Begründung: Die Minderjährigen Felix, Maximilian, Lukas und Oliver M***** sind die ehelichen Kinder des Ing. Karl M***** und der Susanne M*****. Die Eltern beabsichtigen, gemeinsam mit ihren Kindern als Mitstifter eine Privatstiftung zu errichten. Sie wollen dadurch den Begünstigten eine standesgemäße Versorgung aus den Erträgnissen des der Stiftung gewidmeten Vermögens gewährleisten und die Erhaltung der von den Stiftern in die Stiftung eingebrachten Vermögenswerte sicherstelle... mehr lesen...
Begründung: Mit Notariatsakt vom 8. Juni 1998 errichteten drei Stifter sowie eine Stifterin, letztere für sich und auch für ihren am 26. März 1988 geborenen Sohn (im folgenden nur minderjähriger Stifter) auf unbestimmte Zeit die mit 1 Mio S dotierte "Friedl G***** Privatstiftung". Der minderjährige Stifter widmet der Stiftung keine Vermögenseinlage. Zweck der Stiftung ist die Verwaltung, Sicherung und Vermehrung des Stiftungsvermögens sowie die Vornahme von Zuwendungen an zwei... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GPSG §4
Rechtssatz: Die einseitige Stiftungserklärung eines minderjährigen Stifters bedarf auch dann der Vertretungshandlung beider obsorgeberechtigter Elternteile und der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung nach § 154 Abs 3 ABGB, wenn der Stifter in der Stiftungserklärung nach § 9 PSG kein eigenes Vermögen widmet. Vor Vorliegen dieser Voraussetzungen ist ein Eintragungsgesuch der Privatstiftung vom Firmenbuchgericht abzu... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen haben den Antrag auf Eintragung einer Privatstiftung im Firmenbuch abgewiesen und gingen dabei von folgendem vom Rekursgericht auf den S 2 bis 4 seiner Entscheidung zusammengefaßten Sachverhalt aus: "Mit Notariatsakt vom 8. 6. 1998 haben Klaus, Irmfried und Mag. Dieter G***** sowie Mag. Astrid G*****, letztere für sich und für ihren am 26. 3. 1988 geborenen Sohn Christoph G*****, auf unbestimmte Zeit die mit S 1,000.000,-- dotierte "Klaus G***** Pr... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §271
Rechtssatz: Die Einlassung als Beklagter in einen Rechtsstreit und die Erteilung sowie der Widerruf einer Vollmacht zählen zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb, solange zwischen dem Kind und seinen Eltern kein Interessenwiderstreit besteht. In diesen Fällen ist gemäß § 271 ABGB bei einem Interessenwiderstreit mit der Bestellung eines Kollisionskurators vorzugehen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Am 22. 1. 1998 gab Brigitta A***** vor dem Erstgericht zu Protokoll, sie sei die uneheliche Mutter des am 9. 10. 1995 geborenen Marcel A*****. Die Vaterschaft sei von dem türkischen Staatsbürger Embiya K*****, der in Hall in Tirol wohnhaft sei, anerkannt worden. Sie habe mit dem Vater eine Vereinbarung hinsichtlich der Unterhaltsleistung geschlossen, deren pflegschaftsgerichtliche Genehmigung sie beantrage. Hiebei legte sie die Kopie einer mit 15. 1. 1998 datierten s... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die geltend gemachte Aktenwidrigkeit und Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). Die geltend gemachte Aktenwidrigkeit und Mangelhaftigkeit liegt nicht vor (Paragraph 510, Absatz 3, ZPO). Es ist unstrittig, daß der Beklagte im Zeitpunkt des Eingehens der Wechselbürgschaft 16 Jahre alt war. Die Übernahme der Haftung für die Rückzahlung eines Darlehens von S 300.000,- durch einen Minderjährigen, der als Leh... mehr lesen...
Norm: ASGG §77 Abs1 Z2ABGB §154 Abs3
Rechtssatz: Im sozialgerichtlichen Verfahren werden die Kostenersatzansprüche im § 77 ASGG mit Ausnahme der Rechtsstreitigkeiten nach § 65 Abs. 1 Z 3 ASGG (SSV-NF 4/130=SZ 63/182) und den Kosten des Nebenintervenienten, wenn es sich nicht um einen Sozialversicherungsträger handelt (vgl. WBl 1990, 305), geregelt, sodaß die §§ 40 ff ZPO - ein genannter Sonderfall liegt nicht vor - nicht zur Anwendung gelangen.... mehr lesen...
