Norm: AußStrG §125 CABGB §812 K
Rechtssatz: Dem die Wirksamkeit seines Verzichts bestreitenden Noterben muss - ebenso wie dem das Vorliegen eines Enterbungsgrundes behauptenden Erben - die Möglichkeit eingeräumt werden, sein Vorbringen darzutun. Er ist dabei - ebenso wie der Erbe bei der Bescheinigung eines von ihm behaupteten Enterbungsgrundes - auf die Glaubhaftmachung mittels rasch aufnehmbarer Bescheinigungsmittel wie im Bescheinigungsverfa... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin war zweimal verheiratet. Ihrer ersten Ehe entstammen die Kinder Erich, Helmut und Ernest R***** sowie Monika S*****; der zweiten Ehe mit Friedrich S***** Brigitte Marianne N*****, Renate R***** sowie die bereits vorverstorbenen Söhne Friedrich und Emmerich S*****. Friedrich S***** hinterließ den ehelichen Sohn Michael S***** und den außerehelichen Sohn Christian Markus K*****. Die Erblasserin ist am 13. 10. 1996 verstorben. Mit Testament vom 17. 4. ... mehr lesen...
Begründung: Im Verlassenschaftsverfahren nach dem am 21. 1. 1998 verstorbenen Fritz F***** machte die R*****bank ***** registrierte Genossenschaft mbH eine Kreditforderung über S 2,043.688 geltend, die ihr aus einem dem Erblasser eingeräumten Abstattungskredit zustehe. Sie beantragte, die angemeldete Forderung bei der Verlassenschaftsabhandlung zu berücksichtigen und begehrte überdies Nachlaßseparation nach § 812 ABGB. Die Erbschaftsgläubigerin besorge, daß sie durch die Vermen... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin verstarb am 26. Oktober 1997. Sie hatte im Testament vom 27. Juni 1996 "als Dank für die ... langjährige, aufopfernde Pflege und Betreuung" eine Fremde zur Alleinerbin eingesetzt und festgehalten, daß ihre (einzige) Tochter, die Rechtsmittelwerberin, aufgrund eines Vorempfangs von 100.000 S "bereits erb- und pflichtteilsentfertigt" sei, "aus diesem Rechtsgrund nichts mehr zu fordern" habe, ihr aber dennoch weitere 30.000 S "vermacht" würden. Dieses Verm... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin ist bücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 106 KG V***** mit dem Haus V*****. Sie führte dort einen Gastwirtschaftsbetrieb. Testamentarische Erben sind der Bruder der Verstorbenen und ihre beiden, noch minderjährigen Enkelkinder. Zwei weitere testamentarisch zu Miterben eingesetzte erblasserische Geschwister haben sich ihres Erbrechts zugunsten des Bruders entschlagen. Die Tochter der Erblasserin und Mutter der testamentarisch eingesetzten... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 K
Rechtssatz: Der Absonderungskurator hat vorausgehende Verwaltungstätigkeiten und Vertretungstätigkeiten des Erben, die dieser in Ausübung der ihm gemäß § 810 ABGB zukommenden Rechte vorgenommen hat, nicht zu überprüfen; er muß ein vom Erben einem Nachlaßgläubiger gegenüber abgegebenes Anerkenntnis gegen sich gelten lassen. Ebensowenig unterliegt die zwischen dem Erben und dem mit Verwaltungshandlungen und Vertretungshandlungen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Verlassenschaftsverfahren nach der am 1.1.1989 verstorbenen Anna W***** gab ihr Sohn und einziger Erbe Werner W***** eine bedingte Erbserklärung zum gesamten Nachlaß unter dem ausdrücklichen Vorbehalt der Inanspruchnahme des ungeschmälerten Pflichtteils ab. Der aus mehreren Liegenschaften bzw Liegenschaftsanteilen im steuerlichen Einheitswert von S 2,030.888,89, Bildern, Schmuck und sonstigen Wertgegenständen im Wert von S 1,977.750,--, einem Wertpapierde... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 AABGB §812 C
Rechtssatz: Eine allenfalls in Zukunft entstehende Forderung auf Ersatz der Kosten eines noch anhängigen Prozesses bildet keine Grundlage für eine Nachlaßseparation, weil nicht existente Ansprüche keine Gläubigerstellung verleihen. Entscheidungstexte 10 Ob 219/97x Entscheidungstext OGH 17.03.1998 10 Ob 219/97x ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die im Zusammenhang mit den Konsequenzen des Nichterlages einer aktorischen Kaution durch die Erben im anhängigen Prozeß in der Revision erstatteten Ausführungen entbehren jeder Grundlage. Die erbserklärte Erbin Helga W***** ist in Deutschland wohnhaft, der erbserklärte zwischenzeitig verstorbene Erbe Jan Graf war in Polen wohnhaft. Gemäß Art 14 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und Polen über die wechsel... mehr lesen...
