Norm: UVG §8
Rechtssatz: Die in § 8 UVG vorgesehene fünfjährige Höchstfrist soll eine Anpassung der Vorschusslaufzeit an die konkreten Verhältnisse des jeweiligen Einzelfalls ermöglichen, sofern typischerweise erwartet werden kann, dass die Voraussetzungen für die Vorschussgewährung wegfallen oder sich ändern. Insofern ist das Ermessen des Gerichts gebunden. Entscheidungstexte 10 Ob 73/18k ... mehr lesen...
Norm: JN §44UVG §8
Rechtssatz: Erfüllt das Kind einen Verbesserungsauftrag fristgerecht oder verbessert es seinen Antrag aus Eigenem, gebühren ihm Unterhaltsvorschüsse ab Beginn jenes Monats, in dem sein Antrag ursprünglich bei Gericht einlangte. Gleiches gilt, wenn das angerufene Bezirksgericht seine Unzuständigkeit wahrnimmt und die Sache gemäß § 44 JN an das zuständige Gericht überweist; das Einlangen beim zunächst angerufenen Gericht ist ma... mehr lesen...
Begründung: Die minderjährige N***** und ihre Mutter sind polnische Staatsbürgerinnen. Die Minderjährige lebt bei ihrer Mutter in Wien. Am 13. 4. 2006 brachte sie beim Bezirksgericht Innere Stadt Wien einen Antrag auf Feststellung der Vaterschaft des V***** (eines kroatischen Staatsbürgers) gemäß § 163 Abs 1 ABGB ein; zugleich beantragte sie die Festsetzung des Unterhalts in Höhe von 192 EUR monatlich sowie die Gewährung von vorläufigem Unterhalt gemäß § 382a EO. Mit Beschluss vom 7... mehr lesen...
Norm: UVG §8GOG §89 Abs3GeO §60
Rechtssatz: Ein Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen kann unter Einhaltung der Vorschrift des § 60 GeO auch per Telefax gestellt werden. In einem solchen Fall sind die Vorschüsse vom Beginn des Monats, in dem das Fax bei Gericht einlangt, zu gewähren. Entscheidungstexte 10 R 194/99b Entscheidungstext LG St. Poelten 02.07.1999 10 R 194/9... mehr lesen...
Norm: UVG §8GOG §89 Abs3GeO §60
Rechtssatz: Ein Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen kann unter Einhaltung der Vorschrift des § 60 GeO auch per Telefax gestellt werden. In einem solchen Fall sind die Vorschüsse vom Beginn des Monats, in dem das Fax bei Gericht einlangt, zu gewähren Entscheidungstexte 10 R 194/99b Entscheidungstext LG St. Poelten 02.07.1999 10 R 194/99... mehr lesen...
Norm: EO §382aUVG §4 Z5UVG §8
Rechtssatz: Der vorläufige Unterhalt ist kein "Vorgriff" auf den erst festzusetzenden Unterhalt, der eine nachträgliche "Anpassung" des Vorschusses nach § 4 Z 5 UVG an den (endgültigen) Unterhalt rechtfertigen könnte. Wenn der Unterhalt festgesetzt ist, kann vielmehr erstmals ein Titelvorschuss beantragt werden, dessen Beginn und Dauer sich nach § 8 UVG richten. Danach sind die Vorschüsse vom Beginn des Monats, in ... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z3UVG §8
Rechtssatz: Nach § 8 UVG sind Vorschüsse welcher Art auch immer, insbesondere auch solche nach § 4 Z 3 UVG (sog "Haftvorschüsse"), ausnahmslos vom Beginn des Antragsmonates an zu gewähren (2 Ob 603/90 = ÖA 1992, 115). Entscheidungstexte 10 Ob 355/97x Entscheidungstext OGH 25.11.1997 10 Ob 355/97x 10 Ob 19/13m Entsc... mehr lesen...
Norm: UVG §7 Abs1 Z1UVG §8UVG §19 Abs2
Rechtssatz: Wird ohne Titeländerung aus dem Grund des § 7 Abs 1 Z 1 UVG die Bevorschussung reduziert, sind nach einem sogenannten späteren "Angleichungsantrag" die Vorschüsse analog § 19 Abs 2 UVG rückwirkend zu erhöhen. Entscheidungstexte 3 Ob 27/97k Entscheidungstext OGH 18.06.1997 3 Ob 27/97k ... mehr lesen...
