Entscheidungen zu § 31 Abs. 2 ForstG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-9 von 9

TE Vwgh Erkenntnis 2004/12/20 2001/10/0231

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land vom 15. Februar 2001 wurden unter Spruchpunkt I. bestimmte, im Spruch: näher umschriebene, Teilflächen von Grundstücken im Eigentum der Beschwerdeführerin zum Bannwald erklärt. Die Bannlegung erfolgte spruchgemäß "zur Abwehr von Gefahren für die Bundesstraße 129 im Sinne des § 27 Abs. 2 lit. a, lit. e und lit. g des Forstgesetzes 1975". Gleichzeitig wurden unter Spruchpunkt I. des Bescheides eine Reihe von Maßnahmen (in insgesamt 2... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 20.12.2004

RS Vwgh 2004/12/20 2001/10/0231

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §28 Abs4;ForstG 1975 §31 Abs2;
Rechtssatz: Im Hinblick darauf, dass das Forstgesetz 1975 keine Entschädigungsleistung durch den Waldeigentümer im Falle eines Auftrages nach § 28 Abs. 4 Forstgesetz 1975 an den Begünstigten kennt, kommt ein gesondertes Verfahren über die Festsetzung einer derartigen Entschädigung durch den Waldeigentümer an den Begünstigten nicht in Betracht... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 20.12.2004

TE Vwgh Erkenntnis 2003/5/5 2001/10/0123

Mit Schriftsatz vom 1. Juni 1999 beantragte u.a. die mitbeteiligte Partei als Eigentümer des Waldgrundstückes Nr. 2402 KG Altlengbach, einen Streifen dieses Grundstückes in etwa anderthalbfacher Baumhöhe entlang der Eigentumsgrenze in Bann zu legen und den Begünstigten die Durchführung der für den Bannzweck erforderlichen Maßnahmen vorzuschreiben. Bannzweck sei der Schutz der Personen und Häuser sowie der Grundstücke unterhalb des beantragten Bannwaldes vor Gefahren, die sich aus dem ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 05.05.2003

RS Vwgh 2003/5/5 2001/10/0123

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §27 idF 2002/I/059;ForstG 1975 §28 Abs1;ForstG 1975 §31 Abs2 idF 2002/I/059;
Rechtssatz: Es ist dem Eigentümer eines nicht dem ForstG 1975 entsprechend behandelten Waldes nicht an die Hand gegeben, die Kosten der ihn treffenden forstlichen Verpflichtungen im Wege der Bannlegung auf die Begünstigten zu überwälzen. Aus der Regelung des § 31 Abs 2 ForstG 1975, wonach die Ents... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 05.05.2003

TE Vwgh Erkenntnis 1996/5/6 94/10/0069

Mit Bescheid vom 26. November 1991 verfügte die Bezirkshauptmannschaft Melk die Bannlegung von dem Bund (Österreichische Bundesforste) gehörenden Waldflächen. Der Antrag der österreichischen Bundesforste, die durch die Durchführung der vorgeschriebenen Maßnahmen entstehenden Mehrkosten den Begünstigten aufzuerlegen, wurde abgewiesen. Gegen den abweisenden Teil des Bescheides erhoben die Österreichischen Bundesforste Berufung. Über Veranlassung der belangten Behörde übermittelte di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 06.05.1996

RS Vwgh 1996/5/6 94/10/0069

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §28 Abs1;ForstG 1975 §31 Abs2;
Rechtssatz: § 31 Abs 2 ForstG 1975 stellt auf den Zustand des Waldes ab, wie er in jenem Zeitpunkt besteht, in dem die Erforderlichkeit der betreffenden Maßnahme iSd § 28 Abs 1 ForstG 1975 zu beurteilen ist. Nicht zielführend ist somit der Einwand, der die Erforderlichkeit der Maßnahme begründende Zustand wäre bei anderer Waldbehandlung in d... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.05.1996

RS Vwgh 1996/5/6 94/10/0069

Index: 80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §22;ForstG 1975 §24;ForstG 1975 §28;ForstG 1975 §30 Abs2 litc idF 1987/576;ForstG 1975 §31 Abs2;
Rechtssatz: In der Frage, ob dem Waldeigentümer im Zuge der Bannlegung - und daher verbunden mit § 31 ForstG 1975 - solche Maßnahmen auferlegt werden dürfen, zu denen er (ebenso) aufgrund der Eigenschaft des betreffenden Waldes als Schutzwald verpflichtet ist, ist auf folgendes... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 06.05.1996

TE Vwgh Erkenntnis 1987/4/22 87/10/0036

Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der belangten Behörde vom 18. August 1986 wurde der Beschwerdeführer für schuldig befunden - wie eine Kontrolle durch die Bezirksforstinspektion am 1. Oktober 1984 ergeben habe -, auf bestimmten Waldgrundstücken in einem näher bezeichneten Ausmaß seit Ende Juli 1984 "unbefugt Waldboden zu anderen Zwecken als für solche der Waldkultur (Rodung) verwendet" und dadurch eine Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs. 1 lit. a Z. 6 in Verbindung ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.04.1987

RS Vwgh 1987/4/22 87/10/0036

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren80/02 Forstrecht
Norm: ForstG 1975 §17 Abs1;ForstG 1975 §174 Abs1 lita Z6;ForstG 1975 §22 Abs1;ForstG 1975 §31 Abs2;VStG §44a lita;VStG §44a Z1 impl; Beachte Siehe: 84/07/0225 E 4. November 1984
Rechtssatz: Die Verwaltungsübertretung nach § 174 Abs 1 lit a Z 6 iVm S 17 Abs 1 ForstG 1975 ist ein Dauerdelikt (Hinweis auf E 21.2.1984, 83/07/0252). Die spruchgemäße Umsc... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.04.1987

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