Begründung: Der am 27.1.1996 verstorbene Erblasser hinterließ die drei aus seiner ersten Ehe stammenden Söhne Horst W*****, DI Hubert W***** und Dr.Volker W***** sowie seine zweite Ehefrau Maria W*****. In seinem Testament vom 10.4.1989 hatte der Erblasser die drei Söhne zu gleichen Teilen als Erben eingesetzt, unter der Bedingung, daß sie ihre Miteigentumsanteile von je einem Neuntel an der Liegenschaft EZ ***** GB D***** mit dem Haus Fasanenweg 1 vollkommen unentgeltlich an se... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 C
Rechtssatz: Die Separationsgläubiger müssen ihre Forderungen im allgemeinen bescheinigen; das trifft auf den Noterben nicht zu, weil sich dessen Pflichtteilsrecht schon aus seiner Zugehörigkeit zum Personenkreis der §§ 762, 763 ABGB ergibt und eine wirksame Enterbung immer vom Erben bewiesen werden muß. Ein solcher Nachweis erübrigt sich, wenn der Noterbe formgerecht auf sein Pflichtteilsrecht verzichtet hat und die darüber er... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin war zweimal verheiratet. Ihrer ersten Ehe entstammen die Kinder Erich, Helmut und Ernest R***** sowie Monika S*****; der zweiten Ehe mit Friedrich S***** entstammen Brigitte Marianne N*****, Renate R***** sowie die bereits vorverstorbenen Friedrich und Emmerich S*****. Friedrich S***** hinterließ den ehelichen Sohn Michael S***** und den außerehelichen Sohn Christian Markus K*****. Die Erblasserin ist am 13.10.1996 verstorben. Mit Testament vom 17.4... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Rechtsansicht des Rekursgerichtes, daß der Rechtsmittelwerberin die Rechtsmittellegitimation fehlt, steht im Einklang mit den Grundsätzen der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes zu § 9 AußStrG. Demnach ist ein Noterbe - wie die Witwe des Erblassers - nur insoweit Beteiligter, als durch eine Entscheidung des Abhandlungsgerichtes eine Verkürzung in seinen materiellen Rechten oder eine Beeinträchtigung seiner ver... mehr lesen...
Begründung: Im Verlassenschaftsverfahren nach der am 21.8.1995 verstorbenen Mechtildis L***** wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 24.11.1995 die bedingte Erbserklärung der Emma D***** aufgrund des Testaments vom 8.7.1993 zu Gericht angenommen, die Inventur und Schätzung des Nachlasses angeordnet, der Alleinerbin die Besorgung und Verwaltung des Nachlasses überlassen und die Anmeldung der Pflichtteilsforderungen der Hedwig S***** und des Mag.Winfried L***** zur Kenntnis geno... mehr lesen...
Begründung: Mit eigenhändigem Testament vom 30.5.1995 setzte der am 28.8.1996 verstorbene Heinz P***** seine Ehefrau Dora Ewa G*****-P***** zur Universalerbin ein. Seine beiden aus der ersten Ehe stammenden Kinder Karlheinz P***** und Mag.Martina P***** vermachte er je zur Hälfte "zur Pflichtteilsabfindung" sein Friseurgeschäft samt Inventar in V*****. Mit Beschluß vom 11.9.1996 nahm das Erstgericht die von Dora Ewa G*****-P***** aufgrund des Testamentes zum gesamten Nachlaß a... mehr lesen...
