Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek, den Hofrat Dr. Höllwerth und die Hofrätin Dr. E. Solé als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Elfriede O*****, vertreten durch Mag. Helmut Rieger, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Jelica N*****, vertreten durch Dr. Reinhard Armster, Rechtsanwalt in Maria Enzersdorf, wegen 142.50... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Parteien sind Geschwister. Sie streiten über die von der Klägerin behauptete Verpflichtung des Beklagten, ihr das Grundstück Nr 306 (196 m2) und einen Streifen des Grundstücks Nr 305/1 (77 m2) je der KG ***** ohne Gegenleistung zu übertragen. Die Klägerin hatte im Jahr 1974 mit ihren Eltern einen notariellen „Schenkungs- und Erbverzichtsvertrag" geschlossen, in dem sie gegen Übertragung von 727 m2 Grund auf ihre Erb- und Pflichtteilsansprüche verzichtete. ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Tochter des Beklagten. Mit Übergabsvertrag vom 21. 12. 2000 schenkte ihr der Beklagte eine Liegenschaft in Wr. N***** unter Vorbehalt des Fruchtgenussrechts. Die Klägerin betrieb bereits ab 1. 6. 1990 auf dieser Liegenschaft einen Reitsportfachhandel. Die Räumlichkeiten dafür hatte sie von ihrem Vater gemietet. Dieser Mietvertrag blieb auch nach der Übergabe des Grundstücks unter Fruchtgenussvorbehalt aufrecht. Mit ihrer am 1. 6. 2007 eingelangten ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war Hälfteeigentümerin der Liegenschaft EZ 751 KG Deutsch-Wagram mit einem darauf errichteten Haus. Sie beabsichtigte, die zweite Liegenschaftshälfte für ihren Sohn Günther B*** zu erwerben. Da Günther B*** erhebliche Schulden hatte, kam man überein, daß die Beklagte, die Schwiegertochter der Klägerin, die Liegenschaftshälfte erwerben solle. Für den Ankauf wurde von den Streitteilen ein Kredit bei der Volksbank Obersdorf-Wolkersdorf-Deutsch-Wagram... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Evelyne U***, die Gattin Johann U*** (im folgenden Gemeinschuldner genannt), kaufte 1976 ein altes Gebäude in Langen bei Bregenz und baute es in ein Stickereilokal um. Im Jahr 1977 erwarb sie auf Kredit zwei Stickmaschinen um je rund S 360.000. Alle Geschäfte besorgte praktisch der Gemeinschuldner. Nachdem auf Grund der Kreditraten wirtschaftliche Schwierigkeiten aufgetreten waren, setzte sich der Gemeinschuldner im Jahre 1981 mit der Beklagten in Verbindung u... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin forderte vom Beklagten die Bezahlung von S 1,393.302,-- sA und brachte vor, die Ehegatten Ing.Richard und Roswitha H*** hätten sich im Jahre 1984 mit der Absicht getragen, die Liegenschaft EZ 316 KG Bad Gleichenberg zu erwerben und sich deshalb schon vor dem 30.Jänner 1984 an die Klägerin zwecks einer Finanzierung dieses Kaufes gewandt. Diese habe den Ehegatten H*** daraufhin mitgeteilt, daß einer solchen Finanzierung ihrerseits im Falle einer ausreichend... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a AABGB §917
Rechtssatz: Ist die Bestellung einer Sicherheit Voraussetzung für die Leistung des Begünstigten an den Dritten (hier die Kreditnehmerin), ist sie als Bestandteil der Gegenleistung des Dritten und nicht als freigiebige Zuwendung des Garanten an den Begünstigten zu beurteilen. Entscheidungstexte 2 Ob 586/87 Entscheidungstext OGH 26.01.1988 2 Ob 586/87 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §917AnfO §3 Z1KO §29 Z1
Rechtssatz: Entgeltlichkeit liegt vor, wenn nach den Intentionen der Beteiligten die Leistung die Natur eines Entgeltes haben soll. Dieses kann auch in der Vornahme oder Unterlassung von Prozesshandlungen gelegen sein (hier: Zustimmung zur Scheidung nach § 55 a EheG). Entscheidungstexte 7 Ob 671/85 Entscheidungstext OGH 12.12.1985 7 Ob 671/85 Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin hat gegen Franz H*** Forderungen im Gesamtbetrag von 110.491,10 S. Franz H*** war bis 29. Jänner 1981 mit der Zweitbeklagten verheiratet. An diesem Tage wurde die Ehe gemäß § 55 a EheG rechtskräftig geschieden. Die am 21. September 1963 geborene Erstbeklagte entstammt der Ehe des Franz H*** mit der Zweitbeklagten. Die Eheleute H*** waren bis 28. Jänner 1981 Gesellschafter der Franz H*** Gesellschaft mbH. Am 21. Dezember 1979 erwarben Franz H*** un... mehr lesen...
