Norm: ABGB §6ABGB §7
Rechtssatz: Besonders bei ethisch und weltanschaulich umstrittenen Fragen muss eine von den bestehenden (allgemeinen) Regeln des Rechts - hier: des Schadenersatzrechts - abweichende Bewertung dem Gesetzgeber vorbehalten bleiben. Entscheidungstexte 5 Ob 148/07m Entscheidungstext OGH 11.12.2007 5 Ob 148/07m Beisatz: Hier: Frage nach Schadenersatz im Zusammen... mehr lesen...