Entscheidungen zu § 956 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

168 Dokumente

Entscheidungen 151-168 von 168

RS OGH 1954/10/27 2Ob451/54, 5Ob620/89, 5Ob114/02d

Norm: ABGB §603ABGB §830 B5ABGB §956ZPO §14
Rechtssatz: Die einmal vorgenommene grundbücherliche Einverleibung der durch eine Schenkung auf den Todesfall begründeten Beschränkung des Eigentumsrechtes des Geschenkgebers ist wirksam und es ist daher der Geschenknehmer für eine Klage nach § 830 ABGB neben dem Eigentümer passiv legitimiert. Es ist ein Fall der einheitlichen Streitpartei nach § 14 ZPO. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 27.10.1954

TE OGH 1954/4/14 3Ob244/54

Das Rekursgericht hat in Abänderung des erstrichterlichen Beschlusses, womit die Einverleibung des Veräußerungs- und Belastungsverbotes zugunsten von Franz und Maria T. bewilligt wurde, den Antrag aus der rechtlichen Erwägung abgewiesen, daß der am 28. November 1947 zwischen den Genannten und Josefa T. abgeschlossene Übergabsvertrag nach seinen wesentlichen Elementen als ein Rechtsgeschäft auf den Todesfall zu qualifizieren sei. Wollte man es als Schenkung auf den Todesfall ansehen, s... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 14.04.1954

RS OGH 1954/4/14 3Ob244/54, 5Ob236/63, 1Ob2342/96k, 7Ob56/00m, 5Ob123/01a

Norm: ABGB §956ABGB §1249ABGB §1284 Aa
Rechtssatz: Übergabsverträge auf den Todesfall sind auch zwischen Nichtehegatten zulässig (entgegen 3 Ob 297/51). Entscheidungstexte 3 Ob 244/54 Entscheidungstext OGH 14.04.1954 3 Ob 244/54 Veröff: EvBl 1954/225 S 348 = SZ 27/105 5 Ob 236/63 Entscheidungstext OGH 19.09.1963 5 Ob 23... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 14.04.1954

RS OGH 1953/3/25 2Ob81/53

Norm: ABGB §608ABGB §956
Rechtssatz: Es besteht kein gesetzliches Hindernis, den Beschenkten zu verpflichten, die Schenkung nach seinem Tode oder in anderen bestimmten Fällen einem Substituten zu überlassen, auch in dem Sinne eines zeitlich beschränkten Eigentums des Beschenkten. Die Möglichkeit dieser Rechtsfigur gibt aber dem für die minderjährigen Substituten einschreitenden Pflegschaftsgericht ( eine Substitutuionsbehörde gibt es hier nicht... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.03.1953

TE OGH 1953/3/25 2Ob81/53

Ingeborg F. hat mit Notariatsakt vom 28. Oktober 1952 ihrem diese Schenkung annehmenden Gatten Alois F. für den Fall ihres Todes die ihr zugeschriebene Hälfte der Liegenschaft EZ. 98 Grundbuch M. S. geschenkt, sich ausdrücklich des Rechtes begeben, diese Schenkung auf den Todesfall zu widerrufen, und ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt, daß nach ihrem Ableben auf Grund des Schenkungsvertrages und der Sterbeurkunde das Eigentumsrecht für Alois F. auf der Liegenschaftshälfte einverl... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.03.1953

RS OGH 1952/11/13 3Ob697/52

Norm: ABGB §881 ICABGB §956
Rechtssatz: Wenn auf Grund eines von einem Erblasser formlos geäußerten Wunsches nach seinem Tode seine Uhr einer bestimmten Person mit der Bedingung geschenkt wird, daß nach dem kinderlosen Tode des Empfängers diese Uhr einer dritten Person (Kläger) gehören soll, so hat der Kläger aus dem Schenkungsvertrag nur ein bedingtes Forderungsrecht nach § 881 ABGB erworben. Der Eintritt der Bedingung berechtigt daher den Klä... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 13.11.1952

