Norm
ABGB §880a ARechtssatz
Ist die Bestellung einer Sicherheit Voraussetzung für die Leistung des Begünstigten an den Dritten (hier die Kreditnehmerin), ist sie als Bestandteil der Gegenleistung des Dritten und nicht als freigiebige Zuwendung des Garanten an den Begünstigten zu beurteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0016986Dokumentnummer
JJR_19880126_OGH0002_0020OB00586_8700000_001