Begründung: Beim Bezirksgericht Kitzbühel ist zu 1 A 212/96a das Verlassenschaftsverfahren nach dem am 5.6.1996 verstorbenen Ing.Julius Maria Wilhelm Hoschek anhängig. Die Antragsteller sind als leibliche Kinder des Erblassers gesetzliche Erben. Sie haben bisher keine Erbserklärung abgegeben. Rechtliche Beurteilung Der auf Delegierung des Verlassenschaftsverfahrens gerichtete Antrag der gesetzlichen Erben war zurückzuweisen. Vor Abgabe der Erbserklärun... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 812 ABGB A Allgemeines B Antragslegitimation C Bescheinigung der Forderung D Besorgnis einer Gefährdung E Antragszeitpunkt F Verfahren G Wirkungen der Absonderung H Stellung des Absonderungsgläubigers I Separationskurator, Sequester J Abwendung durch Sicherheitsleistung und dergleichen K Sonstiges European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 A
Rechtssatz: Die Absonderung soll allen denkbaren Gefahren vorbeugen. Entscheidungstexte 1 Ob 2222/96p Entscheidungstext OGH 26.07.1996 1 Ob 2222/96p 2 Ob 148/10v Entscheidungstext OGH 27.01.2011 2 Ob 148/10v Veröff: SZ 2011/10 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 D
Rechtssatz: Vermengung ist nicht wörtlich zu verstehen. Entscheidungstexte 1 Ob 2222/96p Entscheidungstext OGH 26.07.1996 1 Ob 2222/96p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105649 Dokumentnummer JJR_19960726_OGH0002_0010OB02222_96P0000_004 mehr lesen...
Norm: ABGB §812 A
Rechtssatz: Eine Anhörung des erbserklärten Erben als materiell Beteiligten zum Absonderungsantrag eines Noterben ist nicht nur "zweckmäßig", sondern schon unter dem Gesichtspunkt des rechtlichen Gehörs und eines fairen Verfahrens im Sinne des Art 6 MRK geboten. Entscheidungstexte 1 Ob 2222/96p Entscheidungstext OGH 26.07.1996 1 Ob 2222/96p ... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 F
Rechtssatz: Eine Anhörung des Erben zum Absonderungsantrag nach § 812 ABGB ist - sofern dem Antrag nicht offenbar keine Berechtigung zukommt - schon dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs (Art 6 MRK) zufolge geboten. Entscheidungstexte 1 Ob 2086/96p Entscheidungstext OGH 23.04.1996 1 Ob 2086/96p European Case Law Identifi... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 A
Rechtssatz: Der Absonderungswerber muß nicht alle Vermögensbestandteile des Nachlasses detailliert dartun. Entscheidungstexte 1 Ob 2086/96p Entscheidungstext OGH 23.04.1996 1 Ob 2086/96p European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105544 Dokumentnummer JJR_19960423_OGH0002_0... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 A
Rechtssatz: Die Absonderung dauert auch nach der Einantwortung fort. Entscheidungstexte 1 Ob 2086/96p Entscheidungstext OGH 23.04.1996 1 Ob 2086/96p 2 Ob 20/02h Entscheidungstext OGH 13.02.2002 2 Ob 20/02h 5 Ob 224/08i Entscheidungstext OGH 13.01.200... mehr lesen...
Norm: ABGB §762ABGB §812 A: ABGB §812 C
Rechtssatz: Bei dem in der letztwilligen Verfügung nicht bedachten Noterben reicht zur Erfüllung der Bescheinigungspflicht der Hinweis auf die entsprechenden verwandtschaftlichen Beziehungen zum Erblasser (§ 762 ABGB) aus. Entscheidungstexte 1 Ob 2086/96p Entscheidungstext OGH 23.04.1996 1 Ob 2086/96p ... mehr lesen...
Norm: ABGB §812 A
Rechtssatz: Daß sich der ganze Nachlaß oder bloß ein Teil schon in gerichtlicher Verwahrung befindet, ist kein Hindernis für eine Nachlaßabsonderung. Entscheidungstexte 1 Ob 2086/96p Entscheidungstext OGH 23.04.1996 1 Ob 2086/96p 2 Ob 20/02h Entscheidungstext OGH 13.02.2002 2 Ob 20/02h Beisatz: Auch die Be... mehr lesen...