Norm: ABGB §509ABGB §1109EO §9 BEO §34EO §35 Ag
Rechtssatz: Stirbt der betreibende Gläubiger, so treten sein Nachlaß und nach der Einantwortung sein Erbe in das Exekutionsverfahren ein. Ob der vom Fruchtnießer betriebene Räumungsanspruch durch dessen Tod erloschen oder auf den Eigentümer der dienenden Sache übergegangen ist, ist im Exekutionsverfahren nicht zu entscheiden. Entscheidungstexte 3... mehr lesen...
Norm: ABGB §509ABGB §512 ff
Rechtssatz: Rechtsbeziehungen zwischen Fruchtniesser und Eigentümer ( Instandhaltung der dienstbaren Sache, Bauführung ). Entscheidungstexte 1 Ob 304/60 Entscheidungstext OGH 12.10.1960 1 Ob 304/60 Veröff: JBl 1961,321 = HBZ 1961,15/16,2 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS00... mehr lesen...
Norm: ABGB §509ABGB §608
Rechtssatz: Die letztwillige Anordnung, dass zunächst die Tochter und nach deren Ableben der Sohn Fruchtnießer eines Hauses sein sollen, ist nicht die Anordnung einer fideikommissarischen Substitution, sondern die Einräumung eines unbedingten und eines bedingten Fruchtgenußrechtes. Entscheidungstexte 3 Ob 59/59 Entscheidungstext OGH 06.03.1959 3 Ob 59/59 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §509ABGB §511ABGB §825 B
Rechtssatz: Zur Stellung des Fruchtniessers an einem ideellen Teil einer unbeweglichen Sache. Ein Fruchtgenußrecht kann es nur an einem bestimmten physischen, räumlich genau abgegrenzten Teil eines Grundstückes oder am ideellen Anteil eines ganzen Grundbuchskörpers geben. Entscheidungstexte 1 Ob 163/57 Entscheidungstext OGH 21.08.1957 1 Ob 163/... mehr lesen...
Norm: ABGB §509ABGB §1285
Rechtssatz: Das Fruchtgenußrecht akkresziert bei Tod eines Fruchtniessers dem anderen Mitberechtigten. Entscheidungstexte 1 Ob 319/57 Entscheidungstext OGH 26.06.1957 1 Ob 319/57 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0015274 Dokumentnummer JJR_19570626_OGH00... mehr lesen...
Norm: ABGB §509ABGB §519ABGB §1120
Rechtssatz: Eine zwischen dem Fruchtniesser ( dem der Fruchtgenuß auf eine kalendermäßig begrenzte Zeit eingeräumt ist ) und dem Beklagte, der mit dem ( rechtlich nicht beschränkten ) Rechtsvorgänger des Eigentümers einen Bestandvertrag abschloß, vereinbarte Minderung des Bestandzinses ist für den Eigentümer nach Ablauf des Fruchtgenußrechtes nicht verbindlich. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §326 BABGB §509
Rechtssatz: Zur Frage der Redlichkeit eines Holzkäufers, der vom Eigentümer der Liegenschaft kaufte, obwohl hinsichtlich des Waldes ein Fruchtgenußrecht bestand. Entscheidungstexte 1 Ob 412/56 Entscheidungstext OGH 26.09.1956 1 Ob 412/56 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1956:RS00102... mehr lesen...
Die Untergerichte haben übereinstimmend festgestellt, daß die Geschwister Alois und Anna R. ihre Liegenschaft im Jahre 1921 an Gustav F. verkauft und sich hiebei auf Lebensdauer das Recht ausbedungen haben, eine bestimmte Wohnung in diesem Hause "in Miete zu haben". Der Mietzins wurde damals mit 40 Kronen im Monat festgestellt. Eine Erhöhung des Mietzinses "unter Bedachtnahme auf die bestehenden Mieterschutzvorschriften" war vorgesehen. Gleichzeitig wurde im Kaufvertrag vereinbart, da... mehr lesen...
