RS OGH 1999/7/2 10R194/99b (10R195/99z)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.07.1999
beobachten
merken

Norm

UVG §8
GOG §89 Abs3
GeO §60

Rechtssatz

Ein Antrag auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen kann unter Einhaltung der Vorschrift des § 60 GeO auch per Telefax gestellt werden. In einem solchen Fall sind die Vorschüsse vom Beginn des Monats, in dem das Fax bei Gericht einlangt, zu gewähren

Entscheidungstexte

  • 10 R 194/99b
    Entscheidungstext LG St. Poelten 02.07.1999 10 R 194/99b

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:LG00199:1999:RSP0000027

Dokumentnummer

JJR_19990702_LG00199_01000R00194_99B0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten