Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §282 Abs2 AZPO §4ZPO §6a
Rechtssatz: Die Genehmigung der bisherigen Prozessführung durch einen nach § 6a ZPO bestellten Sachwalter bedarf im Passivprozess des Pflegebefohlenen keiner pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung. Das gilt auch dann, wenn sich die Genehmigung negativ auf dessen Erfolgsaussichten auswirkt. Entscheidungstexte 4 Ob 53/07h Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §132ABGB §154 Abs3 GVersVG §76VersVG §179 Abs2
Rechtssatz: Der Versicherungsnehmer ist bei einer Versicherung für fremde Rechnung gegenüber dem Versicherer im eigenen Namen allein verfügungsberechtigt. Dies gilt auch für einen durch eine von einem Elternteil abgeschlossene Unfallversicherung für fremde Rechnung nach § 176 Abs 2 VersVG (mit-)versicherten Minderjährigen, für den bei einer Versicherung für fremde Rechnung keine ... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §282 A
Rechtssatz: Die Einbringung einer Klage auf Gewährung oder Erhöhung von Pflegegeld durch einen besachwalteten Kläger, der durch seinen Sachwalter vertreten ist, der (auch) Rechtsanwalt ist, bedarf dann der vorangehenden pflegschaftsgerichtlichen Prüfung und allfälligen Genehmigung nach §§ 282, 154 Abs 3 ABGB, wenn der Kläger aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse die Voraussetzungen für die Bewil... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §282 Abs1ABGB §282 Abs2 C
Rechtssatz: Eine die unbefristete Aufnahme eines Behinderten in ein Heim regelnder Vertrag bedarf als Maßnahme des außerordentlichen Wirtschaftsbetriebs der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung. Entscheidungstexte 4 Ob 188/06k Entscheidungstext OGH 21.11.2006 4 Ob 188/06k Veröff: SZ 2006/171 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3ABGB §282
Rechtssatz: Die Entscheidung des Pflegschaftsgerichtes, eine pflegschaftsgerichtliche Genehmigung der Klagsführung sei in diesem Fall nicht erforderlich, ist für das Prozessgericht bindend. Entscheidungstexte 10 Rs 118/06f Entscheidungstext OLG Wien 23.08.2006 10 Rs 118/06f European Case Law Identifier ... mehr lesen...