Norm: ABGB §917AnfO §3KO §29EheG §55a
Rechtssatz: Eine Vereinbarung nach § 55a EheG, die nicht in einem krassen Widerspruch zu der Sachlage steht, ist im Regelfall keine unentgeltliche Verfügung. Entscheidungstexte 7 Ob 671/85 Entscheidungstext OGH 12.12.1985 7 Ob 671/85 Veröff: EvBl 1986/106 S 376 European Case Law Identifier (... mehr lesen...
Norm: ABGB §917AnfO §3 Z1KO §29 Z1
Rechtssatz: Beiderseitige Verpflichtung ist nicht Voraussetzung der Entgeltlichkeit. Entscheidungstexte 7 Ob 671/85 Entscheidungstext OGH 12.12.1985 7 Ob 671/85 Veröff: EvBl 1986/106 S 376 = SZ 58/209 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1985:RS0018050 Dok... mehr lesen...
Norm: ABGB §917ABGB §938 C2
Rechtssatz: Die in der Zahlung eines Ruhegeldes bestehene Leistung des Arbeitsgebers ist keine Schenkung, sondern ein entgeltliches Rechtsgeschäft; sie wird mit Rücksicht auf die in der Regel seit längerer Zeit bereits für den Arbeitgeber auf Grund der sich aus dem Arbeitsvertrag ergebenden Verpflichtungen des Arbeitnehmers erbrachten Arbeitsleistungen gewährt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §917ABGB §938 A
Rechtssatz: Verpflichtung, Lebensversicherungen zugunsten jeweils des anderen Vertragspartners abzuschließen, als entgeltlich zweiseitige verbindliches (synallagmatisches) Rechtsgeschäft mit aleatorischem Moment. Entscheidungstexte 7 Ob 615/77 Entscheidungstext OGH 01.09.1977 7 Ob 615/77 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: ABGB §917ABGB §1002ABGB §1299 E
Rechtssatz: Haftung eines Steuerberaters, der die Einbringung eines Antrages auf Gewährung der Alterspension für einen alten Kunden unentgeltlich übernimmt und sich dann jedenfalls um das weitere Schicksal des unnachweislich eingebrachten Antrages nicht mehr kümmert. Entscheidungstexte 5 Ob 601/77 Entscheidungstext OGH 12.07.1977 5 Ob 601/77 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §820ABGB §821ABGB §917AußStrG §170
Rechtssatz: Ein Erbteilungsübereinkommen stellt keinen Erbteilstitel dar, sondern ein Rechtsgeschäft unter Lebenden (SZ 34/136, Weiß in Klang 2. Auflage III 1058). Entscheidungstexte 1 Ob 49/74 Entscheidungstext OGH 29.03.1974 1 Ob 49/74 EvBl 1974/226 S 491 = NZ 1974,155 8 Ob 537/77 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §917ABGB §938ABGB §1444 B
Rechtssatz: Ein vertraglicher und unentgeltlicher Verzicht ist als Schenkung anzusehen. Dabei muss eine Schenkungsabsicht in dem Sinne hinzutreten, dass eine Seite der anderen eine Liberalität erweisen und diese sich eine solche vom Vertragspartner erweisen lassen will. Entscheidungstexte 7 Ob 216/73 Entscheidungstext OGH 19.12.1973 7 Ob 216/73 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §917
Rechtssatz: Die Vereinbarung eines sogenannten "Probefrisierens" ist ein entgeltlicher Vertrag zwischen dem Veranstalter und den sich als Modell zur Verfügung stellenden Personen. Entscheidungstexte 6 Ob 323/70 Entscheidungstext OGH 20.01.1971 6 Ob 323/70 Veröff: JBl 1971,422 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Nach dem Vorbringen der auf Zahlung von 22.937.50 S s. A. gerichteten Klage sei zwischen den Streitteilen im Jahre 1963 vereinbart worden, daß die am Bau eines Autobahnabschnittes beteiligte Beklagte das dort anfallende überschüssige Aushubmaterial, u. zw. zunächst das Grob- und dann das Feinmaterial, auf dem in P. gelegenen Werksgelände der Klägerin ablagern könne und schließlich die Planierung vorzunehmen habe, wobei diese Leistungen beiderseits kostenlos hätten erfolgen sollen. Die... mehr lesen...
Norm: ABGB §917
Rechtssatz: Aus der Entgeltlichkeit von Leistungen folgt nicht notwendig, daß ihnen auch ein zweiseitig verbindlicher Vertrag entspricht, wie etwa der Fall der sogenannten "konditionalen Verknüpfung" von Leistung und Gegenleistung zeigt, wo also jemand ein Entgelt versprochen wird, wenn er eine bestimmte Leistung erbringt. Entscheidungstexte 7 Ob 237/68 Entscheidungst... mehr lesen...
Norm: ABGB §917ABGB §938 BABGB §1175 A1HGB §105 ff
Rechtssatz: Gesellschaftsverträge sind entgeltfremde Geschäfte. Eine Zerlegung des Gesellschaftsvertrages in entgeltliche und unentgeltliche Bestandteile kommt als mit seinem Wesen unvereinbar nicht in Betracht. Trotzdem kann es vor allem zwischen Familienangehörigen Gesellschaftsverträge geben, welche der Unentgeltlichkeit bzw Schenkung gleichzusetzen sind. Entscheidungstex... mehr lesen...
Katharina K., deren Gesamtrechtsnachfolger der Beklagte ist, verkaufte den Klägern eine Reihe von teils zu EZ. 52 KG. V., teils zu EZ. 79 KG. V. gehörigen Grundstücken. Im schriftlichen Kaufvertrag unterblieb versehentlich die Anführung der EZ. 79 KG. V. Das Erstgericht verurteilte den Beklagten, in die Einverleibung des Eigentumsrechtes der Kläger bei der EZ. 79 KG. V. einzuwilligen. Es nahm den Standpunkt ein, daß bei Abschluß des Kaufvertrages vom 10. Juni 1948, Beilage ./J, der ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beantragt, die Beklagten schuldig zu erkennen, in der Einverleibung ihres Eigentums an der Liegenschaft EZ ***** zu willigen. Sie führt aus, dass ihr der am 12. August 1960 verstorbene Jakob F***** bei Lebzeiten diese Liegenschaft vertraglich zugesichert habe. Der Erstrichter hat das Klagebegehren abgewiesen. Nach seinen Feststellungen war Jakob F***** Alleineigentümer der von der Klägerin beanspruchten Liegenschaft. Er ist am 12. 8. 1960 gestorben und hat e... mehr lesen...
Norm: ABGB §883ABGB §917ABGB §938 ff ANZwG §1 Abs1 litd
Rechtssatz: Kriterien für die Entgeltlichkeit oder Unentgeltlichkeit eines Rechtsgeschäfts. Entscheidungstexte 6 Ob 413/61 Entscheidungstext OGH 29.11.1961 6 Ob 413/61 Veröff: JBl 1962,441 7 Ob 260/63 Entscheidungstext OGH 16.10.1963 7 Ob 260/63 Beisatz: Unentgeltlichkeit li... mehr lesen...