Norm: ABGB §6ABGB §7DO.A §51 Abs1
Rechtssatz: Tatsächliche Änderungen im Normbereich (hier: die Auflösung septischer Stationen), die zur Zeit der Entstehung der
Norm: (hier: Abschluss des Kollektivvertrages) noch gar nicht bedacht worden sein konnten, sind nach dem historischen und noch immer aktuellen Normzweck zu beurteilen (Gefahrenzulage nach der DO.A dient der Abgeltung der nach wie vor aktuellen erhöhten Gesundheitsgefährdung bei der Betre... mehr lesen...