Begründung: Mit dem nur im Kostenausspruch angefochtenen Urteil hat das Erstgericht der Klägerin unbekämpft einen Kostenzuschuß von S 18.980.-- für eine kieferorthopädische Behandlung zuerkannt und die Kosten in Anwendung der §§ 2 ASGG, 43 Abs.1 ZPO unter Bildung von zwei Verfahrensabschnitten mit S 2.4314,88 [inkl. S 402,48 USt) bestimmt. Mit dem nur im Kostenausspruch angefochtenen Urteil hat das Erstgericht der Klägerin unbekämpft einen Kostenzuschuß von S 18.980.-- für eine... mehr lesen...
Begründung: Der mj. Alexander Othmar S*****, ist das eheliche Kind von Mag. Andreas Hans-Jörg und Susanne Irmgard S*****. Anläßlich ihrer einvernehmlichen Scheidung am 10. 11. 1997 schlossen die Kindeseltern eine Vereinbarung gem. § 55a Abs 2 EheG. Darin ist unter anderem festgelegt, daß die Obsorge für den Minderjährigen der Mutter übertragen wird, daß sich der Vater verpflichtet, der Mutter in Abfindung derer Ansprüche auf Unterhalt und Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermö... mehr lesen...
Begründung: Die beiden Minderjährigen sind jugoslawische Staatsangehörige und leben in der Schweiz. Ihr Vater wurde bei einem Verkehrsunfall am 18.2.1995 getötet. Er war Insasse eines Schweizer Omnibusses, gegen den im Gemeindegebiet G*****, Bezirk F*****, ein von Hubert P***** in Selbstmordabsicht gelenkter PKW stieß. Da die für den Unfall ersatzpflichtigen Versicherer die Erbringung einer Schadenersatzleistung ablehnten, klagen die Mutter und die beiden Minderjährigen den Fach... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Vertretungshandlungen und Einwilligungen des Sachwalters bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Genehmigung des Gerichtes, sofern die Vermögensangelegenheit nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb gehört (§ 154 Abs 3 ABGB iVm §§ 245, 282 ABGB; Steinbauer in ÖJZ 1985, 385 [392]; Dullinger in RZ 1986, 202; Schwimann/Schwimann, ABGB**2 I Rz 1 zu § 154). Vertretungshandlungen und Einwilligungen des Sachwalters bedürfen z... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GMRG §12 A
Rechtssatz: Eine wirksame Mietrechtsübernahme durch einen Minderjährigen erfordert als Maßnahme des außerordentlichen Wirtschaftsbetriebs die Genehmigung des Pflegschaftsgerichts. Entscheidungstexte 3 Ob 152/97t Entscheidungstext OGH 15.10.1997 3 Ob 152/97t 5 Ob 57/02x Entscheidungstext OGH 14.... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Mieter einer Wohnung in einem Haus des Beklagten. Am 28. September 1994 erklärte er in einem Schreiben an den Beklagten als Vermieter, die Hauptmietrechte seinem Sohn abzutreten, der sie übernehme. Dieser wäre nach österreichischem Recht minderjährig. Er verdiente als Lehrling im Zeitpunkt der Abtretungserklärung weniger als 4.000 S monatlich. Der Mietzins samt "Nebenkosten" beträgt 1.400 S monatlich. Dazu kommen noch Zahlungen für Strom und Gas von 81... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 13.Februar 1990 (ON 125/II.Band), wurde die Obsorge für die beiden Minderjährigen, die beide österreichische Staatsbürgerinnen sind, den Eltern entzogen und der Großmutter mütterlicherseits übertragen; dieser Beschluß ist in Rechtskraft erwachsen. In der Tagsatzung vom 14.Februar 1990 (ON 126/II.Band), an der die Großmutter mütterlicherseits und der damals schon in Prag ansässige eheliche Vater teilnahmen, erörterte der Rechtspfleger die Unterhaltsfrag... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3ABGB §167 Abs3 idF BGBl I 2013ABGB §282 A
