Norm
ABGB §608Rechtssatz
Es besteht kein gesetzliches Hindernis, den Beschenkten zu verpflichten, die Schenkung nach seinem Tode oder in anderen bestimmten Fällen einem Substituten zu überlassen, auch in dem Sinne eines zeitlich beschränkten Eigentums des Beschenkten. Die Möglichkeit dieser Rechtsfigur gibt aber dem für die minderjährigen Substituten einschreitenden Pflegschaftsgericht ( eine Substitutuionsbehörde gibt es hier nicht ) nicht die Befugnis, dieses Vermögen von Amts wegen im außerstreitigen Verfahren zu inventieren und zu schätzen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0015484Dokumentnummer
JJR_19530325_OGH0002_0020OB00081_5300000_001