Die Klägerin ist die Tochter des Erstbeklagten. Beide sind Eigentümer der Liegenschaft L. 22 je zur Hälfte. Die Eigentumshälfte der Klägerin ist mit einem Fruchtgenußrecht ihrer Mutter belastet. Der Erstbeklagte, der seit Jahren in dem zur erwähnten Liegenschaft gehörigen Hause eine Gastwirtschaft betreibt, hat diese mit Pachtvertrag vom 4. November 1949 an den Zweitbeklagten verpachtet. Unbestritten blieb, daß für die Verwaltung der Liegenschaft ein Verwalter nicht bestellt ist. Die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §509EGZPO ArtXLII
Rechtssatz: Der an der Ausübung seines Fruchtgenußrechtes durch den Eigentümer verhinderte Fruchtniesser kann vom Eigentümer Rechnungslegung hinsichtlich der gezogenen Früchte begehren. Entscheidungstexte 1 Ob 412/54 Entscheidungstext OGH 16.06.1954 1 Ob 412/54 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Norm: ABGB §509ABGB §1120 Ab
Rechtssatz: Von einem Fruchtniesser abgeschlossene Bestandverträge erlöschen nicht mit dem Fruchtgenußrecht. Es muß vielmehr der Bestandnehmer in sinngemässer Anwendung des § 1120 ABGB dem Eigentümer nur nach ordnungsgemäßer Aufkündigung weichen. Entscheidungstexte 2 Ob 98/54 Entscheidungstext OGH 02.06.1954 2 Ob 98/54 MietSlg 3738 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §509ABGB §833JN §1 RK
Rechtssatz: Das Begehren eines Miteigentümers, dem ein Fruchtgenußrecht an der ganzen Sache zusteht, gegen die anderen Miteigentümer auf Leistung eines Benützungsentgeltes ist im ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen. Entscheidungstexte 1 Ob 456/53 Entscheidungstext OGH 24.06.1953 1 Ob 456/53 Europ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat über den Antrag der Hälfteeigentümerin Trude S. den Eduard T. zum gemeinsamen Verwalter des Hauses gemäß § 836 ABGB. bestellt. Aus Anlaß des Rekurses der Antragsgegner hob das Rekursgericht den angefochtenen Beschluß auf und wies den Antrag der Hälfteeigentümerin Trude S. auf Bestellung eines gemeinsamen Verwalters für das im Miteigentum beider Teile stehenden Hauses zurück. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs der Antragstellerin nicht Folge. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §509ABGB §825 B
Rechtssatz: Auf das Verhältnis zwischen dem Fruchtnießer eines Liegenschaftsanteiles und den Eigentümern nicht belasteter Liegenschaftsanteile sind die Vorschriften über die Eigentumsgemeinschaft entsprechend anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 479/52 Entscheidungstext OGH 04.09.1952 3 Ob 479/52 SZ 25/233 1 Ob 21... mehr lesen...
Aus Anlaß des im Jahre 1939 erfolgten Verkaufes des Kleinhauses in R. durch die Tochter und den Schwiegersohn des Antragsgegners an den Antragsteller wurde laut Grundbuchsauszug für den Antragsgegner das "Recht der lebenslänglichen und unentgeltlichen Mitbenützung und die Fruchtnießung an einer Parzelle (Acker)" einverleibt. Es ist ferner unbestritten, daß dem Antragsgegner auf dessen Lebensdauer das gesamte unentgeltliche Mitbenützungsrecht am gesamten Wohnhause einschließlich des Ho... mehr lesen...
Das Erstgericht gab der Klage statt und erkannte die Beklagte schuldig, die Überlassung eines Wohnraumes ihrer Wohnung in A., G.straße 2, an den Postarbeiter Josef Sp. zu unterlassen und dafür zu sorgen, daß dieser die Wohnung räume. Franz H. habe der Beklagten mit Testament vom 18. April 1947 das lebenslängliche unentgeltliche Wohnungsrecht, das grundbücherlich einverleibt worden sei, eingeräumt. Gegen den Willen des Klägers habe die Beklagte den Josef Sp. in die Wohnung aufgenommen.... mehr lesen...
Der Antrag der Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, ihr auf Grund des Urteiles des Volksgerichtes Wien vom 24. November 1945 die Einverleibung der Übertragung des auf der Liegenschaft EZ. 1093 des Grundbuches der Kat.Gem. F. unter ON. 14 und 35 und auf der Liegenschaft EZ. 1094 des Grundbuches der Kat.Gem. F. unter ON. 13 und 34 für Wilhelm B. haftenden lebenslänglichen Fruchtnießungsrechtes für die Lebensdauer des Wilhelm B. zu bewilligen, wurde vom Erstgericht ... mehr lesen...
Norm: ABGB §481 Abs1ABGB §509
Rechtssatz: Die grundbücherliche Übertragung eines Fruchtgenussrechts ist zulässig. Entscheidungstexte 1 Ob 453/50 Entscheidungstext OGH 04.10.1950 1 Ob 453/50 Veröff: SZ 23/280 = EvBl 1950/550 S 569 5 Ob 156/64 Entscheidungstext OGH 14.07.1964 5 Ob 156/64 Veröff: EvBl 1965/95 S 130 ... mehr lesen...
Die Revision der gekundigten Partei gegen die Kündigung durch den durch ein Fruchtnießungsrecht der Zweitklägerin beschränkten Alleineigentümer und den Fruchtnießer wegen Eigenbedarfes hatte insoweit teilweise Erfolg, als die Kündigung des Erstklägers aufgehoben wurde. Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: Den Ausspruch der Untergerichte, daß Eigenbedarf vorliege, läßt die Revision der beklagten Partei unangefochten. Sie erblickt eine unrichtig... mehr lesen...