Rechtssatz: Bei der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit einer Klage ist nicht unter Vorwegnahme des Zivilprozesses zu untersuchen, ob der Anspruch besteht (EFSlg 51.234), vielmehr ist unter Einbeziehung aller Eventualitäten lediglich das Prozessrisiko abzuwägen. Maßgebend ist, ob in vergleichbaren Fällen ein verantwortungsbewusster gesetzlicher Vertreter den Klageweg beschreiten würde.... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 13.2.1997, ON 22, bestellte das Erstgericht Dr.Hermann P***** gemäß § 273 ABGB zum Sachwalter der Betroffenen, der ua deren Vertretung in sämtlichen Angelegenheiten betreffend ihre Gesellschafterstellung in den Firmen Karl L***** Söhne und H***** sowie ihre Vertretung vor Ämtern und Behörden und in allgemeinen rechtlichen Angelegenheiten zu besorgen hat. Mit Beschluß vom 13.2.1997, ON 22, bestellte das Erstgericht Dr.Hermann P***** gemäß Paragraph 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GStPO §366StPO §369
Rechtssatz: Die Kindesmutter konnte sich auch ohne Zustimmung des Kindesvaters und ohne Genehmigung des Gerichtes als Privatbeteiligte schon deshalb wirksam als Interessensvertreterin ihrer unmündigen Tochter dem Verfahren anschließen, weil die (symbolische) Teilschadenersatzforderung lediglich 100 S betrug, sodaß deren Durchsetzung im Adhäsionsverfahren als Bagatellklage anzusehen ist, die dem ordentlic... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 5.August 1979 geborene Bernhard Ke***** des Verbrechens der Unzucht mit Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt, weil er in der Zeit zwischen August 1994 und Ende 1994 in W*****, Gemeinde Kr*****, in mindestens zwei Fällen eine unmündige Person, nämlich die am 10.April 1990 geborene Jennifer G*****, durch Betasten am Geschlechtsteil auf andere Weise als durch Beischlaf zur Unzucht mißbraucht hat. Mit dem angefochtenen ... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GASGG §65 Abs1 Z1ASGG §77 Abs1 Z1ASGG §80
Rechtssatz: Eine Sozialrechtssache nach § 65 Abs 1 Z 1 ASGG belastet zufolge der besonderen Kostentragungsvorschriften nach § 77 Abs 1 Z 1 und § 80 ASGG einen minderjährigen Kläger (auch im Falle des Prozessverlustes) nicht mit Prozesskosten. Wenn dies auch für die Anwaltskosten des auf Klägerseite tätig werdenden Rechtsanwaltes gilt, etwa weil sich dieser von Anfang an ausdrücklich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 27.5.1988 geborene und damit derzeit im 9. Lebensjahr stehende sowie im Haushalt seiner Eltern lebende mj. Kläger leidet an einer frühkindlichen Schädigung des Zentralnervensystems mit spastischer Tetraparese als Folgezustand einer perinatalen Hirnschädigung. Folge davon sind eine ausgeprägte Muskelhypotonie, eine Ataxie, sowie spastische Zeichen, nämlich eine durch Spastizität bedingte Sprechstörung und auch spastische Zeichen an der unteren Extremit... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 G
Rechtssatz: Bei der Frage, ob ein mit Belastungen verbundenes Geschenk, bei der der Geschenkgeber jedoch eine Schadloshaltung und Klagloshaltung übernommen hat, zur Vermögensvermehrung beim Pflegebefohlenen führt, hat der Geschenkgeber darzutun, daß ein solcher Anspruch gegen ihn gegebenenfalls auch erfolgreich durchgesetzt werden könnte. Entscheidungstexte 1 Ob 2410/96... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaABGB §154 Abs3ABGB §881 IB
Rechtssatz: Ein Versprechen des Kindesvaters gegenüber der Kindesmutter, für den Unterhalt des Kindes aufzukommen, ist ein echter Vertrag zugunsten Dritter, der vom Versprechenden nicht mehr einseitig widerrufen werden kann. Eine Annahme des Versprechens durch das Kind oder deren gesetzlichen Vertreter ist nicht erforderlich. Lediglich die Zurückweisung des Unterhaltsversprechens des Vaters durch die... mehr lesen...