Norm: UVG §8UVG §19 Abs2
Rechtssatz: Stellt der Unterhaltsschuldner seine Direktzahlungen ein, so sind die Vorschüsse dem Titel anzupassen. Das Gesetz regelt nicht, mit welchem Zeitpunkt die Vorschüsse anzupassen sind. Die Gesetzeslücke ist, wie bereits in EvBl 1997/193 ausgesprochen, durch analoge Anwendung des § 19 Abs 2 UVG zu schließen, um auch in diesen Fällen einen Gleichlauf zwischen Unterhaltstitel und Unterhaltsvorschuß zu erreichen. §... mehr lesen...
Norm: UVG §4 Z4UVG §8
Rechtssatz: Nach dem Gesetzeszweck erscheint es gerechtfertigt, Unterhaltsvorschüsse gemäß § 4 Z 4 UVG auch nach rechtskräftiger Beendigung des Vaterschaftsfeststellungsverfahrens bis zur rechtskräftigen Beendigung des Verfahrens über das damit verbundene Unterhaltsbegehren zu gewähren. § 8 Satz 2 UVG ist daher dahin auszulegen, dass mit den Worten "bis zur rechtskräftigen Beendigung des Vaterschaftsfeststellungsverfahrens... mehr lesen...
Norm: UVG §8UVG §11
Rechtssatz: Dass der Antrag auf Vorschussgewährung zwingend einen Endtermin bzw einen Gewährungszeitraum zu enthalten hätte, ist dem Gesetz nicht zu entnehmen (§ 11 UVG). Der frühestmögliche Beginn der Vorschussgewährung und der höchstzulässige Endtermin ergeben sich aus § 8 UVG. Enthält der Antrag auf Gewährung von Vorschüssen keinen Gewährungszeitraum bzw keinen Endtermin, so ist mangels anderer Anhaltspunkte davon auszuge... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs1 AUVG §8UVG §11 Abs1ZPO §182 Abs1
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 11 Abs 1 UVG legt das Antragsprinzip fest. Das Gericht hat allerdings im Rahmen der allgemeinen Fürsorgepflicht nach § 2 Abs 1 AußStrG den gesetzlichen Vertreter des Kindes zur entsprechenden Antragstellung anzuleiten sowie die Pflicht, die Verbesserung eines ungenügenden Sachantrages zu veranlassen. Bei der Beurteilung, ob ein Antrag vorliegt, ist kein allz... mehr lesen...
Norm: UVG §8UVG §12
Rechtssatz: Die Entscheidung über den Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen ist mangels gegenteiliger spezieller Gesetzesanordnung auf der Sachverhaltsgrundlage im Entscheidungszeitpunkt nicht aber auf jener im Antragszeitpunkt zu fällen. Entscheidungstexte 8 Ob 577/91 Entscheidungstext OGH 05.09.1991 8 Ob 577/91 ... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund des pflegschaftsgerichtlich genehmigten Scheidungsvergleiches vom 23.1.1987 ist der Unterhaltsschuldner ab 1.2.1987 zur monatlichen Unterhaltsleistung von S 2.500 für den Minderjährigen verpflichtet. Auf Antrag des Amtes für Jugend und Familie für den 13. und 14.Bezirk (kurz: AJF) der Stadt Wien vom 30.11.1990 gewährte das Erstgericht dem Minderjährigen mit Beschluß vom 4.4.1991 gemäß § 4 Z 1 UVG Unterhaltsvorschüsse in Titelhöhe für die Zeit vom 1.11.1990 bis 3... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 20.8.1987 lehnte die beklagte Partei den Antrag der Klägerin vom 9.6.1987 auf Wochengeld nach dem Betriebshilfegesetz (BHG) ab, weil sie nicht zum Personenkreis des § 1 leg.cit. gehöre. In der dagegen rechtzeitig erhobenen Klage behauptete die Klägerin, anspruchsberechtigt zu sein und begehrte die Verurteilung der beklagten Partei zur Zahlung des Wochengeldes nach dem BHG im außer Streit gestellten Ausmaß von 28.250 S. Die beklagte Partei be... mehr lesen...