TE OGH 1951/9/12 1Ob251/51

Das Erstgericht wies die auf Ausfolgung einer goldenen Herrenuhr samt goldener Uhrkette und eines Sparkassenbuches gerichtete Klage ab. Es sei zwar als erwiesen anzunehmen, daß Ida K., die Schwester des Klägers, vor ihrem Tode mündlich geäußert habe, die in Frage stehenden Gegenstände sollten einmal dem Kläger gehören. Ida K. habe die Gegenstände der Anna K. zur Aufbewahrung gegeben. Allein die nach § 956 ABGB. geforderte Form einer gültigen Schenkung auf den Todesfall fehle. Denn es ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 12.09.1951

RS OGH 1951/9/12 1Ob251/51, 6Ob594/80, 6Ob647/83, 7Ob600/90

Norm: ABGB §881 ICABGB §938ABGB §956
Rechtssatz: Der Auftrag des Erblassers an eine Mittelsperson zur Aufbewahrung von Gegenständen und Ausfolgung derselben an den Bedachten nach dem Tode des Erblassers berechtigt den Bedachten, von der Mittelsperson die Ausfolgung der Gegenstände zu verlangen. Gegenüber den Erben des Erblassers besteht ein Ausfolgungsanspruch nur bei Einhaltung der Formvorschriften des § 956 ABGB. Die in älteren Entscheidungen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.09.1951

TE OGH 1950/7/25 1Ob95/50

Die Klägerin behauptet, mit dem verstorbenen Albert H. die Abmachung getroffen zu haben, daß ein ihnen im Wege eines Erbübereinkommens je zur Hälfte zugefallenes Haus im Falle des Ablebens eines von ihnen dem anderen zufallen solle. Die Klage auf Übertragung der erblasserischen Hälfte wurde vom Erstgericht abgewiesen. Das Berufungsgericht hob auf, zur Feststellung, ob die Niederschrift über dieses Abkommen nicht etwa ein schriftliches Kodizill sei. Der Oberste Gerichtshof hat den Au... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.07.1950

RS OGH 1950/6/3 2Ob547/49, 1Ob300/54, 5Ob236/63, 1Ob131/63, 1Ob32/65, 8Ob507/80, 5Ob2249/96p, 1Ob234

Norm: ABGB §956ABGB §1175 A1HGB §139
Rechtssatz: Das österreichische Recht unterwirft nur unentgeltliche Verfügungen auf den Todesfall besonderen Beschränkungen (§ 956 ABGB). Ein Gesellschaftsvertrag ist regelmäßig ein entgeltlicher Vertrag; er kann auch dann nicht als unentgeltlicher Vertrag bezeichnet werden, wenn einzelne seiner Vertragsklauseln nur einem einzelnen Gesellschafter zugute kommen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 03.06.1950

TE OGH 1950/6/3 2Ob547/49

Begründung: Der zwischen KommRat.Josef P***** und seinem Sohn Ing.Josef P***** am 23.7.1936 mündlich abgeschlossene und in einem Gedenkprotokoll festgehaltene Gesellschaftsvertrag enthält unter anderem die folgende Bestimmung: "Im Ablebensfalle des Herrn Komm.Rates P***** haben die Erben desselben keinen Anspruch auf Fortsetzung des Gesellschaftsverhältnisses. Der Gesellschaftsanteil des Herrn Komm.Rat P***** fällt vielmehr dem Gesellschaftsanteil des Herrn Ing.P***** zu. Die Erben ... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 03.06.1950

TE OGH 1950/1/18 1Ob19/50

Rudolf B., die gefährdete Partei, behauptet, daß er mit seiner verstorbenen Gattin die Vereinbarung getroffen habe, daß das unter ihrem Namen betriebene Geschäft intern beiden Ehegatten je zur Hälfte gehören solle, im Falle des Todes eines der beiden Ehegatten sollte das Unternehmen dem Überlebenden zufallen. Stella B. ist am 13. Dezember 1947 gestorben. Das Unternehmen wurde verkauft; der Verkaufserlös (33.000 S) befindet sich in der Verwahrung des Verlassenschaftskurators, Notars Dr... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 18.01.1950