Norm: ABGB §509MG §19 Abs2 Z5 A6
Rechtssatz: Eigenbedarfskündigung des Fruchtniessers. Entscheidungstexte 3 Ob 3/50 Entscheidungstext OGH 26.04.1950 3 Ob 3/50 SZ 23/118 1 Ob 700/76 Entscheidungstext OGH 01.09.1976 1 Ob 700/76 MietSlg 28043 European Case Law Identifier... mehr lesen...
Die Beklagte war vor ihrer Eheschließung mit dem Kläger von ihrem ersten Gatten geschieden und bezog von diesem einen Unterhalt. In den Ehepakten vom 13. Dezember 1939 räumte der Kläger der Beklagten auf ihre Lebensdauer Fruchtnießungs- und Mitbenutzungsrechte an dem Erdgeschoß seines Hauses ein. Die Ehe der Streitteile wurde in der Folge aus dem alleinigen Verschulden der Beklagten für geschieden erklärt. Der Kläger begehrte u. a. die Verurteilung der Beklagten zur Räumung der von ih... mehr lesen...
Norm: ABGB §509ABGB §1217ABGB §1266
Rechtssatz: Der Fruchtgenuß an einer Liegenschaft oder an einem ideellen oder physischen Anteil einer solchen kann Gegenstand eines Ehepaktes sein. Löschung des Fruchtgenußrechtes zufolge Scheidung der Ehe. Entscheidungstexte 2 Ob 491/49 Entscheidungstext OGH 16.11.1949 2 Ob 491/49 Veröff: SZ 22/177 ... mehr lesen...
Die beiden Klägerinnen haben dem Beklagtem die von ihm gemieteten Räumlichkeiten mit der Begründung: aufgekundigt, daß dem Beklagten diese Lokalitäten nur zum Betriebe des Tabakhauptverlages in J. vermietet worden seien, daß der Beklagte den Tabakhauptverlag, weil er ihm entzogen worden sei, in den Bestandräumlichkeiten nicht mehr betreiben könne und es auch im öffentlichen Interesse gelegen sei, daß die Räumlichkeiten dem nunmehrigen Tabakhauptverleger Th. H. von ... den Klägerinnen ü... mehr lesen...
Der Erstrichter hat den Antrag, die zur Durchführung des Übergabsvertrages de dato 12. April 1946 erforderlichen grundbücherlichen Eintragungen ob der Liegenschaft EZ. 44 II der Katastralgemeinde St. A. zu bewilligen, unter Berufung auf den § 94, Abs. 1, Z. 2 GBG. abgewiesen, weil er, obwohl nach dem Grundbuchsstand kein Hindernis gegen die aufrechte Erledigung des Ansuchens vorlag, Bedenken gegen die persönliche Fähigkeit der Übergeberin H. F. zur Verfügung über die übergebene Liegen... mehr lesen...
Norm: ABGB §509ABGB §1090ZPO §568
Rechtssatz: Auf den Mieter eines Fruchtniessers ist die Vorschrift des § 568 ZPO nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 3 Ob 757/32 Entscheidungstext OGH 31.08.1932 3 Ob 757/32 SZ 14/163 3 Ob 100/70 Entscheidungstext OGH 12.08.1970 3 Ob 100/70 MietSlg 22660 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §509EO §209EO §225
Rechtssatz: Ausmaß des der Witwe zustehenden, durch das Pflichtteilsrecht des Sohnes beschränkten Fruchtgenußrechtes an der Nachlaßliegenschaft. Entscheidungstexte 1 Ob 815/31 Entscheidungstext OGH 10.09.1931 1 Ob 815/31 SZ 13/177 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1931:RS0003035... mehr lesen...
Norm: ABGB §509 ff
Rechtssatz: Recht des Fruchtniessers auf den Ertrag. Entscheidungstexte 1 Ob 318/30 Entscheidungstext OGH 29.04.1930 1 Ob 318/30 Veröff: SZ 12/117 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0015284 Dokumentnummer JJR_19300429_OGH0002_0010OB00318_3000000_001 mehr lesen...
Norm: ABGB §509
Rechtssatz: Der Nutzniesser eines Nachlasses kann vom Zeitpunkte der Besitzergreifung der Nachlassliegenschaft und noch vor Einverleibung des Fruchtgenußrechtes die in den §§ 509, 511, 512, 686 ABGB angeführten Rechte ausüben, soweit nicht die dingliche Natur des Rechtes selbst in Frage kommt oder der Fruchtgenuß selbst bestritten ist. Entscheidungstexte 3 R 147/20 Ent... mehr lesen...