Norm: ABGB §6ABGB §914 IIIhPKG §15
Rechtssatz: Pensionskassenverträge sind wie ein Gesetz objektiv auszulegen. Sollen nach der Betriebsvereinbarung zwei Kassen als Konsortium einschreiten, ist - mangels gegenteiliger Vereinbarung - die Veranlagung durch nur eine Pensionskasse unzulässig. Entscheidungstexte 9 ObA 18/06x Entscheidungstext OGH 01.02.2007 9 ObA 18/06x ... mehr lesen...