Norm: StGB §1StPO §281 Abs1 Z9StPO §281 Abs1 Z10 AABGB §6ABGB §7
Rechtssatz: Die Unrichtigkeit einer Gesetzesauslegung wird stets prozessförmig aufgezeigt, wenn der Beschwerdeführer darlegt, warum der allgemeine oder besondere Sprachgebrauch des Gesetzes von demjenigen des Erstgerichtes bei der Auslegung der angewendeten Bestimmungen des materiellen Rechts abweicht, der Gesetzeskontext eine spezifisch andere Bedeutung nahe legt, der historische... mehr lesen...