Norm: AußStrG §125 CABGB §812 K
Rechtssatz: Dem die Wirksamkeit seines Verzichts bestreitenden Noterben muss - ebenso wie dem das Vorliegen eines Enterbungsgrundes behauptenden Erben - die Möglichkeit eingeräumt werden, sein Vorbringen darzutun. Er ist dabei - ebenso wie der Erbe bei der Bescheinigung eines von ihm behaupteten Enterbungsgrundes - auf die Glaubhaftmachung mittels rasch aufnehmbarer Bescheinigungsmittel wie im Bescheinigungsverfa... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 K
Rechtssatz: Der Absonderungskurator hat vorausgehende Verwaltungstätigkeiten und Vertretungstätigkeiten des Erben, die dieser in Ausübung der ihm gemäß § 810 ABGB zukommenden Rechte vorgenommen hat, nicht zu überprüfen; er muß ein vom Erben einem Nachlaßgläubiger gegenüber abgegebenes Anerkenntnis gegen sich gelten lassen. Ebensowenig unterliegt die zwischen dem Erben und dem mit Verwaltungshandlungen und Vertretungshandlungen... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 AABGB §812 C
Rechtssatz: Eine allenfalls in Zukunft entstehende Forderung auf Ersatz der Kosten eines noch anhängigen Prozesses bildet keine Grundlage für eine Nachlaßseparation, weil nicht existente Ansprüche keine Gläubigerstellung verleihen. Entscheidungstexte 10 Ob 219/97x Entscheidungstext OGH 17.03.1998 10 Ob 219/97x ... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 C
Rechtssatz: Die Separationsgläubiger müssen ihre Forderungen im allgemeinen bescheinigen; das trifft auf den Noterben nicht zu, weil sich dessen Pflichtteilsrecht schon aus seiner Zugehörigkeit zum Personenkreis der §§ 762, 763 ABGB ergibt und eine wirksame Enterbung immer vom Erben bewiesen werden muß. Ein solcher Nachweis erübrigt sich, wenn der Noterbe formgerecht auf sein Pflichtteilsrecht verzichtet hat und die darüber er... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 812 ABGB A Allgemeines B Antragslegitimation C Bescheinigung der Forderung D Besorgnis einer Gefährdung E Antragszeitpunkt F Verfahren G Wirkungen der Absonderung H Stellung des Absonderungsgläubigers I Separationskurator, Sequester J Abwendung durch Sicherheitsleistung und dergleichen K Sonstiges European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 A
Rechtssatz: Die Absonderung soll allen denkbaren Gefahren vorbeugen. Entscheidungstexte 1 Ob 2222/96p Entscheidungstext OGH 26.07.1996 1 Ob 2222/96p 2 Ob 148/10v Entscheidungstext OGH 27.01.2011 2 Ob 148/10v Veröff: SZ 2011/10 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 D
Rechtssatz: Vermengung ist nicht wörtlich zu verstehen. Entscheidungstexte 1 Ob 2222/96p Entscheidungstext OGH 26.07.1996 1 Ob 2222/96p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105649 Dokumentnummer JJR_19960726_OGH0002_0010OB02222_96P0000_004 mehr lesen...
Norm: ABGB §812 A
Rechtssatz: Eine Anhörung des erbserklärten Erben als materiell Beteiligten zum Absonderungsantrag eines Noterben ist nicht nur "zweckmäßig", sondern schon unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs und eines fairen Verfahrens im Sinne des Art 6 MRK geboten. Entscheidungstexte 1 Ob 2222/96p Entscheidungstext OGH 26.07.1996 1 Ob 2222/96p ... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 F
Rechtssatz: Eine Anhörung des Erben zum Absonderungsantrag nach § 812 ABGB ist - sofern dem Antrag nicht offenbar keine Berechtigung zukommt - schon dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art 6 MRK) zufolge geboten. Entscheidungstexte 1 Ob 2086/96p Entscheidungstext OGH 23.04.1996 1 Ob 2086/96p European Case Law Identifi... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 A
Rechtssatz: Der Absonderungswerber muß nicht alle Vermögensbestandteile des Nachlasses detailliert dartun. Entscheidungstexte 1 Ob 2086/96p Entscheidungstext OGH 23.04.1996 1 Ob 2086/96p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105544 Dokumentnummer JJR_19960423_OGH0002_0... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 A
Rechtssatz: Die Absonderung dauert auch nach der Einantwortung fort. Entscheidungstexte 1 Ob 2086/96p Entscheidungstext OGH 23.04.1996 1 Ob 2086/96p 2 Ob 20/02h Entscheidungstext OGH 13.02.2002 2 Ob 20/02h 5 Ob 224/08i Entscheidungstext OGH 13.01.200... mehr lesen...
Norm: ABGB §762ABGB §812 A: ABGB §812 C
Rechtssatz: Bei dem in der letztwilligen Verfügung nicht bedachten Noterben reicht zur Erfüllung der Bescheinigungspflicht der Hinweis auf die entsprechenden verwandtschaftlichen Beziehungen zum Erblasser (§ 762 ABGB) aus. Entscheidungstexte 1 Ob 2086/96p Entscheidungstext OGH 23.04.1996 1 Ob 2086/96p ... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 A
Rechtssatz: Daß sich der ganze Nachlaß oder bloß ein Teil schon in gerichtlicher Verwahrung befindet, ist kein Hindernis für eine Nachlaßabsonderung. Entscheidungstexte 1 Ob 2086/96p Entscheidungstext OGH 23.04.1996 1 Ob 2086/96p 2 Ob 20/02h Entscheidungstext OGH 13.02.2002 2 Ob 20/02h Beisatz: Auch die Be... mehr lesen...