RS OGH 1950/1/18 1Ob19/50, 1Ob95/50, 2Ob699/50, 1Ob380/60 (1Ob381/60), 5Ob236/63, 1Ob207/72 (1Ob208/

Norm: ABGB §552ABGB §602ABGB §956ABGB §1206
Rechtssatz: Die Bestimmung in einem Gesellschaftsvertrag, daß das ganze Unternehmen dem überlebenden Teil zufallen soll, ist wirksam; sie unterliegt nicht Formvorschriften für letztwillige Verfügung od. Schenkungen auf den Todesfall. Entscheidungstexte 1 Ob 19/50 Entscheidungstext OGH 18.01.1950 1 Ob 19/50 SZ 23/8 ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 18.01.1950

TE OGH 1948/11/10 3Ob330/48

Die Klägerin begehrt die Verurteilung der beklagten Verlassenschaft zur Wiederherstellung und Übergabe eines betriebsfertigen Sägewerkes mit den im Klagebegehren näher beschriebenen Anlagen Zug um Zug gegen Erstattung eines Betrages von 36.694.42 S mit der Begründung: , ihr verstorbener Bruder Ludwig K. habe dem Erblasser im Jahre 1930 sein Sägewerk auf der Bahnstation Annaberg - Reith samt Inventar zur Sicherstellung für die ihm im Ausgleichsverfahren zu leistende finanzielle Hilfe ver... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.11.1948

RS OGH 1948/11/10 3Ob330/48, 7Ob217/62, 1Ob675/83, 7Ob6/87

Norm: ABGB §427ABGB §956NWzG §1 Abs1 lit1
Rechtssatz: Zur Gültigkeit der schenkungsweisen Abtretung einer Forderung auf den Todesfall genügt die Übergabe der Abtretungsurkunde an den Beschenkten. In diesem Falle ist die Errichtung eines Notariatsakt nicht erforderlich. Entscheidungstexte 3 Ob 330/48 Entscheidungstext OGH 10.11.1948 3 Ob 330/48 EvBl 1948/882 = JBl 1949,185 = SZ 21/... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.11.1948

RS OGH 1942/4/22 8RG9/42 - GZ vom OGH vergeben

Norm: ABGB §938 BABGB §956ABGB §1267
Rechtssatz: RG 22.4.1942, VIII 9/42 Ein Vertrag, mit welchem jemand einem anderen eine Liegenschaft gegen eine Baranzahlung und monatliche Raten bis zu seinem Tode oder bis zur Tilgung des Kaufpreisrestes und gegen die Gewährung der Versorgung bis zu seinem Tode übergibt, ist ein Glücksvertrag und keine gemischte Schenkung oder - in Ansehung des im Falle eines früheren Todes des Veräußerers nicht zu zahlen... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 22.04.1942

RS OGH 1934/8/21 1Ob577/34, 6Ob594/80

Norm: ABGB §956ABGB §983
Rechtssatz: Gültigkeit des vom Darlehensnehmer übernommenen Auftrages des Darlehensgebers, die Darlehenssumme nach dem Tode des Darlehensgebers einem bestimmten Dritten zu übergeben. Entscheidungstexte 1 Ob 577/34 Entscheidungstext OGH 21.08.1934 1 Ob 577/34 Veröff: SZ 16/158 6 Ob 594/80 Entscheidungst... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 21.08.1934

RS OGH 1923/5/2 3Ob322/23

Norm: ABGB §956
Rechtssatz: Schenkung auf den Todesfall oder Schuldanerkenntnis und Schuldübernahme? Entscheidungstexte 3 Ob 322/23 Entscheidungstext OGH 02.05.1923 3 Ob 322/23 Veröff: SZ 5/113 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0025953 Dokumentnummer JJR_19230502_OGH0002_0030OB... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 02.05.1923

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