Norm
UVG §8Rechtssatz
Ein Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen kann unter Einhaltung der Vorschrift des § 60 GeO auch per Telefax gestellt werden. In einem solchen Fall sind die Vorschüsse vom Beginn des Monats, in dem das Fax bei Gericht einlangt, zu gewähren
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00199:1999:RSP0000027Dokumentnummer
JJR_19990702_LG00199_01000R00194_99B0000_002