RS OGH 1988/1/26 2Ob586/87

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Veröffentlicht am 26.01.1988
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Norm

ABGB §880a A
ABGB §917

Rechtssatz

Ist die Bestellung einer Sicherheit Voraussetzung für die Leistung des Begünstigten an den Dritten (hier die Kreditnehmerin), ist sie als Bestandteil der Gegenleistung des Dritten und nicht als freigiebige Zuwendung des Garanten an den Begünstigten zu beurteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1988:RS0016986

Dokumentnummer

JJR_19880126_OGH0002_0020OB00586_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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