Norm: ABGB §1486 Z4MRG §17 Abs1MRG §27 Abs3MRG §37 Abs1 Z9
Rechtssatz: Ein Begehren auf Überprüfung der Zulässigkeit von Betriebskostenvorschreibungen der Vergangenheit kann auch darauf gegründet werden, dass eine Gleichstellung aller auf dem Grundbuchskörper errichteten Bauwerke ein unbilliges Ergebnis bei Aufteilung der Bewirtschaftungskosten nach § 17 MRG bewirkt und daher aus bestimmten, zu bezeichnenden Gründen eine bestimmte Abweichung vo... mehr lesen...
Norm: ABGB §1478ABGB §1486 Z1
Rechtssatz: Besteht ein dem Bauträger (schlüssig) erteilter Auftrag, die Aufschließungskosten zunächst zu tragen und schließlich auf die Wohnungseigentumsbewerber umzulegen, dann beginnt die Verjährungsfrist für die von Wohnungseigentumsbewerbern zu fordernden anteiligen Aufschließungskosten jedenfalls nicht vor dem Zeitpunkt der Legung der letzten Rechnung (Teilrechnung) über einzelne Aufschließungskosten zu laufe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1478ABGB §1486 Z1
Rechtssatz: Besteht ein dem Bauträger (schlüssig) erteilter Auftrag, die Aufschließungskosten zunächst zu tragen und schließlich auf die Wohnungseigentumsbewerber umzulegen, dann beginnt die Verjährungsfrist für die von Wohnungseigentumsbewerbern zu fordernden anteiligen Aufschließungskosten jedenfalls nicht vor dem Zeitpunkt der Legung der letzten Rechnung (Teilrechnung) über einzelne Aufschließungskosten zu laufe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1486 Z4MRG §17MRG §37 Abs1 Z9
Rechtssatz: Die Verjährungsfrist für Betriebskostennachforderungen des Vermieters, die daraus resultieren, dass in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 9 MRG ein vom Verhältnis der Nutzflächen § 17 MRG abweichender Verteilungsschlüssel für einen bereits zurückliegenden Zeitraum festgelegt wird, kann frühestens mit der im Msch-Verfahren hierüber ergangenen Entscheidung beginnen. Auf die Frage der Kenntnis o... mehr lesen...
Norm: ABGB §1486 Z4MRG §17MRG §37 Abs1 Z9
Rechtssatz: Die Verjährungsfrist für Betriebskostennachforderungen des Vermieters, die daraus resultieren, dass in einem Verfahren nach § 37 Abs 1 Z 9 MRG ein vom Verhältnis der Nutzflächen § 17 MRG abweichender Verteilungsschlüssel für einen bereits zurückliegenden Zeitraum festgelegt wird, kann frühestens mit der im Msch-Verfahren hierüber ergangenen Entscheidung beginnen. Auf die Frage der Kenntnis o... mehr lesen...
Norm: ABGB §1486 Z6
Rechtssatz: Die für die Verjährung von anwaltlichen Honoraransprüchen entwickelten Grundsätze gelten sinngemäß auch für die Honorarforderungen von Ziviltechnikern (Architekten). Entscheidungstexte 1 Ob 261/00i Entscheidungstext OGH 28.11.2000 1 Ob 261/00i 10 Ob 148/05w Entscheidungstext OGH 24.01.2006 10 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1486 Z6
Rechtssatz: Die für die Verjährung von anwaltlichen Honoraransprüchen entwickelten Grundsätze gelten sinngemäß auch für die Honorarforderungen von Ziviltechnikern (Architekten). Entscheidungstexte 1 Ob 261/00i Entscheidungstext OGH 28.11.2000 1 Ob 261/00i 10 Ob 148/05w Entscheidungstext OGH 24.01.2006 10 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1486 Z3Wr SHG §26 Abs4Wr SHG §29 Abs1
Rechtssatz: § 29 Abs 1 letzter Satz Wr SHG, wonach alle diese Ersatzansprüche nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechts verjähren, lässt keine andere Interpretation zu, als dass auch hinsichtlich der Ersatzansprüche gegenüber den Erben des Sozialhilfeempfängers "im Übrigen" (dh abgesehen von den zu beachtenden Ausschlussfristen) die Verjährungsbestimmungen des bürgerlichen Rechts (hier: § 14... mehr lesen...