkaufen Tabakwaren im Namen und auf Rechnung der Beklagten; die an sie ausgelieferten Vorräte an Tabakerzeugnissen bleiben bis zur Übergabe an die Tabaktrafikanten Eigentum der Beklagten. Der Ta... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.05.1982

TE OGH 1982/5/4 4Ob54/81 (4Ob53/81)

Die Klägerin steht als Tabakverlegerin in einem Vertragsverhältnis zur Beklagten Austria Tabakwerke AG. Der Verlegervertrag nimmt ausdrücklich Bezug auf die "Allgemeinen Vertragsbedingungen für Tabakverleger (AVBV)" und auf ein dazugehöriges "Merkblatt für Tabakverleger". Die Tabakverleger verkaufen Tabakwaren im Namen und auf Rechnung der Beklagten; die an sie ausgelieferten Vorräte an Tabakerzeugnissen bleiben bis zur Übergabe an die Tabaktrafikanten Eigentum der Beklagten. Der Ta... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 04.05.1982

RS OGH 1982/5/4 4Ob53/81 (4Ob54/81)

Norm: ABGB §1153 AABGB §1162 IAaArbVG §96 Abs1 Z1ArbVG §102
Rechtssatz: Der zur Verhängung von Disziplinarmaßnahmen Berechtigte hat seine Befugnis zur Verhängung derartiger Sanktionen innerhalb einer angemessenen Frist und ohne unnötigen Aufschub auszuüben. Wartet er mit Ausübung dieses Rechtes wider Treu und und Glauben so lange zu, daß der Betroffene aus diesem Zögern mit Grund darauf schließen kann, sein Vertragspartner habe die Verfehlung e... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.05.1982

RS OGH 1982/5/4 4Ob53/81 (4Ob54/81)

Norm: ABGB §1153 AABGB §1162 IAaArbVG §96 Abs1 Z1ArbVG §102
Rechtssatz: Gerade bei verhältnismäßig geringfügigen Verfehlungen, wie sie für die Verhängung eines Verweises, einer Verwarnung, einer Geldbuße oder ähnlicher relativ leichter Sanktionen in Betracht kommen, wird der Betroffene aus dem längeren Ausbleiben einer Sanktion seines Vertragspartners mit Grund darauf schließen können, daß er auch in Zukunft keine disziplinarrechtliche Ahndung ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.05.1982

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