Norm: ABGB §1486 Z1
Rechtssatz: Die Betrauung sonst in öffentlich-rechtlicher Funktion tätiger Behörden mit Agenden der Privatwirtschaftsverwaltung hindert nicht die Annahme eines "sonstigen geschäftlichen Betriebes". Auch bedarf es in einem solchen Fall nicht der auf die Erzielung eines Gewinnes gerichteten Absicht. Ein Geschäftsbetrieb kann auch dann vorliegen, wenn die konkrete Leistung nur gegenüber einem einzigen Vertragspartner erfüllt wi... mehr lesen...
Norm: ABGB §1486 Z1
Rechtssatz: Die Betrauung sonst in öffentlich-rechtlicher Funktion tätiger Behörden mit Agenden der Privatwirtschaftsverwaltung hindert nicht die Annahme eines "sonstigen geschäftlichen Betriebes". Auch bedarf es in einem solchen Fall nicht der auf die Erzielung eines Gewinnes gerichteten Absicht. Ein Geschäftsbetrieb kann auch dann vorliegen, wenn die konkrete Leistung nur gegenüber einem einzigen Vertragspartner erfüllt wi... mehr lesen...
Norm: ABGB §1486 Z4MRG §21 Abs3MRG §21 Abs4
Rechtssatz: Werden mangels Pauschalverrechnung Bewirtschaftungskosten nicht innerhalb der einjährigen Präklusivfrist unter Vorlage der Rechnungen fällig gestellt, so können sie später nicht mehr geltend gemacht werden; die Frist läuft ab Fälligkeit gegenüber dem Vermieter. Wurden Bewirtschaftungskosten innerhalb der Präklusionsfrist durch Vorlage der Rechnungen geltend gemacht, dann können sie - als T... mehr lesen...
Norm: ABGB §1486 Z4MRG §21 Abs3MRG §21 Abs4
Rechtssatz: Werden mangels Pauschalverrechnung Bewirtschaftungskosten nicht innerhalb der einjährigen Präklusivfrist unter Vorlage der Rechnungen fällig gestellt, so können sie später nicht mehr geltend gemacht werden; die Frist läuft ab Fälligkeit gegenüber dem Vermieter. Wurden Bewirtschaftungskosten innerhalb der Präklusionsfrist durch Vorlage der Rechnungen geltend gemacht, dann können sie - als T... mehr lesen...
Norm: ABGB §1062ABGB §1486 Z1
Rechtssatz: Stellt sich der Verkäufer mit Recht auf den Standpunkt, daß sein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises wegen mängelfreier Lieferung des Kaufgegenstands mit Rechnungslegung fällig war, dann muß er grundsätzlich seinen Anspruch auch binnen drei Jahren ab Rechnungslegung geltend machen, sonst ist der Anspruch verjährt (vergleiche 1 Ob 646/76). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1062ABGB §1486 Z1
Rechtssatz: Stellt sich der Verkäufer mit Recht auf den Standpunkt, daß sein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises wegen mängelfreier Lieferung des Kaufgegenstands mit Rechnungslegung fällig war, dann muß er grundsätzlich seinen Anspruch auch binnen drei Jahren ab Rechnungslegung geltend machen, sonst ist der Anspruch verjährt (vergleiche 1 Ob 646/76). Entscheidungstexte ... mehr lesen...