RS OGH 1953/3/25 2Ob81/53

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Veröffentlicht am 25.03.1953
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Norm

ABGB §608
ABGB §956

Rechtssatz

Es besteht kein gesetzliches Hindernis, den Beschenkten zu verpflichten, die Schenkung nach seinem Tode oder in anderen bestimmten Fällen einem Substituten zu überlassen, auch in dem Sinne eines zeitlich beschränkten Eigentums des Beschenkten. Die Möglichkeit dieser Rechtsfigur gibt aber dem für die minderjährigen Substituten einschreitenden Pflegschaftsgericht ( eine Substitutuionsbehörde gibt es hier nicht ) nicht die Befugnis, dieses Vermögen von Amts wegen im außerstreitigen Verfahren zu inventieren und zu schätzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0015484

Dokumentnummer

JJR_19530325_OGH0002_0020OB00081_5300000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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